Europäischer Zahlungsbefehl

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FINDING COMPETENT COURTS/AUTHORITIES

The search tool below will help you to identify court(s)/authority(ies) competent for a specific European legal instrument. Please note that although every effort has been made to ascertain the accuracy of the results, there may be some exceptional cases concerning the determination of competence that are not necessarily covered.

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European cross-border procedures - European payment order


*mandatory input

Artikel 29(1)(a) - Zuständige Gerichte

Für Anträge auf Ausstellung und Überprüfung eines Europäischen Zahlungsbefehls und die Bestätigung der Vollstreckbarkeit ist das Gemeindegericht (općinski sud) oder in Handelssachen das Handelsgericht (trgovački sud) am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am eingetragenen Sitz des Antragsgegners zuständig.

Artikel 29(1)(b) - Überprüfungsverfahren

Über Anträge auf Überprüfung eines Europäischen Zahlungsbefehls entscheidet das Gericht. Die Entscheidung des Gerichts kann nicht angefochten werden.

Artikel 29(1)(c) - Kommunikationsmittel

Formulare, andere Anträge oder Erklärungen sind schriftlich, auch per Fax oder E-Mail, einzureichen.

Artikel 29(1)(d) - Zugelassene Sprachen

Europäischen Zahlungsbefehlen muss eine Übersetzung ins Kroatische beigefügt sein, die von einer hierzu ermächtigten Person bestätigt wurde.

Letzte Aktualisierung: 04/03/2024

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