EU-Regelungen auf dem Gebiet der Mediation

Die Europäische Union fördert alternative Streitbeilegungsverfahren wie die Mediation aktiv. Die Mediationsrichtlinie gilt in allen EU-Ländern. Sie regelt die Mediation in Zivil- und Handelssachen.

Durch die Inanspruchnahme einer Mediation wird die Beilegung von Streitigkeiten erleichtert und dazu beigetragen, die Unannehmlichkeiten, den Zeitaufwand und die Kosten in Verbindung mit einer gerichtlichen Streitbeilegung zu vermeiden; die Bürger können durch eine Mediation somit auf effiziente Weise ihre Rechte wahren.

Die Richtlinie über Mediation findet in zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten mit grenzüberschreitendem Bezug Anwendung.  Sie betrifft Streitigkeiten, bei denen mindestens eine der Parteien zu dem Zeitpunkt, zu dem sie vereinbaren, die Mediation zu nutzen, oder zu dem die Mediation von einem Gericht angeordnet wird, ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem einer der anderen Parteien hat.

Wichtigstes Ziel des Rechtsinstruments ist es, die Inanspruchnahme der Mediation in den Mitgliedstaaten zu fördern.

Zur Erreichung dieses Ziels enthält die Richtlinie fünf wesentliche Regeln:

  • Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Aus- und Fortbildung von Mediatoren zu fördern und für qualitativ hochwertige Mediationsdienste zu sorgen.
  • Sie gibt jedem Richter das Recht, die Parteien aufzufordern, zunächst zu versuchen, die Streitigkeit im Wege der Mediation beizulegen, wenn er dies unter Berücksichtigung der Umstände des Falles für angebracht hält.
  • Sie sieht vor, dass im Mediationsverfahren erzielte Vereinbarungen vollstreckbar gemacht werden können, wenn dies von beiden Parteien beantragt wird. Die Vereinbarung kann beispielsweise durch die Entscheidung eines Gerichts oder in einer öffentlichen Urkunde vollstreckbar gemacht werden.
  • Durch die Richtlinie wird dafür gesorgt, dass die Mediation in einer Atmosphäre der Vertraulichkeit stattfindet. Sie sieht vor, dass Mediatoren nicht gezwungen sind, in einer späteren Streitigkeit zwischen den Parteien der Mediation vor Gericht Aussagen zu Informationen zu machen, die sich aus einem Mediationsverfahren ergeben.
  • Sie garantiert, dass die Parteien nicht wegen der Zeit, die durch die Mediation verstrichen ist, die Möglichkeit verlieren, die Streitigkeit vor Gericht zu bringen: Die Verjährungsfristen für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens werden während der Mediation ausgesetzt.

Mit Unterstützung der Kommission hat eine Gruppe von Interessenträgern einen Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren PDF (21 Kb) de mit Grundsätzen erstellt, zu deren Einhaltung sich einzelne Mediatoren freiwillig verpflichten können.

Letzte Aktualisierung: 17/11/2021

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