Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Familienmediation

Nordirland
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

Familienmediation

Die Familienmediation ist ein ganz und gar freiwilliges Verfahren, d.h. in Nordirland besteht derzeit keine Verpflichtung, die Beilegung einer Streitigkeit durch Mediation in Erwägung zu ziehen, bevor ein Antrag beim Gericht gestellt wird. Die Gerichte unterstützen sie jedoch und fördern ihre Nutzung in geeigneten Fällen. Obwohl das anzuwendende Verfahren nicht gesetzlich festgelegt ist, dürften die Gerichte eine Aussetzung bei Streitigkeiten zulassen, bei denen eine Mediation Erfolg verspricht. Die Parteien können auch beim Gericht beantragen, dass eine Mediationsvereinbarung im Rahmen eines gerichtlichen Beschlusses für vollstreckbar erklärt wird.

In bestimmten Fällen stehen öffentliche Mittel zur Verfügung. Die Legal Services Agency Northern Ireland hat die Kosten für einige Mediationen aus Rechtshilfemitteln bestritten, und das Ministerium für Gesundheit, Sozialdienste und öffentliche Sicherheit stellt derzeit Mittel für die außergerichtliche Mediation in Familienstreitigkeiten bereit. Näheres hierzu ist der Website von Family Support Northern Ireland zu entnehmen.

Familienmediatoren

Ausbildung und Zulassung sind nicht staatlich reguliert. Es handelt sich um einen selbstregulierenden Beruf, wobei die Anforderungen an Qualifikation und Erfahrung je nach Berufsverband variieren. Weitere Informationen sind den Websites der Anbieter sowie der Broschüre „Alternatives to Court in Northern Ireland“ auf der Website NI Direct zu entnehmen.

Letzte Aktualisierung: 11/02/2021

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