Fachgerichte

Estland

In diesem Abschnitt finden Sie Informationen über die Organisation der Verwaltungs- und der Fachgerichtsbarkeit in Estland.

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Estland

Fachgerichtsbarkeit

Nach der estnischen Verfassung ist die Einrichtung von Gerichten mit besonderer fachlicher Zuständigkeit per Gesetz möglich. Die Einsetzung von außerordentlichen Gerichten ist untersagt.

In Estland bestehen keine Fachgerichte.

Verfassungsgericht

Der Staatsgerichtshof (riigikohus) erfüllt gleichzeitig die Aufgaben des höchstinstanzlichen Gerichts und des Verfassungsgerichts.

In seiner Funktion als Verfassungsgericht hat der Staatsgerichtshof folgende Aufgaben:

  • Prüfung von Anträgen auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von materiellen Gesetzen bzw. der Weigerung, ein solches Gesetz zu erlassen
  • Überprüfung internationaler Abkommen auf deren Verfassungsmäßigkeit
  • Abgabe von Stellungnahmen zur Auslegung der Verfassung in Verbindung mit dem Recht der Europäischen Union
  • Prüfung von Anträgen auf und Beschwerden gegen Entscheidungen des Riigikogu (estnisches Parlament), des Präsidiums des Riigikogu und des Staatspräsidenten
  • Prüfung von Anträgen auf Feststellung der vorübergehenden Amtsunfähigkeit eines Mitglieds des Parlaments, des Staatspräsidenten, des Justizkanzlers oder des Präsidenten des Rechnungshofs
  • Prüfung von Anträgen auf Entzug des Mandats eines Mitglieds des Parlaments
  • Ermächtigung des Parlamentspräsidenten (Sprechers) in seiner Eigenschaft als Interimspräsident der Republik, außerordentliche Parlamentswahlen abzuhalten oder die Verkündung eines Gesetzes zu verweigern
  • Prüfung von Anträgen auf Verbot einer politischen Partei
  • Prüfung von Klagen und Beschwerden gegen Handlungen von Wahlbehörden und Entscheidungen und Handlungen von Wahlausschüssen.

Privatpersonen können keinen Antrag auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit stellen.

Die Kontaktadresse des Staatsgerichtshofs finden Sie auf der Website des Staatsgerichtshofs.

Die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit ist im Gesetz über die gerichtliche Verfassungskontrolle (põhiseaduslikkuse järelevalve kohtumenetluse seadus) festgelegt.

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Verwaltungsgerichte sind erstinstanzliche Gerichte für Verwaltungssachen. In Estland gibt es eigene Verwaltungsgerichte nur in erster Instanz.

Als zweitinstanzliche Gerichte prüfen die Bezirksgerichte Entscheidungen der Verwaltungsgerichte auf der Grundlage dagegen eingelegter Rechtsmittel.

Die Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte, das Verfahren bei Erhebung einer Verwaltungsklage und die Vorschriften für Verwaltungsverfahren sind in der Verwaltungsverfahrensordnung (halduskohtumenetluse seadustikus) festgelegt.

Verwaltungsgerichtsbarkeit

In Estland gibt es zwei Verwaltungsgerichte: das Verwaltungsgericht Tallinn (Tallinna Halduskohus) und das Verwaltungsgericht Tartu (Tartu Halduskohus).

Die beiden Verwaltungsgerichte haben jeweils zwei Standorte (kohtumaja).

Zum Verwaltungsgericht Tallinn gehören:

  • der Standort Tallinn
  • der Standort Pärnu.

Zum Verwaltungsgericht Tartu gehören:

  • der Standort Tartu
  • der Standort Jõhvi

Bezirksgerichte:

In Estland fungieren zwei Bezirksgerichte als Gerichte zweiter Instanz:

  • Bezirksgericht Tallinn (Tallinna Ringakonnakohus)
  • Bezirksgericht Tartu (Tartu Ringakonnakohus)

Die Kontaktadressen der Gerichte können auf der Website der estnischen Gerichte kostenlos abgerufen werden.

Letzte Aktualisierung: 01/10/2020

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