Gerichtsgebühren – Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

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Einleitung

Die Verfahrensverordnung zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 11. Juli 2007 in Zypern ist die Verfahrensverordnung 2008 über das europäische Verfahren zur Beilegung geringfügiger Forderungen, dieseit dem 1. Januar2009 in Kraft ist.

Gemäß Regulation 4 (1) der oben genannten Verfahrensverordnung ist für die Eintragung des Klageformblatts keine Gebühr zu entrichten.

Letzte Aktualisierung: 16/04/2024

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