Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Brüssel I-Verordnung

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Anhang I – Innerstaatliche Zuständigkeitsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 Absatz 2

- in Litauen: Artikel 31 der Zivilprozessordnung (Civilinio proceso kodeksas).

Anhang II – Gerichte oder sonstige befugte Stellen, bei denen Anträge nach Artikel 39 einzubringen sind

- in Litauen beim Lietuvos apeliacinis teismas.

Anhang III – Gerichte, bei denen Rechtsbehelfe nach Artikel 43 Absatz 2 einzulegen sind

- in Litauen beim Lietuvos apeliacinis teismas.

Anhang IV- Rechtsbehelfe, die nach Artikel 44 eingelegt werden können

- in Litauen: ein Rechtsbehelf beim Lietuvos Aukščiausiasis Teismas.

Letzte Aktualisierung: 07/04/2023

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