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Nationale Gerichte und außergerichtliche Stellen

Lettland

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Lettland

Nationale Gerichtshöfe

Mit Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen befassen sich in Lettland Gerichte in drei Instanzen, die Bezirks- oder Stadtgerichte (rajonu (pilsētu) tiesas), die Regionalgerichte (apgabaltiesas) und der Oberste Gerichtshof (Augstākā tiesa). Eine Übersicht über die Gerichte finden Sie hier.

Außerdem gibt es das Verfassungsgericht (Satversmes tiesa), das sich auf der Grundlage der Verfassung und des Verfassungsgerichtsgesetzes (Satversmes tiesas likums) mit Fällen befasst, in denen es um die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Verordnungen und andere Angelegenheiten geht, für die es kraft Gesetzes zuständig ist.

Im Einklang mit dem Gerichtsverfassungsgesetz (Likums „Par tiesu varu“) sind die Grundsätze und Verfahren für Gerichtsverhandlungen im Verfassungsgerichtsgesetz, in der Zivilprozessordnung (Civilprocesa likums), in der Strafprozessordnung (Kriminālprocesa likums) und im Verwaltungsverfahrensgesetz (Administratīvā procesa likums) verankert. Im Verwaltungsverfahrensgesetz sind der Instanzenzug, die im Verfahren und am Ende des Verfahrens zu treffenden Entscheidungen und die Vollstreckungsverfahren geregelt.

Einrichtungen zum Schutz der Menschenrechte

Der Bürgerbeauftragte (Tiesībsarga birojs) arbeitet auf der Grundlage des Gesetzes über den Bürgerbeauftragten (Tiesībsarga likums).

Wer der Meinung ist, dass Menschenrechte – seine eigenen oder die einer anderen Person –verletzt worden sind oder dass gegen die Grundsätze einer guten Staatsführung verstoßen worden ist, kann sich mit einer schriftlichen Beschwerde oder Eingabe an den Bürgerbeauftragten wenden. Das Verfahren zur Annahme und Prüfung von Beschwerden ist im Gesetz über den Bürgerbeauftragten und in den Verordnungen über den Umgang mit Beschwerden (sūdzību izskatīšanas reglaments) geregelt. Danach muss der Bürgerbeauftragte bei Eingang einer schriftlichen Beschwerde entscheiden, ob er die Sache annimmt oder ablehnt (die Beschwerde wird abgewiesen, wenn sie keine ausreichenden Angaben zur Rechtsverletzung enthält oder wenn sie nicht in die Zuständigkeit des Bürgerbeauftragten fällt). Er muss dem Beschwerdeführer seine Entscheidung mitteilen. Die Sache ist innerhalb von drei Monaten zu prüfen. Sie endet entweder mit einer Einigung zwischen den Parteien oder mit einer Empfehlung des Bürgerbeauftragten. Die Empfehlung des Bürgerbeauftragten ist rechtlich nicht bindend.

Nach § 13 Absatz 6 des Gesetzes über den Bürgerbeauftragten kann der Bürgerbeauftragte auch von Amts wegen tätig werden.

Kontaktangaben des Bürgerbeauftragten der Republik Lettland:

Baznīcas ielā 25
Riga
LV-1010

Tel.: +371 67686768
Fax: 67244074

E-Mail: tiesibsargs@tiesibsargs.lv

Geöffnet täglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Beratung nur nach Terminvereinbarung. Die Beratung ist kostenfrei.

Bürgerbeauftragter für Kinderangelegenheiten

Der Bürgerbeauftragte arbeitet auf der Grundlage des Gesetzes über den Bürgerbeauftragten. Gemäß § 652 Absatz 2 des Kinderschutzgesetzes (Bērnu tiesību aizsardzības likums) befasst sich der Bürgerbeauftragte auch mit Beschwerden wegen Verletzung von Kinderrechten. Dabei geht es insbesondere um Rechtsverletzungen, die von staatlichen und lokalen Behörden oder ihren Mitarbeitern begangen werden.

Kontaktangaben des Bürgerbeauftragten der Republik Lettland:

Baznīcas ielā 25
Riga
LV-1010

Tel.: +371 67686768
Fax: 67244074

E-Mail: tiesibsargs@tiesibsargs.lv

Geöffnet täglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Beratung nur nach Terminvereinbarung. Die Beratung ist kostenfrei.

Die Staatliche Aufsichtsbehörde für den Schutz von Kinderrechten (Valsts bērnu tiesību aizsardzības inspekcija) überwacht und prüft die Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen zum Schutz von Kinderrechten gemäß § 651 des Kinderschutzgesetzes.

Die Inspektoren für den Schutz von Kinderrechten sind erreichbar unter:

53 Ventspils iela
Riga
LV–1002

Tel.: +371 67359128, +371 67359133

Geöffnet montags von 13.00 Uhr bis 18 Uhr und donnerstags von 8.30 Uhr bis 14.00 Uhr.
Genauere Informationen über Anträge und Beschwerden zu Kinderrechten finden Sie hier.

Gleichstellungsbehörde

Der Bürgerbeauftragte arbeitet auf der Grundlage des Gesetzes über den Bürgerbeauftragten.

Kontaktangaben des Bürgerbeauftragten der Republik Lettland:

25 Baznīcas ielā
Riga
LV-1010

Tel.: +371 67686768
Fax: 67244074

E-Mail: tiesibsargs@tiesibsargs.lv

Geöffnet täglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Beratung nur nach Terminvereinbarung. Die Beratung ist kostenfrei.

Datenschutzbehörde

Die staatliche Datenschutzbehörde (Datu valsts inspekcija, DVI) wacht über den Schutz personenbezogener Daten.

Gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über amtliche Anträge (Iesniegumu likums, seit 1. Januar 2008 in Kraft) und § 64 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (seit 1. Februar 2004 in Kraft) muss die Behörde an sie gerichtete Anträge und Beschwerden innerhalb eines Monats prüfen und beantworten. Falls weitere Angaben für eine Prüfung des Antrags bzw. der Beschwerde benötigt werden, kann diese Frist verlängert werden.

Die Behörde kann bei Verstößen gegen die Datenschutzvorschriften Strafen verhängen. Ihre Entscheidungen sind gerichtlich anfechtbar.

Kontaktangaben der Datenschutzbehörde:

Blaumaņa iela 11/13-15
Riga
LV-1011

Tel.: +371 67223131
E-Mail: info@dvi.gov.lv

Nach Terminvereinbarung.

Telefonisch sind die Mitarbeiter werktags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr erreichbar.

Weitere spezialisierte Stellen

Das Lettische Zentrum für Menschenrechte (Latvijas cilvēktiesību centrs, LCC) ist eine unabhängige Nichtregierungsorganisation, die sich mit Menschenrechtserziehung, Menschenrechtsforschung und nationalen Beziehungen befasst. Zu ihren Tätigkeitsbereichen gehören soziale Integration, Toleranz und Antidiskriminierung, geschlossene Einrichtungen, Rechtsberatung, Schutz der Interessen psychisch kranker Menschen und Verhinderung von Diskriminierung dieser Menschen, Hasskriminalität und Asylsuchende.

Kontaktangaben des Lettischen Zentrums für Menschenrechte:

13 Alberta iela
7.stāvs
Riga
LV-1010
Latvia

Tel.: +371 67039290
Fax: +371 67039291

E-Mail: office@humanrights.org.lv

Sonstige

Die Prozesskostenhilfestelle (Juridiskās palīdzības administrācija, JPA) arbeitet auf der Grundlage des Prozesskostenhilfegesetzes (Valsts nodrošinātās juridiskās palīdzības likums), des Gesetzes über staatliche Entschädigung für Opfer von Straftaten (Likums par valsts kompensāciju cietušajiem) und der Kabinettsverordnung Nr. 869 vom 15. November 2005 über die Statuten der Prozesskostenhilfestelle (Juridiskās palīdzības administrācijas nolikums). Sie prüft Anträge auf Prozesskostenhilfe und entscheidet über die Gewährung; sie prüft Ansprüche auf staatliche Entschädigung und entscheidet, ob Zahlungen gewährt werden; sie prüft Anträge von Personen auf Zulassung als Rechtsbeistand und schließt Verträge mit Rechtsbeiständen. Weitere Aufgaben nimmt sie nach Maßgabe der genannten Gesetze und Verordnungen wahr.

Das Formblatt für den Antrag auf Zulassung als Rechtsbeistand findet sich auf der Website der Prozesskostenhilfestelle unter https://www.jpa.gov.lv/par-mums-eng im Abschnitt Juridiskās palīdzības sniedzējiem [Rechtsbeistände].

Kontaktangaben der Prozesskostenhilfestelle:

Brīvības gatve 214
Riga
LV-1039

Tel. (gebührenfrei): + 371 680001801, Tel.: +371 67514208
Fax: +37167514209

E-Mail: jpa@jpa.gov.lv

Der Zuflucht bietende Verein „Sicheres Haus“

Der Zuflucht bietende Verein „Sicheres Haus“ [NVO Patvērums „Drošā māja”] wurde gegründet, um Opfern von Menschenhandel und legalen Einwanderern sowie Asylsuchenden, Flüchtlingen und Personen mit alternativem Schutzstatus Hilfe anzubieten und ihnen das Recht jedes Einzelnen auf angemessene Unterstützung und Schutz zu gewähren, die Rehabilitierung und Wiedereingliederung von Menschen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, zu fördern, und legalen Einwanderern Unterstützung anzubieten. Ermöglicht wird dies durch die Entwicklung interaktiver Schulungsformen und Kooperation mit staatlichen und lokalen Institutionen sowie sozialen und christlichen Einrichtungen in Lettland und weltweit. Im September 2010 wurde der Verein als gemeinnützige Organisation anerkannt. Seit 2007 ist er berechtigt, Opfern von Menschenhandel staatlich finanzierte Leistungen zur sozialen Rehabilitierung zu gewähren.

Kontaktangaben:

Lāčplēša iela 75 - 9/10
Riga
LV-1011

Tel.: +371 67898343, +371 28612120

E-Mail: drosa.maja@gmail.com

Letzte Aktualisierung: 25/12/2023

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