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Allgemeine Informationen
Die Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen legt einen Mechanismus zur direkten Anerkennung von Schutzmaßnahmen fest, die in einem Mitgliedstaat in Zivilsachen angeordnet wurden.
Falls Sie über eine von Ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat ausgestellte Schutzanordnung in Zivilsachen verfügen, können Sie diese in anderen Mitgliedstaaten unmittelbar geltend machen, indem Sie den zuständigen Behörden eine Bescheinigung über Ihre Rechte vorlegen.
Die Verordnung gilt ab 11. Januar 2015.
Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.
Weitere Information über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen finden Sie auf der Themenseite.
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