Länderspezifische Informationen und Online-Formular zur Verordnung (EG) Nr. 650/2012: Nützliche Hilfen bei der Regelung der rechtlichen Aspekte eines Erbfalls mit Auslandsbezug
Die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012 gilt ab dem 17. August 2015 und erleichtert es den Bürgern, rechtliche Aspekte eines Erbfalls mit Auslandsbezug zu regeln, indem sichergestellt wird, dass grenzüberschreitende Erbfälle einheitlich nach dem Recht eines einzigen Landes und von einer einzigen Behörde behandelt werden.
Die Verordnung findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks und Irlands Anwendung.
Mit der Verordnung wird auch ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) eingeführt. Dieses Dokument, das von der mit der Erbsache befassten Behörde ausgestellt wird, können Erben, Vermächtnisnehmer und Testamentsvollstrecker verwenden, um ihren Status nachzuweisen und ihre Befugnisse in anderen Mitgliedstaaten auszuüben. Das Europäische Nachlasszeugnis wird von allen Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass besondere Verfahren erforderlich sind.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Erbrecht oder in unserer Broschüre Grenzüberschreitende Erbfälle - ein Leitfaden für Bürgerinnen und Bürger.
Das Formular für das Europäische Nachlasszeugnis sollte vorzugsweise online ausgefüllt werden. Ein Formular im Word-Format (148 KB)
kann ebenfalls heruntergeladen werden. Es sei darauf hingewiesen, dass der Inhalt des Formulars vollumfänglich den Anhängen der Verordnung entspricht und der Wortlaut daher nicht geändert werden sollte. Eine Änderung des Wortlauts kann dazu führen, dass das Formular seine Gültigkeit verliert.
Übermittlung von Formularen an die zuständige Behörde
Die ausgefüllten Formulare sollten der zuständigen Behörde in der von der Behörde vorgegebenen Weise übermittelt werden. Weitere Informationen zu den Kontaktdaten der zuständigen Behörden, des nationalen Gesetzgebers usw. finden Sie im Abschnitt Europäischer Gerichtsatlas. Diese Seite enthält landesspezifische Informationen zum Teil mit Angaben zu den zuständigen Behörden, an die die ausgefüllten Formulare zu senden sind.
You can complete these forms online by clicking one of the links below. If you have already started a form and saved a draft, you can upload it using the "Load draft" button.
As of 1 January 2021, the United Kingdom is no longer an EU Member State. However, in the field of civil justice, pending procedures and proceedings initiated before the end of the transition period will continue under EU law. Until the end of 2024, the United Kingdom can continue to be selected in online (dynamic) forms for the purpose of these proceedings and procedures. An exception to this rule are the Public documents forms, in which the UK should not be selected.
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Letzte Aktualisierung : 25/04/2022