Gerichtsgebühren – Europäisches Mahnverfahren

Irland

Inhalt bereitgestellt von
Irland

Die irischen Rechtsverordnungen (statutory instruments) für Gerichtsgebühren sind:

S.I. Nr. 22 aus dem Jahr 2014

S.I. Nr. 23 aus dem Jahr 2014

S.I. Nr. 24 aus dem Jahr 2014

Momentan sind in den irischen Gerichtsgebührenordnungen keine Gebühren für Anträge auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls vorgesehen. Die Anträge können daher gebührenfrei gestellt werden.

Letzte Aktualisierung: 18/01/2024

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.