Kosten

Češka

Diese Seite enthält Informationen über die Verfahrenskosten in der Tschechischen Republik.

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Češka

Familienrecht – Scheidung

Familienrecht – Sorgerecht und Unterhalt für Kinder

Handelsrecht – Vertragsrecht

Handelsrecht – Haftung

Gebührenordnung für Rechtsberufe

Rechtsanwälte

In der Tschechischen Republik gibt es nur eine Art von Anwalt – den Rechtsanwalt [advokáti]. Im Gegensatz zum Vereinigten Königreich wird nicht zwischen plädierenden Rechtsanwälten („barristers“) und nicht plädierenden Rechtsanwälten („solicitors“) unterschieden.

Die Gebühren und Auslagen, die den Rechtsanwälten für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen gezahlt werden (Rechtsanwaltstarif), sind Gegenstand der Verordnung des Justizministeriums Nr. 177/1996 vom 4. Juni 1996. Die englische Übersetzung ist auf der Website der tschechischen Rechtsanwaltskammer verfügbar.

Die Gebühren können auch privat zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten vereinbart werden.

In den meisten Zivilsachen (einschließlich Familien- und Handelssachen) besteht kein Anwaltszwang.

Feste Kosten

Feste Kosten in Zivilverfahren

Feste Kosten für Verfahrensbeteiligte in Zivilverfahren

Die Gebühren in Zivilverfahren werden durch das Gesetz Nr. 549/1991 über Gerichtsgebühren geregelt (eine englische Übersetzung ist nicht verfügbar). Diese variieren je nach Art des Verfahrens. In einigen Fällen werden feste Gebühren gezahlt; in anderen Fällen wird die Höhe der Gebühr prozentual festgelegt.

In allen Fällen sind die Gebühren in tschechischer Krone (CZK) zu entrichten. Der entsprechende Betrag kann auf das Konto der Staatskasse (des Gerichts) überwiesen werden. Gebühren bis zu 5000 CZK können mit speziellen staatlichen Briefmarken [státní kolek] bezahlt werden, die in Postämtern und an bestimmten anderen Stellen zu erhalten sind.

Das Gericht ist verpflichtet, die klagende Partei über die genaue Höhe der Gerichtsgebühr zu informieren.

Abschnitt des Zivilverfahrens, in dem die Verfahrensbeteiligten feste Kosten zu entrichten haben

Eine Gerichtsgebühr wird fällig, wenn der Zahlungspflichtige zu ihrer Zahlung verpflichtet wird (z. B. bei Einreichung einer Klage). Zahlt der Zahlungspflichtige eine fällige Gerichtsgebühr nicht, so fordert das Gericht die Zahlung der Gebühr innerhalb der von ihm gesetzten Frist. Ist diese Frist abgelaufen und hat der Zahlungspflichtige die Gebühr nicht gezahlt, stellt das Gericht das Verfahren ein.

Feste Kosten in Strafverfahren

Feste Kosten für Verfahrensbeteiligte in Strafverfahren

Das Strafverfahren wird immer von Amts wegen eingeleitet (auf der Grundlage der Amtspflicht des Staatsanwalts), und der Angeklagte trägt nur die Kosten der Vertretung durch einen Anwalt (wenn ihm keine kostenfreie oder ermäßigte Verteidigung gewährt wird). Wird der Angeklagte jedoch rechtskräftig für schuldig befunden, muss er dem Staat die Kosten des Strafverfahrens in der vom Gesetz festgelegten Höhe erstatten.

Abschnitt des Strafverfahrens, in dem die Verfahrensbeteiligten feste Kosten zu entrichten haben

Für die Durchführung eines Strafverfahrens werden keine Gerichtsgebühren erhoben.

Feste Kosten in Verfahren vor dem Verfassungsgericht

Feste Kosten für Verfahrensbeteiligte in Verfahren vor dem Verfassungsgericht

Für Klagen vor dem Verfassungsgericht der Tschechischen Republik [Ústavní soud České republiky] sind keine festen Gerichtsgebühren vorgesehen, für die Verfahrensbeteiligten besteht jedoch Anwaltszwang.

Abschnitt des Verfahrens vor dem Verfassungsgericht, in dem die Verfahrensbeteiligten feste Kosten zu entrichten haben

Es werden keine festen Gerichtsgebühren erhoben.

Informationspflichten des Prozessbevollmächtigten

Rechte und Pflichten der Parteien

Die Prozessbevollmächtigten der Parteien sind nicht verpflichtet, vorab Informationen zu erteilen.

Die Rechte und Pflichten der Parteien können durch eine Vereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten geregelt werden.

Rechtsgrundlage für die Kosten

Wo finde ich Informationen über die Rechtsgrundlage für die Kosten in der Tschechischen Republik?

Es wird empfohlen, sich im konkreten Fall von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Sobald das Verfahren beginnt, ist das Gericht verpflichtet, den Parteien die Höhe der fälligen Gerichtsgebühren mitzuteilen.

In welcher Sprache sind Informationen über die Rechtsgrundlage für die Kosten in der Tschechischen Republik erhältlich?

Die einzige Amtssprache in der Tschechischen Republik ist Tschechisch. Es besteht daher keine rechtliche Verpflichtung, Informationen in einer anderen Sprache zu erteilen. Die Qualität der Informationen hängt folglich von der Bereitschaft und dem Wissen der Person ab, die die Informationen erteilt.

Wo kann ich mich über Mediation/Schlichtung informieren?

Informationen über Mediation/Schlichtung können über den Mediatorenverband der Tschechischen Republik [Asociace mediátorů České republiky] (AMČR) eingeholt werden.

Informationen über eingetragene Mediatoren sind auf der Website des Justizministeriums und/oder direkt in der Datenbank Liste der Mediatoren [Seznam mediátorů] abrufbar.

Wo sind weitere Informationen über Verfahrenskosten erhältlich?

Online-Informationen über Verfahrenskosten

Es gibt keine offizielle Website mit Informationen über Verfahrenskosten.

Wo sind Informationen über die durchschnittliche Dauer der einzelnen Verfahrensarten erhältlich?

Auf der Website des Justizministeriums sind Statistiken über die Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu finden.

Wo sind Informationen über die durchschnittlichen Gesamtkosten der einzelnen Verfahrensarten erhältlich?

Die Kosten hängen von den Umständen des Einzelfalles ab. Es liegen keine durchschnittlichen Gesamtkosten für Gerichtsverfahren vor.

MwSt.

Wie wird hierüber informiert?

Die Gerichtsgebühren sind von der Mehrwertsteuer befreit und ihr Betrag ist endgültig. Die Rechtsanwaltsgebühren enthalten keine Mehrwertsteuer. Einige Anwaltskanzleien sind mehrwertsteuerpflichtig und berechnen die Mehrwertsteuer (zum Satz von 21%). Die Mehrwertsteuer und die Modalitäten der Erhebung dieser Steuer sind im Gesetz Nr. 235/2004 über die Mehrwertsteuer geregelt.

Welche Sätze gelten?

Der Normalsatz liegt bei 21%, der ermäßigte Satz bei 15%.

Prozesskostenhilfe

Einkommensschwelle in Zivilverfahren

Es gelten keine bestimmten Einkommensschwellen. Zu den Voraussetzungen für die Gewährung von unentgeltlicher Prozesskostenhilfe gehört nicht nur das Einkommen der Person, sondern auch die gesamte finanzielle Situation ihres Haushalts. Wenn die Wahrung der Interessen einer Partei es erfordert (d. h. insbesondere in materiell- oder verfahrensrechtlich komplizierten Verfahren) oder wenn die Parteien in der jeweiligen Verfahrensart zwingend durch einen Rechtsanwalt vertreten sein müssen und gleichzeitig die Verhältnisse der Partei ein solches Vorgehen rechtfertigen, ernennt das Gericht einen Rechtsanwalt zum Prozessbevollmächtigten der Partei. Das Gericht befreit die Partei dann von der Pflicht zur Kostenerstattung an den Rechtsanwalt und von der Zahlung der Gerichtsgebühren.

Unentgeltliche Prozesskostenhilfe wird auch von der tschechischen Rechtsanwaltskammer [Česká advokátní komora] und spezialisierten Nichtregierungsorganisationen (je nach Verfahrensgegenstand) gewährt.

Einkommensschwelle für Angeklagte in Strafverfahren

Es gelten keine bestimmten Einkommensschwellen. In allen Fällen, in denen eine Vertretung durch einen Anwalt vorgeschrieben ist und der Angeklagte keinen Anwalt hat, benennt das Gericht einen Pflichtverteidiger für den Angeklagten.

Weist der Angeklagte nach, dass er die Kosten der Verteidigung nicht aufbringen kann, entscheidet das Gericht, dass er Anspruch auf eine kostenfreie Verteidigung oder eine Verteidigung zu einem ermäßigten Satz hat.

Einkommensschwelle für Opfer (Geschädigte) in Strafverfahren

Geschädigte bis zum 18. Lebensjahr haben das Recht, in Strafverfahren unentgeltlich von einem Rechtsanwalt vertreten zu werden, es sei denn, das Verfahren betrifft den Straftatbestand der Vernachlässigung der Unterhalts- und Unterstützungspflicht [zanedbání povinné výživy].

Geschädigte, die einer der folgenden Kategorien angehören, haben ebenfalls Anspruch auf kostenfreie Vertretung durch einen Rechtsanwalt:

  1. besonders schutzbedürftige Opfer gemäß dem Gesetz Nr. 45/2013 über Opfer von Straftaten und zur Änderung bestimmter Gesetze (Gesetz über Opfer von Straftaten),
  2. Personen, die infolge einer vorsätzlichen Straftat eine schwere Körperverletzung erlitten haben,
  3. Hinterbliebene eines Opfers, das an den Folgen der Straftat gestorben ist,

Personen, die nachweisen, dass sie die Kosten für einen Prozessbevollmächtigten nicht aufbringen können. Diese Personen sind berechtigt, ihren Anwalt selbst zu wählen; wenn sie dies nicht tun, benennt das zuständige Strafverfolgungsorgan einen Anwalt für sie.

Handelt es sich bei dem Geschädigten auch um ein besonders schutzbedürftiges Opfer, so erhält er zusätzlich eine eingeschränkte Prozesskostenhilfe nach dem Gesetz über die Opfer von Straftaten. Diese Form der Prozesskostenhilfe wird von Rechtsanwälten geleistet, die sich freiwillig bereit erklären, solchen Opfern in einem bestimmten Umfang unentgeltlich Prozesskostenhilfe zu gewähren, und die in einem speziellen, vom Justizministerium geführten Register eingetragen sind.

Weitere Bedingungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe für Opfer

Nichtregierungsorganisationen ohne Erwerbscharakter, die die festgelegten Bedingungen erfüllen und vom Justizministerium zugelassen sind, sowie die Bewährungs- und Schlichtungsstelle [Probační a mediační služba] können Opfern von Straftaten Rechtsauskünfte erteilen (insbesondere Informationen über ihre Rechte nach dem Gesetz über die Opfer von Straftaten sowie über die Rechte der geschädigten Parteien in Strafverfahren). Diese Rechtsauskünfte stellen jedoch nicht unmittelbar Prozesskostenhilfe dar.

Sonstige Bedingungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe für Angeklagte

Diesbezüglich gelten die oben genannten Einkommensschwellen für die Prozesskostenhilfe für Angeklagte in Strafverfahren.

Von Gebühren befreite Gerichtsverfahren

Für Klagen vor dem Verfassungsgericht fallen keine Gerichtsgebühren an. Ebenso werden in einigen Verfahrensarten (die in §Abschnitt 11 des Gesetzes Nr. 549/1991 über Gerichtsgebühren aufgeführt sind) keine Gerichtsgebühren erhoben, z. B. in Fällen, in denen der Kläger minderjährig ist, und in einigen anderen Fällen (z. B. in Fällen, in denen der Staat oder seine Organe eine der Verfahrensparteien sind, in Asylverfahren und in Fällen, in denen eine Verfahrenspartei eine „Person in schwächerer Position“ ist).

Wann muss die unterliegende Partei die Kosten der obsiegenden Partei übernehmen?

Dies liegt im Ermessen des Richters (wie in der endgültigen Entscheidung des Gerichts erläutert). Das Gericht kann der unterliegenden Partei die gesamten oder einen Teil der Kosten auferlegen. Dies gilt jedoch nicht für Scheidungsverfahren. Die Kostenentscheidung kann häufig auch die Kosten für den Prozessbevollmächtigten umfassen.

Sachverständigengebühren

Das Gericht vergütet die von ihm bestellten Sachverständigen. Die Prozessparteien müssen die Sachverständigengebühren nur dann tragen, wenn sie selbst die Dienste des Sachverständigen in Anspruch nehmen. In einigen besonderen Fällen kann das Gericht die unterliegende Partei anweisen, die Kosten für den Sachverständigen zu tragen.

Gebühren von Übersetzern und Dolmetschern

Das Gericht muss die Kosten für Übersetzer und Dolmetscher übernehmen. Wenn eine Partei Ausländer ist und die tschechische Sprache nicht versteht, kann sie sich in ihrer Muttersprache an das Gericht wenden.

Weitere Anlagen zum Thema

Tschechischer Bericht über die Studie zur Kostentransparenz  PDF (703 Kb) en

Letzte Aktualisierung: 28/02/2022

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