Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Familienmediation

England und Wales
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

Familienmediation

Bei der Familienmediation handelt es sich um ein freiwilliges Verfahren. Seit April 2014 müssen in England und Wales jedoch alle Antragsteller (nicht nur diejenigen, die öffentliche Mittel erhalten) die Inanspruchnahme der Mediation in Erwägung ziehen. In diesem Zusammenhang haben sie an einer einschlägigen Beratungssitzung (Mediation Information and Assessment Meeting – MIAM) teilzunehmen, bevor sie einen Antrag beim Gericht stellen können. In bestimmten Fällen wie häusliche Gewalt gelten Ausnahmen. Auch der zukünftige Antragsgegner hat an dieser Sitzung teilzunehmen, wenn er dazu aufgefordert wird. Reicht der Antragsteller einen Antrag bei Gericht ein, sollte er den einschlägigen Abschnitt in seinem Antrag ausfüllen, um nachzuweisen, dass er von der Teilnahme an einer MIAM befreit ist, an einer MIAM teilgenommen hat, eine Mediation jedoch nicht für sachdienlich angesehen wurde oder dass er sich auf eine Mediation eingelassen hat, diese jedoch abgebrochen wurde oder nicht alle Probleme gelöst werden konnten.

Weitere öffentliche Informationen zur Familienmediation sind der Website der Regierung des Vereinigten Königreichs zu entnehmen.

Prozesskostenhilfe steht weiterhin für die Familienmediation und für Rechtsberatung zur Unterstützung der Familienmediation zur Verfügung. Weitere Informationen über Prozesskostenhilfe, z. B. ob Sie möglicherweise Anspruch darauf haben, finden Sie auf folgender Website:

Familienmediatoren

Der Beruf des Familienmediators ist ein selbstregulierter Beruf, wobei es eine Reihe von Mediationsorganisationen gibt, denen Mediatoren angeschlossen sind. Diese Mediationsorganisationen werden durch die Dachorganisation „Family Mediation Council“ (FMC) vertreten. Der FMC wurde eingerichtet, um die Standards für die Familienmediation in England und Wales zu harmonisieren. Er vertritt seine Mitgliedsorganisationen und Familienmediatoren gegenüber der Regierung.

Familienmediatoren weisen unterschiedliche Hintergründe auf, so etwa juristische, therapeutische und soziale Dienste. Die entsprechenden Verbände und deren Zulassungsstellen unterhalten eigene Ausbildungs- und Berufsstandards mit entsprechenden Ausbildungsanforderungen. Der Family Mediation Standards Board (FMSB) wurde eingerichtet, um die Familienmediationsstandards in den FMC-Mitgliedsorganisationen zu überwachen und zu regulieren.

Der FMC ist eine nichtstaatliche Einrichtung und spielt unter seinen Mitgliedsorganisationen, die nichtstaatliche Organisationen/Verbände und Gründungsmitglieder des FMC sind, eine wichtige Rolle. Die bekanntesten FMC-Mitglieder sind:

ADR Group

Family Mediators Association

National Family Mediation

College of Mediators

Resolution

The Law Society

Auf der Website des FMC finden Sie einen zugelassenen Familienmediator.

Unter Nutzung des Tools Find a Local Mediator können Sie einen Mediator in Ihrer Region ermitteln.

Letzte Aktualisierung: 11/02/2021

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