Beweisaufnahme

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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 1 Beweislast

Die Beweislast trägt die Partei, die bei einem fehlgeschlagenen Beweis negative Folgen zu erwarten hat.

1.1 1.1 Wie ist die Beweislast geregelt?

Vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Bestimmungen sind die Parteien verpflichtet, die relevanten Tatsachen des Falls vorzubringen und durch Beweise zu belegen. Vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Bestimmungen müssen ebenso die relevanten Tatsachen eines Falles von der Partei bewiesen werden, die ein Interesse an der Anerkennung durch das Gericht haben; diese Partei trägt die Folgen, wenn Beweise fehlen oder eine Tatsache nicht bewiesen werden kann. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten muss der Arbeitgeber den Inhalt von Tarifverträgen, von für die Entscheidung in der Forderung notwendigen internen Vorschriften und Anweisungen sowie von Dokumenten beweisen, die als Teil der Tätigkeiten des Arbeitgebers erstellt wurden und notwendig sind, um in dem Rechtsstreit über die Richtigkeit von Berechnungen im Zusammenhang mit den geforderten Leistungen – sofern diese bestritten werden – und, im Falle eines Tarifstreits, die Zahlung von Leistungen zu entscheiden.

In einer Streitigkeit im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst muss die öffentliche Einrichtung den Inhalt der allgemeingültigen Bestimmungen und Anweisungen beweisen, die zur Entscheidung über die Klage erforderlich sind, sowie von Dokumenten, die im Rahmen der Tätigkeiten der öffentlichen Einrichtung erstellt wurden und in diesem Zusammenhang erforderlich sind, um über die Richtigkeit der angefochtenen Berechnungen hinsichtlich der geforderten Leistungen und gegebenenfalls über die Zahlung von Leistungen zu entscheiden.

1.2 1.2 Gibt es Vorschriften, wonach eine Befreiung von der Beweislast in Bezug auf bestimmte Tatsachen vorgesehen ist? In welchen Fällen? Kann bei einer gesetzlichen Vermutung ein Gegenbeweis erbracht werden?

Ist eine Partei, die eine Tatsache beweisen müsste, nicht dazu in der Lage, kann das Gericht die Tatsache als wahr anerkennen, wenn es keine Zweifel an ihrer Richtigkeit hat. Das Gericht kann die Darlegung eines Sachverhalts als wahr anerkennen, wenn keinerlei Zweifel an der Richtigkeit bestehen und wenn dieser von der Gegenpartei anerkannt und von beiden Parteien gleichermaßen vorgebracht wird, trotz Aufforderung des Gerichts nicht von der Gegenpartei bestritten wird, oder wenn der Sachverhalt nach diesem Gesetz als unstreitig anzusehen ist. Tatsachen, die das Gericht als allgemein bekannt ansieht, oder von denen das Gericht offiziell Kenntnis hat, werden – auch wenn sie von keiner Partei vorgebracht werden – berücksichtigt. Das Gericht berücksichtigt gesetzliche Vermutungen von Amts wegen; dies gilt auch für Umstände, die – kraft Gesetzes und sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird – als wahr anzusehen sind. Im Familienrecht gibt es zum Beispiel eine Reihe unwiderlegbare Vermutungen bzw. Tatsachen.

1.3 1.3 In welchem Maß muss das Gericht von einer Tatsache überzeugt sein, um sein Urteil darauf stützen zu können?

In der Zivilprozessordnung ist das Maß der zu erreichenden Gewissheit bzw. Beweiskraft nicht festgelegt. Sofern gesetzlich nicht anders bestimmt, ist das Gericht nicht an förmliche Beweiserhebungsvorschriften, eine bestimmte Weise der Beweiserhebung oder die Anwendung bestimmter Beweismittel gebunden und kann die von den Parteien vorgebrachten Tatsachenbehauptungen frei würdigen und etwaige weitere Beweismittel berücksichtigen, die ihm zur Klärung des Sachverhalts geeignet erscheinen. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Vermutungen einschließlich der Rechtsvorschriften, denen zufolge ein Sachverhalt bis zum Beweis des Gegenteils als wahr anzusehen ist. Das Gericht stellt die relevanten Tatsachen durch Gegenüberstellung und durch die getrennte und gemeinsame Bewertung der Aussagen und des Verhaltens der Parteien während des Verfahrens sowie der während der Anhörung gefundenen Beweise und anderer Daten im Zusammenhang mit dem Verfahren gemäß der Verurteilung fest.

2 2 Beweisaufnahme

Das Gericht ordnet zur Feststellung der Tatsachen, die für seine Entscheidung erforderlich sind, eine Beweisaufnahme an.

2.1 2.1 Erfolgt die Beweisaufnahme stets auf Antrag einer Partei oder kann das Gericht in bestimmten Fällen auch von sich aus Beweise erheben?

Vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Bestimmungen müssen die relevanten Tatsachen eines Falles von der Partei bewiesen werden, die ein Interesse daran hat, dass diese vom Gericht als wahr anerkannt werden; diese Partei trägt die Folgen für fehlende Beweise oder wenn eine Tatsache nicht bewiesen werden kann. In Zivilverfahren kann das Gericht die Beweisaufnahme von Amts wegen anordnen, wenn dies gesetzlich zulässig ist.

In Verwaltungsverfahren kann das Gericht von Amts wegen die Beweisaufnahme anordnen, und zwar bei Tatsachen oder Beweismitteln zu Umständen, die von Amts wegen berücksichtigt werden müssen, wenn Hinweise auf einen Verstoß vorliegen, durch den Minderjährige oder Personen mit Anspruch auf Invaliditätsrente gefährdet werden oder wenn das Gesetz dies vorsieht.

2.2 2.2 Wie geht es weiter, nachdem dem Beweisantrag einer Partei stattgegeben wurde?

Das Gericht vernimmt Zeugen, holt Gutachten von Sachverständigen ein und vernimmt diese gegebenenfalls, führt die Inaugenscheinnahme durch und ordnet die Vorlage von Urkunden, Videoaufnahmen, Tonaufnahmen oder sonstigen Sachbeweisen an.

2.3 2.3 In welchen Fällen kann das Gericht den Antrag einer Partei auf Beweiserhebung zurückweisen?

Das Gericht ist nicht an einen Antrag auf die Vorlage von Beweisen, die im Zuge der Beweiserhebung zutage getreten sind, oder an seinen Beweisbeschluss gebunden. Das Gericht kann von der Anordnung der Beweisaufnahme absehen, wenn – vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Bestimmungen – der Antrag auf die Beweisaufnahme nicht gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. CXXX von 2016 über die Zivilprozessordnung eingereicht wurde oder wenn die Partei, die die Vorauszahlung der Kosten der Beweisaufnahme leisten muss, ihrer Pflicht zur Vorauszahlung trotz Aufforderung nicht nachgekommen ist. Es sieht von der Anordnung der Beweisaufnahme bzw. von der Durchführung einer bereits angeordneten Beweisaufnahme ab, wenn sie in dem Rechtsstreit unerheblich ist.

2.4 2.4 Welche verschiedenen Beweismittel sind zulässig?

Zu den Beweismitteln gehören insbesondere Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten, Urkunden, Videoaufnahmen, Tonaufnahmen und sonstige Sachbeweise. Beweismittel, die gesetzlich ausgeschlossen sind oder die an Bedingungen geknüpft sind (sofern sie nicht erfüllt sind) können nicht zugelassen werden. Beweise können durch Inaugenscheinnahme erbracht werden. Die Versicherung an Eides statt ist im Prozess nicht zulässig.

2.5 2.5 Wie wird ein Zeugenbeweis erhoben? Gibt es Unterschiede im Vergleich zur Erhebung eines Sachverständigenbeweises? Wie ist die Vorlage von Urkundenbeweisen und Sachverständigengutachten/Sachverständigenaussagen geregelt?

Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit vernimmt das Gericht Zeugen und Sachverständige generell während der Verhandlung. Möchte eine Partei ihre Behauptungen anhand von Urkunden belegen, muss sie diese ihrem Antrag beilegen oder in der Anhörung vorlegen. Sind diese in einer Fremdsprache verfasst, muss zumindest eine einfache ungarische Übersetzung beigefügt werden. Kommen Zweifel hinsichtlich der Genauigkeit oder Vollständigkeit der Übersetzung auf, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich; wird keine solche vorgelegt, bleibt die Urkunde vom Gericht unberücksichtigt. Auf Antrag der Partei, die Beweise vorlegt, kann das Gericht die Gegenpartei dazu verpflichten, in ihrem Besitz befindliche Urkunden, die aufgrund der zivilrechtlichen Vorschriften ohnehin herauszugeben wären, zur Verfügung zu stellen. Insbesondere unterliegt die Gegenpartei einer solchen Pflicht, wenn die Urkunde im Interesse der Partei ausgestellt wurde, die Beweise vorlegt, wenn diese ein Rechtsverhältnis letzterer Partei bescheinigt oder im Zusammenhang mit einer Anhörung steht, die ein solches Rechtsverhältnis betrifft. Befindet sich die Urkunde im Besitz einer nicht am Verfahren beteiligten Person, wird sich das Gericht diese unter Anwendung der Rechtsvorschriften zur Inaugenscheinnahme zur Verfügung stellen lassen. Reicht eine Partei einen Antrag auf Beweisführung ein, trifft das Gericht die Vorkehrungen, um Urkunden oder Daten im Besitz eines Gerichts, Notars, einer Verwaltungsbehörde oder einer sonstigen Behörde/Organisation zu erhalten, sofern die Partei die Herausgabe der Urkunde oder Daten nicht selbst anfordern kann. Die Originalurkunde ist nicht erforderlich, sofern diese nicht überprüft werden muss und die Partei während der Anhörung eine beglaubigte oder einfache Kopie vorlegt. Der Versand einer Urkunde kann nur verweigert werden, wenn sie als Verschlusssache eingestufte Informationen enthält.

2.6 2.6 Sind bestimmte Beweismittel beweiskräftiger als andere?

Grundsätzlich nein.

2.7 2.7 Sind für bestimmte Tatsachen bestimmte Beweismittel zwingend?

Grundsätzlich nein. Es gibt jedoch Ausnahmen wie bei Entmündigungsverfahren, in denen das Gericht zur Klärung des Geisteszustands des Beklagten einen gerichtlichen Sachverständigen für Psychiatrie bestellen muss.

2.8 2.8 Besteht eine Zeugenpflicht?

Ja, wobei in bestimmten Fällen das Zeugnis verweigert werden kann.

2.9 2.9 In welchen Fällen besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht?

Auf das Zeugnisverweigerungsrecht können sich berufen:

  • Angehörige der Parteien;
  • Personen, die sich selbst oder einen Angehörigen durch die Zeugenaussage strafrechtlich belasten würden;
  • Personen, die einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, es sei denn, sie werden von der betreffenden Person von der Verschwiegenheitspflicht befreit;
  • Träger von Geschäftsgeheimnissen, wenn gegen diese durch die Zeugenaussage verstoßen würde, es sei denn, die betreffenden Daten sind nach dem Gesetz über den Zugriff zu Daten von öffentlichem Interesse und aus Gründen des öffentlichen Interesses öffentlich zugängliche Daten nicht als Geschäftsgeheimnis einzustufen, oder wenn die Frage, ob die betreffenden Daten von öffentlichem Interesse sind oder aus Gründen des öffentlichen Interesses öffentlich zugänglich sind, Gegenstand des Verfahrens ist.

Mediatoren oder Sachverständige, die an einer Mediation in der Sache beteiligt waren, Bereitsteller von Medieninhalten sowie mit diesen in einem Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis stehende Personen, sofern durch ihre Zeugenaussagen die Identität von Personen preisgegeben würde, die ihnen Informationen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Mediendienstleister liefern.

2.10 2.10 Kann eine Person, die nicht als Zeuge aussagen will, zur Aussage gezwungen oder bestraft werden?

Zeugen, gerichtlich bestellte Sachverständige, Eigentümer von zu untersuchenden Urkunden oder Gegenständen sowie andere Personen, deren Teilnahme an der Beweisaufnahme das Gericht als notwendig erachtet, sind verpflichtet, zur Beweisaufnahme beizutragen. Kommt ein Beteiligter, ohne dass er sich rechtzeitig und nachweislich aus gutem Grund entschuldigt, seiner Pflicht nicht nach, verpflichtet ihn das Gericht zur Erstattung der entstandenen Kosten; das Gericht kann ferner eine Geldstrafe verhängen, seine Anwesenheit anordnen, seine Vergütung verringern und seinen Vorgesetzten, Abteilungsleiter oder Arbeitgeber über das Nichterscheinen unterrichten. Das Gericht kann mehrere dieser Zwangsmaßnahmen gleichzeitig anwenden.

Gegenüber Minderjährigen unter 14 Jahren finden die genannten Zwangsmaßnahmen keine Anwendung; jedoch kann ihr gesetzlicher Vertreter zur Erstattung entstandener Kosten verpflichtet und mit einer Geldbuße belegt werden.

Kommt ein Beteiligter, nachdem ihm Zwangsmaßnahmen auferlegt wurden, seiner Pflicht nach oder entschuldigt sich nachweislich aus gutem Grund, hebt das Gericht die Anordnung der Zwangsmaßnahmen auf.

Ein Zeuge kann gegen den Beschluss, der ihn zur Zeugenaussage verpflichtet, einen Rechtsbehelf einlegen. In diesem Fall wird mit dem Rechtsbehelf die Anhörung des Zeugen ausgesetzt. Ist die Zeugnisverweigerung offensichtlich unbegründet, kann das über den Rechtsbehelf entscheidende Gericht eine Geldstrafe über den Zeugen verhängen; ferner kann das Gericht, das in dem Verfahren entscheidet, den Zeugen zur Erstattung der entstandenen Kosten verpflichten.

2.11 2.11 Gibt es Personen, die nicht als Zeugen aussagen dürfen?

Der gesetzliche Vertreter eines Zeugen kann nicht als Zeuge vernommen werden, es sei denn, die von ihm vertretene natürliche Person ist in der Lage, an dem Verfahren teilzunehmen.

Eine Person, die als Anwalt für die Gegenpartei in einer Angelegenheit tätig war, über die sie in ihrer Funktion als Anwalt für die Gegenpartei Kenntnis erlangt hat, oder die nicht von ihrer Verschwiegenheitspflicht in einer eine Verschlusssache betreffenden Angelegenheit entbunden wurde, kann nicht als Zeuge vernommen werden.

Ein Minderjähriger unter 14 Jahren darf nur dann als Zeuge vernommen werden, wenn der von seiner Zeugenaussage zu erwartende Beweis nicht anderweitig erbracht werden kann.

2.12 Mi a bíró és a felek szerepe a tanú kihallgatásában? Milyen feltételekkel tehető tanúvallomás videokonferencia útján vagy egyéb technikai eszközök segítségével?

Die Zeugen werden vom Gericht geladen. Die Zeugenvernehmung erfolgt grundsätzlich durch den vorsitzenden Richter bzw. durch den Einzelrichter.

Der vorsitzende Richter kann genehmigen, dass zuerst die Partei, die die Vernehmung beantragt hat, den Zeugen unmittelbar befragen kann, bevor der Gegenpartei gestattet wird, Fragen an den Zeugen zu richten, falls diese dahin gehend einen Antrag gestellt hat. Nach der Befragung durch die Parteien können der vorsitzende Richter und die anderen Mitglieder des Gerichts den Zeugen befragen.

3 A bizonyítékok értékelése

Das Gericht stellt die relevanten Tatsachen durch Gegenüberstellung und durch die getrennte und gemeinsame Bewertung der Aussagen und des Verhaltens der Parteien während des Verfahrens sowie der während der Anhörung gefundenen Beweise und anderer Daten im Zusammenhang mit dem Verfahren gemäß der Verurteilung fest.

3.1 Ha az egyik fél nem jogszerűen szerezte be a bizonyítékokat, vonatkozik-e valamilyen korlátozás a bíróságra az ítélethozatallal kapcsolatban?

Ein Beweismittel, oder ein abtrennbarer Teil desselben, ist rechtswidrig und darf nicht im Verfahren verwendet werden, wenn

a) durch die Beschaffung oder Vorlage das Recht einer Person auf Leben oder körperliche Unversehrtheit verletzt oder bedroht wurde;

b) es durch eine andere rechtswidrige Vorgehensweise erhoben wurde;

c) es in rechtswidriger Weise beschafft wurde;

d) durch die Vorlage vor Gericht Persönlichkeitsrechte verletzt würden.

Sofern durch die Vorlage oder die Beschaffung eines Beweismittels das Recht einer Person auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht verletzt oder bedroht wurde, kann das Gericht ein rechtswidriges Beweismittel in Ausnahmefällen unter gebührender Berücksichtigung der besonderen Umstände und des Umfangs des Verstoßes, des von dem Verstoß berührten Interesses, der Bedeutung des rechtswidrigen Beweismittels zur Feststellung der Tatsachen, der Bedeutung anderer verfügbarer Beweismittel sowie aller anderen Umstände des Falls zulassen.

3.2 Ha félként veszek részt az ügyben, bizonyítéknak számít-e a nyilatkozatom?

Die Aussage einer Partei gilt nicht als Beweismittel; das Gericht bewertet bei der Ermittlung des Sachverhalts jedoch auch die Forderungen der Parteien (siehe Punkt 3).

Letzte Aktualisierung: 15/01/2024

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