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FINDING COMPETENT COURTS/AUTHORITIES
The search tool below will help you to identify court(s)/authority(ies) competent for a specific European legal instrument. Please note that although every effort has been made to ascertain the accuracy of the results, there may be some exceptional cases concerning the determination of competence that are not necessarily covered.
Artikel 29(1)(a) - Zuständige Gerichte
Für Anträge auf Erlassung eines Europäischen Zahlungsbefehles ist ausschließlich das Bezirksgericht für Handelssachen Wien zuständig (§ 252 Absatz 2 österreichische Zivilprozessordnung - ZPO).
Artikel 29(1)(b) - Überprüfungsverfahren
Anträge auf Überprüfung gemäß Artikel 20 Absatz 1 und 2 werden verfahrensrechtlich wie Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand behandelt. Eine einem Antrag nach Absatz 2 stattgebende Entscheidung ist jedoch anfechtbar (§ 252 Absatz 5 österreichische Zivilprozessordnung - ZPO).
Artikel 29(1)(c) - Kommunikationsmittel
Eingaben im Europäischen Mahnverfahren können - neben der Papierform - auch elektronisch über den WebERV (webbasierter Elektronischer Rechtsverkehr) eingebracht werden. Grundsätzlich steht der WebERV allen natürlichen und juristischen Personen offen. Technische Voraussetzung dafür sind eine spezielle Software und die Zwischenschaltung einer Übermittlungsstelle. Eine jeweils aktuelle Liste der Übermittlungsstellen kann unter: http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/km/kmhlp05.nsf/all/erv abgerufen werden.
Eine Eingabe per Fax und E-Mail ist nicht möglich.
Artikel 29(1)(d) - Zugelassene Sprachen
Die gemäß Artikel 21 Absatz 2 litera b zulässige Sprache ist Deutsch.
Zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache darf jedermann vor den Bezirksgerichten Oberpullendorf und Oberwart die ungarische Sprache, vor den Bezirksgerichten Ferlach, Eisenkappel und Bleiburg die slowenische Sprache und vor den Bezirksgerichten Eisenstadt, Güssing, Mattersburg, Neusiedl am See, Oberpullendorf und Oberwart die kroatische Sprache verwenden.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.