Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.
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Nationale Gerichte und außergerichtliche Stellen

Schottland

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Schottland

Nationale Menschenrechtsinstitutionen

Bürgerbeauftragte

Einrichtungen zum Schutz spezieller Menschenrechte

Sonstige

Nationale Menschenrechtsinstitutionen

Die nachfolgend aufgeführten Einrichtungen können Ihnen gegebenenfalls bei Ihrem Anliegen helfen.

1. The Equality and Human Rights Commission (Gleichstellungs- und Menschenrechtskommission)

Die Equality and Human Rights Commission (EHRC) ist die nationale Gleichstellungseinrichtung für Schottland, England und Wales. Sie soll Diskriminierung bekämpfen und die Gleichbehandlung von Menschen hinsichtlich der neun schützenswerten Merkmale fördern, die im Gleichstellungsgesetz (Equality Act 2010) aufgeführt sind: Alter, Behinderung, Geschlecht, Rasse, Religion und Weltanschauung, Schwangerschaft und Mutterschaft, Ehe und eingetragene Partnerschaft, sexuelle Orientierung und Geschlechtsumwandlung. Diese nationale regierungsunabhängige Einrichtung mit dem Status A soll gemeinsam mit der schottischen Menschenrechtskommission die Einhaltung der Menschenrechte fördern und überwachen.

Als nationale Menschenrechtsinstitution soll die EHRC

  • das Bewusstsein und das Verständnis für Menschenrechte schärfen und für ihren Schutz eintreten
  • öffentliche Stellen zur Beachtung des Human Rights Act (Gesetz zum Schutz der Menschenrechte) anhalten
  • die Bevölkerung, Organisationen der Zivilgesellschaft und öffentliche Stellen über die Menschenrechte informieren
  • die Lage der Menschenrechte in Großbritannien verfolgen, darüber berichten und die Ergebnisse und Empfehlungen an die Vereinten Nationen, die Regierung und das Parlament weiterleiten
  • die britische Regierung und das Parlament sowie die Regionalverwaltung in Schottland und Wales bezüglich der Auswirkungen der Menschenrechte auf die Politik und Gesetzgebung beraten
  • von ihren rechtlichen Befugnissen im Interesse eines besseren Schutzes der Menschenrechte Gebrauch machen

Die EHRC ist u. a. von Rechts wegen befugt,

  • eine gerichtliche Nachprüfung zu veranlassen - bei dieser Art von Gerichtsverfahren überprüft ein Richter die Rechtmäßigkeit einer von einer öffentlichen Stelle ausgehenden Entscheidung oder Handlung
  • eine gerichtliche Nachprüfung anzudrohen, bevor ein Gesetz verabschiedet wird, wenn sie der Meinung ist, dass durch das Gesetz bestimmte Menschenrechte verletzen werden
  • Verfahren vor Gericht beizutreten – dies ist jedoch nur möglich, wenn neben der Menschenrechtsverletzung auch eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots vorliegt
  • Untersuchungen zu problematischen Menschenrechtsaspekten durchzuführen – richtet die Kommission Empfehlungen an eine bestimmte Stelle oder Organisation zur Änderung oder Verbesserung ihrer Politik, Praxis oder Rechtsetzung, muss diese Stelle oder Organisation den Empfehlungen nachkommen
  • eine sogenannte compliance notice (Gleichstellungsaufforderung) zustellen zu lassen, wenn sie der Meinung ist, dass eine Behörde ihrer Gleichstellungspflicht nicht nachkommt – in dieser Aufforderung kann der Behörde aufgegeben werden, einer Pflicht nachzukommen oder konkrete Schritte zu unternehmen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten

http://www.equalityhumanrights.com/

Kontakt:

Equality an Human Rights Commission - Scotland Office

Telefon: 0141 288 5910

E-Mail: scotland@equalityhumanrights.com

Für Gehörlose, die die Gebärdensprache beherrschen, stehen geeignete Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Weitere Auskünfte erteilt die Gleichstellungs- und Menschenrechtskommission unter: http://www.equalityhumanrights.com/

Equality Advisory Support Service

Telefon: 0808 800 0082
Schreibtelefon: 0808 800 0084

E-Mail: eass@mailgb.custhelp.com

Post: FREEPOST EASS Helpline FPN6521

Auf der Website http://www.equalityadvisoryservice.com/ stehen auch Gebärdensprache, ein Webchat und ein Kontaktformular zur Verfügung.

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr
Samstag 10.00 bis 14.00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen geschlossen.

2. The Scottish Human Rights Commission (Schottische Menschenrechtskommission)

Die Schottische Menschenrechtskommission (SHRC) ist die nationale Menschenrechtsinstitution für Schottland. Ihre Arbeit basiert auf den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen, die diese für die Tätigkeit nationaler Menschenrechtsinstitutionen aufgestellt haben. Der SHRC wurde die höchste Akkreditierungsstufe (Status A) zuerkannt  Die SHRC ist eine unabhängige Einrichtung, die 2008 vom schottischen Parlament mit dem Auftrag eingerichtet wurde, das Bewusstsein der gesamten schottischen Bevölkerung für die Menschenrechte, ob im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, zivilen oder politischen Bereich, zu schärfen und die Achtung dieser Rechte sowie bewährte Verfahren auf diesem Gebiet zu fördern. Sie kann der UNO auch direkt über Menschenrechtsfragen berichten. Die Aufgaben und Pflichten der Kommission sind im Scottish Commission for Human Rights Act 2006 (Gesetz von 2006 über die Schottische Menschenrechtskommission) niedergelegt.

Die SHRC ist befugt,

  • Änderungen an Gesetzen, Strategien und praktischen Vorgehensweisen zu empfehlen
  • die Menschenrechte durch Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie durch die Veröffentlichung von Forschungsarbeiten zu fördern
  • Untersuchungen über die Maßnahmen und Vorgehensweisen schottischer Behörden durchzuführen

Die SHRC nimmt weder Beschwerden entgegen, noch bietet sie persönliche Beratung und Unterstützung. Ihre Broschüre Help with Human Rights (Menschenrechte – Hilfestellung) enthält allerdings Angaben zu Organisationen und Stellen, die Rat und Beistand bieten können.

Kontakt:

Scottish Human Rights Commission
Governor's House
Regent Road
Edinburgh
EH1 3DE
Telefon: 0131 244 3550
E-Mail: hello@scottishhumanrights.com
Internetadresse: Scottish Human Rights Commission

Bürgerbeauftragte

1. Scottish Public Services Ombudsman (Bürgerbeauftragter für den schottischen öffentlichen Dienst)

Der Bürgerbeauftragte für den öffentlichen Dienst in Schottland erbringt unentgeltliche, unabhängige und unparteiische Dienste mit dem Ziel, Streitigkeiten zwischen Bürgern und Kommunalverwaltungen oder zentralen Regierungsbehörden beizulegen oder Ungerechtigkeiten abzustellen. Er ist die letzte Instanz für Beschwerden über öffentliche Einrichtungen in Schottland (Kommunalbehörden, Staatlicher Gesundheitsdienst, Wohnungsbaugesellschaften, Colleges und Universitäten, Strafanstalten, die meisten Wasserversorger, die schottische Regierung einschließlich ihrer Ministerien und die meisten schottischen Behörden).

Kontakt:

Kostenlose Rufnummer: 0800 377 7330
Telefon: 0131 225 5330

Post: Freepost SPSO (Gebühr zahlt Empfänger)

Besucheranschrift: 4 Melville Street, Edinburgh, EH3 7NS (Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr, Dienstag von 10.00 bis 17.00 Uhr)

Internetadresse: SPSO

2. Parliamentary and Health Service Ombudsman (Bürgerbeauftragter des Parlaments und des Gesundheitsdienstes)

Der PHSO ist die letzte Anlaufstelle für Beschwerden, die den staatlichen Gesundheitsdienst NHS oder Dienstleistungen staatlicher Behörden im Vereinigten Königreich betreffen. Seine Dienste können kostenfrei in Anspruch genommen werden, wenn sich jemand ungerecht behandelt fühlt, weil sich seiner Meinung nach eine Behörde nicht ordnungsgemäß oder einwandfrei verhalten oder mangelhafte Leistungen erbracht und diese nicht entsprechend nachgebessert hat.

Der Bürgerbeauftragte ist kein staatliches Organ. Er wurde vom Parlament als unabhängige Beschwerdestelle eingesetzt. Ergebnisse seiner Untersuchungen teilt er dem Parlament mit, dem er auf diese Weise bei der Kontrolle öffentlicher Dienstleistungen hilft. Er gibt seine Erkenntnisse auch an andere Stellen weiter, um den Öffentlichen Dienst weiter zu verbessern. Er ist dem britischen Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig. Seine Tätigkeit wird vom Ausschuss für die öffentliche Verwaltung und Verfassungsangelegenheiten (Public Administration and Constitutional Affairs Committee) kontrolliert.

Bevor man sich an den Bürgerbeauftragten wenden kann, muss zunächst bei der betreffenden Einrichtung direkt Beschwerde eingelegt werden. Wenn sich die Beschwerde gegen eine Regierungsstelle oder eine öffentliche Einrichtung im Vereinigten Königreich richtet, muss man sich zunächst an einen Parlamentsabgeordneten wenden, der die Angelegenheit an den Bürgerbeauftragten weiterleitet.

Internetadresse: Ombudsman

Kontakt:

Telefon: 0345 015 4033 (Montag bis Freitag 8.30 bis 17.30 Uhr)

Schreibtelefon-Rückrufservice: 07624 813 005

Für Gehörlose steht ein Gebärdensprachendienst zur Verfügung (BSL SignVideo service): SignVideo

Einrichtungen zum Schutz spezieller Menschenrechte

1. Children and Young People's Commissioner Scotland

Der Kinder- und Jugendbeauftragte für Schottland fördert das Bewusstsein und das Verständnis für die Rechte von Kindern und hilft Kindern, ihre Rechte wahrzunehmen. Er kann Untersuchungen durchführen, um festzustellen, ob Dienstleistungsanbieter bei Entscheidungen und Maßnahmen, die für Kinder und Jugendliche von Belang sind, deren Rechte, Interessen und Ansichten berücksichtigen.

Kontakt:

Children and Young People's Commissioner Scotland 
Roseberry House
9 Haymarket Terrace
Edinburgh
EH12 5EZ
Telefon: 0131 346 5350
Kostenlose Rufnummer: 0800 019 1179
Schreibtelefon: 0770 233 5720

E-Mail: inbox@cypcs.org.uk
Internetadresse: CYPCS

2. The Scottish Information Commissioner (Der schottische Beauftragte für Informationsfreiheit)

Der schottische Beauftragte für Informationsfreiheit ist für die Förderung und Durchsetzung sowohl des Rechts der Öffentlichkeit auf Zugang zu Informationen schottischer Behörden als auch für die Umsetzung einer beispielhaften Informationspolitik durch die Behörden zuständig. Durch seine Tätigkeit fördert er Offenheit, Transparenz und Verlässlichkeit bei öffentlichen Stellen.

Er wacht darüber, dass die schottischen Rechtsvorschriften im Bereich der Informationsfreiheit durchgesetzt werden, namentlich

  • der Freedom of Information (Scotland) Act 2002 (Gesetz über Informationsfreiheit)
  • die Environmental Information (Scotland) Regulations 2004 (Verordnungen zu Umweltinformationen)
  • die INSPIRE (Scotland) Regulations 2009 (Geodaten-Verordnungen)

Der Beauftragte und sein Team

  • prüfen Anwendungen und erlassen rechtswirksame Entscheidungen
  • fördern bewährte Verfahren der Behörden
  • informieren Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte

Kontakt:

Scottish Information Commissioner
Kinburn Castle
Doubledykes Road
St Andrews
Fife
KY16 9DS
Telefon: 01334 464610
Fax: 01334 464611
E-Mail: enquiries@itspublicknowledge.info
Internetadresse: Scottish Information Commissioner

3. Information Commissioner's Office

Das Amt des Beauftragten für Informationsfreiheit sorgt als unabhängige britische Behörde für die Wahrung der Informationsrechte im öffentlichen Interesse, indem es sich für Transparenz bei öffentlichen Einrichtungen und den Schutz personenbezogener Daten einsetzt.

Kontakt:

Information Commissioner's Office
Wycliffe House
Water Lane
Wilmslow
Cheshire
SK9 5AF

Telefon: 0303 123 1113 (oder 01625 545745, falls Sie keine 03-Nummer anrufen möchten)
Fax: 01625 524 510

The Information Commissioner's Office Scotland
45 Melville Street
Edinburgh
EH3 7HL

Telefon: 0131 244 9001

E-Mail: Scotland@ico.org.uk
Internetadresse: Information Commissioner's Office

Sonstige Einrichtungen

1. Citizens Advice Service (Bürgerberatungsdienst)

Der Bürgerberatungsdienst hilft Menschen bei rechtlichen, finanziellen und anderen Problemen durch unentgeltliche, unabhängige und vertrauliche Beratung, und er nimmt Einfluss auf politische Entscheidungsträger.

Kontakt:

Telefondurchwahl zum Citizen's Advice Service: 0808 800 9060 (Montag bis Freitag 09:00 bis 18.00 Uhr)

Internetadresse: Citizens Advice

So erreichen Sie den Citizens Advice Service http://citizensadvice.org.uk/index/contact_us.htm

2. Victim Support Scotland

Die Opferhilfe Schottland ist eine Freiwilligenorganisation, die Menschen hilft, die von einer Straftat betroffen sind. Sie bietet Opfern, Zeugen und anderen von einer Straftat betroffenen Menschen emotionale Unterstützung, praktische Hilfe und wichtige Informationen. Die Leistungen werden unentgeltlich und vertraulich von ehrenamtlichen Mitarbeitern erbracht, die in Opfer- und Jugendjustizhilfeeinrichtungen vor Ort und Zeugenberatungsstellen tätig sind.

Auf der Internetseite der Opferhilfe Schottland finden Sie weitere Informationen und Angaben dazu, wie Sie die Opferhilfe erreichen können:

Victim Support Scotland

Telefonische Beratung: 0345 603 9213 (Montag bis Freitag 8.00 bis 20.00 Uhr)

The Victims' Code for Scotland (Opferrechte-Kodex für Schottland)

Im Victims' Code for Scotland wird ausführlich erläutert, welche Rechte die Opfer von Straftaten in Schottland haben und welche Hilfsangebote es für sie gibt.

3. The Office of the Immigration Services Commissioner (Amt des Beauftragten für Einwanderungsangelegenheiten)

Das Amt des Beauftragten für Einwanderungsangelegenheiten (OISC) ist eine unabhängige, keinem Ministerium unterstehende öffentliche Einrichtung, die im Rahmen des Einwanderungs- und Asylgesetzes von 1999 (Immigration and Asylum Act 1999) geschaffen wurde.

Das OISC ist insbesondere zuständig für:

  • die Regelung der Aufgaben von Einwanderungsberatern
  • die Förderung bewährter Verfahren durch Festlegung von Standards
  • die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden gegen Einwanderungsberater
  • die strafrechtliche Verfolgung gesetzwidrig handelnder Personen
  • die Überwachung der Vorschriften für Personen, die Einwanderer beraten und damit der Reglementierung durch einen der dafür vorgesehenen Fachgremien unterliegen

Das OISC ist keine Beratungsstelle für Einwanderer und kann auch keinen bestimmten Berater empfehlen oder unterstützen.

Das OISC arbeitet mit ganz unterschiedlichen Organisationen wie Berufsverbänden, Gerichten, der Grenzschutzagentur des Vereinigten Königreichs und Freiwilligenorganisationen zusammen.

Weitere Informationen: Office of the Immigration Services Commissioner

Kontakt:

Office of the Immigration Services Commissioner
5th Floor
21 Bloomsbury Street
London
WC1B 3HF

Telefon: 0845 000 0046

E-Mail: info@oisc.gov.uk

4. The Scottish Legal Aid Board – SLAB (Schottische Beratungs- und Prozesskostenhilfestelle)

Durch die Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Schottland soll jedem zu seinem Recht verholfen werden, auch wenn er die anfallenden Kosten nicht selbst tragen kann. Die SLAB trägt das Beratungs- und Prozesskostenhilfesystem in Schottland im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Um Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu beantragen, braucht man einen Anwalt, der kostenlose Rechtshilfe anbietet. Der Bedürftige muss nachweisen, dass er selbst nicht für den Rechtsbeistand aufkommen kann und dass es sich um ein ernstzunehmendes Problem handelt. Gegebenenfalls muss er sich an den Gerichtskosten beteiligen oder den Betrag später zurückzahlen.

Je nach finanzieller Lage und Art des benötigten Rechtsbeistands fallen aber auch gar keine Kosten für den Hilfesuchenden an.

Welche Art von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragt wird, hängt von der benötigten Unterstützung ab. Ihr Anwalt wird Sie entsprechend beraten.

  • Im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe kann etwa eine Kostenübernahme für eine anwaltliche Beratung zum Beispiel über Ihre Rechte und Möglichkeiten oder anwaltlichen Beistand bei Verhandlungen und bürokratischen Angelegenheiten erfolgen. Die Gerichtskosten fallen nicht darunter.

Falls erforderlich, kann der Anwalt Sie aber auch vor Gericht vertreten:

  • in Zivilrechtssachen, beispielsweise in Miet-, Ehescheidungs-, Sorgerechts- oder Hypothekenangelegenheiten,
  • wenn Sie beispielsweise ein Kind oder ein Jugendlicher (oder dessen Elternteil/Betreuer) sind und in einer Kinderrechtssache angehört werden sollen
  • in einer Strafrechtssache, z. B. wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird oder eine Haftstrafe droht

Weitere Informationen über die SLAB und Kontaktadressen:

The Scottish Legal Aid Board
Thistle House
91 Haymarket Terrace
Edinburgh
EH12 5HE
Telefon: 0131 226 7061 (Montag bis Freitag 8.30 bis 17.00 Uhr)
Für Gehörlose: contact Scotland-BSL, schottischer Online-Gebärdensprachendienst
E-Mail: general@slab.org.uk
Website: Scottish Legal Aid Board

5. Care Inspectorate (Betreuungs- und Pflegeaufsichtsamt)

Das Betreuungs- und Pflegeaufsichtsamt reguliert und überprüft die Pflegedienste in Schottland, um sicherzustellen, dass die Standards eingehalten werden. Gemeinsam mit anderen Einrichtungen überprüft das Amt, wie die auf kommunaler Ebene bestehenden Einrichtungen Erwachsene und Kinder unterstützen.

Kontakt:

Telefon: 0345 600 9527
E-Mail: enquiries@careinspectorate.com
Internetadresse: Care Inspectorate

6. Mental Welfare Commission for Scotland (Schottische Kommission für psychische Gesundheit)

Die Kommission fördert und schützt die Rechte von Menschen mit psychischen Erkrankungen, Lernbehinderungen, Demenz und damit zusammenhängenden Einschränkungen. Sie tut dies durch Stärkung der Handlungskompetenzen Betroffener und ihrer Pfleger, durch Überwachung der gesetzlichen Vorgaben in den Bereichen geistige Gesundheit und Arbeitsunfähigkeit, durch Einflussnahme auf Dienstleistungsanbieter und politisch Verantwortliche.

Beratung: 0800 389 6809 (nur für Nutzer der Dienste und Pflegepersonal) oder 0131 313 8777 (Experten) (Montag bis Donnerstag 9.00 bis 17.00 Uhr, Freitag 9.00 bis 16.30 Uhr)
E-Mail: enquiries@mwcscot.org.uk
Internetadresse: Mental Welfare Commission Scotland

Weitere Informationsstellen oder Hilfsorganisationen

Die folgenden Einrichtungen und Anlaufstellen erteilen Auskünfte oder bieten Unterstützung:

Website der Regierung für Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs: Gov.UK

„Shelter“ bietet Beratung für Obdachlose: Shelter Scotland

„ACAS“ berät bei Problemen am Arbeitsplatz: ACAS

Die „National Debtline“ bietet Schuldnerberatung: National Debt Line

Bei Schulden können Sie sich auch an „StepChange Debt Charity“ wenden: Step Change

„The Money Advice Service“ berät zum Thema Geld und Finanzen: Money Advice Service

„The Law Society of Scotland“ hilft Ihnen bei der Suche nach einem Rechtsanwalt, z. B. in Menschenrechtsangelegenheiten: Law Society

Das „Scottish Child Law Centre“ erteilt kostenlose Rechtsberatung für Kinder und in Angelegenheiten, die Kinder betreffen: SCLC

„Contact“ informiert, unterstützt und berät Familien mit einem behinderten Kind: Contact

Der „Patient Advice and Support Service“ (PASS) im „Citizens Advice Bureau“ ist eine unabhängige Einrichtung, die Patienten und Pflegende informiert, berät und unterstützt: PASS

„The Scottish Association for Mental Health“ kümmert sich um Menschen mit psychischen Problemen: SAMH

„Care Information Scotland“ erteilt über eine Telefon-Hotline und eine Website Auskünfte über Betreuungs- und Pflegedienste für ältere Menschen in Schottland: CIS

„SurvivorScotland“ überwacht die Einhaltung der nationalen Strategie für die Opfer von Kindesmissbrauch: SurvivorScotland

Die „Scottish Helpline for Older People“ hält Hilfsangebote für ältere Menschen bereit: Age UK Scotland

„Scottish Women's Aid“ bekämpft häusliche Gewalt gegen Frauen: SWA

Der „Scottish Refugee Council“ bietet Unterstützung für Flüchtlinge: SRC

Das „Ethnic Minorities Law Centre“ kümmert sich um ethnische Minderheiten: EMLC

Letzte Aktualisierung: 17/05/2018

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