Gesetzliche Zinssätze

Litauen
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Sind in dem Mitgliedstaat „gesetzliche Zinsen“ vorgesehen? Wenn ja, wie sind „gesetzliche Zinsen“ in diesem Mitgliedstaat definiert?

Zinsen und Sanktionen bei Zahlungsverzug sind geregelt im:

Zivilgesetzbuch der Republik Litauen, Sechstes Buch

Gesetz der Republik Litauen über die Verhinderung von Zahlungsverzug bei Handelsverträgen

2 Falls ja, welcher Betrag/Zinssatz gilt bzw. welche Beträge/Zinssätze gelten und in welchen Rechtsakten sind diese festgelegt? Falls verschiedene gesetzliche Zinssätze vorgesehen sind, unter welchen Umständen und Bedingungen gelten diese?

Nach Artikel 6.37 Zivilgesetzbuch können Zinsen gesetzlich geregelt sein oder von den Parteien entsprechend den eingegangenen Verpflichtungen vereinbart werden. Der Schuldner ist außerdem verpflichtet, ab dem Tag der Klageerhebung bis zur vollständigen Vollstreckung des Gerichtsurteils gesetzliche Zinsen auf den dem Gläubiger zugesprochenen Betrag zu zahlen.

Artikel 6.71 Zivilgesetzbuch definiert Sanktionen bei Zahlungsverzug als einen durch Gesetz, Vereinbarung oder Gerichtsurteil festgelegten Geldbetrag, den der Schuldner dem Gläubiger zu zahlen hat, wenn eine Verpflichtung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde (Vertragsstrafe‚ Verzugszinsen). Diese Sanktionen können in einem festen Geldbetrag oder in einem Prozentsatz der zugrunde liegenden Verbindlichkeit bestehen. Sie können wegen nicht rechtzeitiger Erfüllung einer Verpflichtung verhängt werden und werden anhand des Zeitraums (Anzahl der Tage, Wochen, Monate usw.) berechnet, seit dem die Frist verstrichen ist.

Nach Artikel 6.210 Zivilgesetzbuch hat ein Schuldner, der die Frist für die Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung überschritten hat, Zinsen in Höhe von jährlich 5 % des geschuldeten Betrags zu zahlen, es sei denn, gesetzlich oder vertraglich wurde ein anderer Zinssatz festgelegt.Handelt es sich bei beiden Vertragsparteien um Unternehmer oder juristische Personen des Privatrechts, werden Zinsen in Höhe von jährlich 6 % des geschuldeten Betrags fällig, es sei denn, gesetzlich oder vertraglich wurde ein anderer Zinssatz festgelegt.

Mit dem litauischen Gesetz zur Verhinderung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sollen die Zahlungsfristen für im Rahmen eines Handelsvertrags verkaufte Waren, erbrachte Dienstleistungen und durchgeführte Arbeiten, die Höhe der bei Zahlungsverzug zu zahlenden Zinsen, deren Berechnungsweise und die Rechte der Gläubiger bei verspäteter Zahlung festgelegt werden. Dieses Gesetz gilt für alle Handelsverträge zwischen privaten Wirtschaftsteilnehmern oder zwischen privaten und öffentlichen Wirtschaftsteilnehmern, auf deren Grundlage Waren geliefert, Dienstleistungen erbracht oder Arbeiten gegen Entgelt ausgeführt und Zahlungen geleistet werden. Nach diesem Gesetz liegt der Zinssatz für Zahlungsverzug 8 Prozentpunkte über dem festen Zinssatz‚ der auf das jüngste Hauptrefinanzierungsgeschäft der Europäischen Zentralbank angewandt wurde, wenn dieses Geschäft als Mengentender durchgeführt wurde, oder über dem marginalen Zinssatz, wenn das jüngste Hauptrefinanzierungsgeschäft der Europäischen Zentralbank als Zinstenderverfahren durchgeführt wurde.

3 Sind gegebenenfalls weitere Informationen zur Berechnung der gesetzlichen Zinsen verfügbar?

Diese Informationen werden erforderlichenfalls von Personen bereitgestellt, die Rechtsberatung leisten.

4 Besteht ein kostenloser Online-Zugang zu der oben genannten Rechtsgrundlage?

Ja.

Letzte Aktualisierung: 15/10/2020

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