Unternehmensregister in den Mitgliedstaaten

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Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über das dänische Unternehmensregister.

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Die dänische Wirtschaftsbehörde (Erhvervsstyrelsen)

Hintergründe zum dänischen Unternehmensregister

Die dänische Wirtschaftsbehörde wurde am 1. Januar 2012 gegründet.

Sie beschäftigt rund 500 Mitarbeiter und verfügt über ein breites Spektrum von Aufgaben und Zuständigkeiten, die es insgesamt leichter und attraktiver machen sollen, in Dänemark unternehmerisch tätig zu sein. Die Wirtschaftsbehörde ist in vielen Bereichen aktiv – vom Planungsrecht über die Entwicklung des ländlichen Raums, die Digitalisierung, die wirksame Beaufsichtigung und Kontrolle der Finanzmittel bis hin zu Fragen des Gesellschaftsrechts, der Geldwäsche, Rechnungslegung, Rechnungsprüfung, Export und EU-Kontrollen. Sie ist zuständig für das zentrale Unternehmensregister (Det Centrale Virksomhedsregister – CVR). Dieses staatliche Register enthält Informationen über alle dänischen Unternehmen.

Die Wirtschaftsbehörde ist dem dänischen Wirtschaftsministerium (Erhvervsministeriet) angegliedert.

Was stellt das dänische Unternehmensregister bereit?

Auf erhvervsstyrelsen.dk finden Sie Informationen zu allen Arbeitsbereichen der Behörde, darunter auch zum dänischen Unternehmensregister CVR.dk.

Die Website CVR.dk – auf dem Portal Virk – ist der zentrale Einstiegspunkt zu Informationen und Daten über alle in Dänemark ansässigen Unternehmen. Unabhängig von der Art des Unternehmens sind hier Informationen über das Unternehmen selbst (also die juristische Person) und seine Produktionseinheiten zu finden. Das Register enthält auch Angaben zu den Gründern, Eigentümern und Managern.

Zu bestimmten Unternehmensformen (insbesondere Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sind weitere Informationen vorhanden: u. a. Rechnungsabschlüsse sowie Geschäftsberichte und Angaben zu den Personen, die das Unternehmen leiten.

Welche Informationen enthält das zentrale Unternehmensregister?

  • Registernummer des Unternehmens (CVR-Nummer)
  • Name und Anschrift
  • Datum der Gründung und gegebenenfalls der Auflösung
  • Rechtsform
  • gegebenenfalls Angabe des Werbeschutzes
  • Kreditinformationen
  • Sektor und gegebenenfalls Teilsektoren
  • gegebenenfalls Kontaktdaten
  • gegebenenfalls Zahl der Beschäftigten
  • unbeschränkt haftende Gesellschafter, Gründer, Eigentümer und Manager
    • Name und Anschrift
    • Registernummer (CPR oder CVR) (CPR-Nummern können nicht an Privatpersonen weitergegeben werden)
  • zugehörige Produktionseinheiten
    • Nummer der Produktionseinheit
    • Name und Anschrift
    • Datum der Gründung und gegebenenfalls der Auflösung
    • gegebenenfalls Angabe des Werbeschutzes
    • Sektor und gegebenenfalls Teilsektoren
    • gegebenenfalls Kontaktdaten
    • gegebenenfalls Zahl der Beschäftigten

Suche im dänischen Unternehmensregister

Im zentralen Unternehmensregister auf dem Portal Virk können Sie anhand einer ganzen Reihe von Parametern - wie Name des Unternehmens oder einer Person, Registernummer des Unternehmens, Nummer der Produktionseinheit, Anschrift des Unternehmens, der Produktionseinheit oder der Person – nach einem bestimmten Unternehmen suchen und Ihre Suche filtern. Zu allen im zentralen Unternehmensregister eingetragenen Unternehmen sind Basisdaten vorhanden.

Auf der Seite „Sådan søger du“ in CVR-Data finden Sie Hilfe bei der Suche nach Unternehmensinformationen im zentralen Unternehmensregister.

Für größere Datenmengen aus dem zentralen Unternehmensregister stehen verschiedene Lösungen zur Verfügung, z. B. „System-to-System Access“ und CVR-Webdienste. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ist der Zugang zum dänischen Unternehmensregister kostenlos?

Folgende Dokumente und Dienstleistungen, die keine manuelle Bearbeitung erfordern, werden vom zentralen Unternehmensregister kostenlos bereitgestellt:

  • Anzeigen
  • Abschlüsse
  • System-to-System Access und CVR-Webdienste

Einige Dokumente erfordern eine manuelle Bearbeitung, die anschließend in Rechnung gestellt wird. Diese Leistungen sind allerdings von der Mehrwertsteuer befreit:

  • zusätzliche Unterschrift: 120 DKK
  • ältere Abschlüsse auf Mikrofilm oder aus entlegenen Archiven: 300 DKK
  • Eintragungsbescheinigung: 300 DKK
  • Bescheinigung über Namensänderung: 500 DKK
  • Fusionsplan: 150 DKK
  • Protokoll der Jahreshauptversammlung: 150 DKK
  • Kapitaldokumentation: 150 DKK
  • Kopie des Eintragungsformulars: 150 DKK
  • Bericht der Geschäftsleitung: 150 DKK
  • Bericht über Unternehmenskäufe: 150 DKK
  • Bericht über Eigenfinanzierung: 150 DKK
  • Spaltungsplan: 150 DKK
  • Satzung: 150 DKK

Diese Preise gelten seit dem 5. Dezember 2014.

Wie zuverlässig sind die im Register erfassten Dokumente?

Mit Artikel 14 des dänischen Gesetzes über die Gesellschaften (Selskabsloven) wird Artikel 3 der ersten EU-Richtlinie zum Gesellschaftsrecht in dänisches Recht umgesetzt. Er umschreibt, welche Geltung den Registerinformationen zukommt. In Artikel 14 des Gesetzes über die Gesellschaften heißt es:

„Es wird davon ausgegangen, dass Dritten die im IT-System der dänischen Wirtschaftsbehörde veröffentlichten Informationen bekannt sind. Dies gilt jedoch nicht für Transaktionen, die innerhalb von 16 Tagen nach ihrer Bekanntmachung ausgeführt wurden, sofern nachgewiesen wird, dass eine dritte Partei keine Kenntnis von den veröffentlichten Umständen haben konnte.

Solange die zu registrierenden und zu veröffentlichenden Umstände nicht im IT-System der dänischen Wirtschaftsbehörde veröffentlicht wurden, können sie Dritten nicht entgegengehalten werden, sofern nicht nachgewiesen wird, dass sie diesen Dritten bekannt waren. Die Tatsache, dass Umstände dieser Art noch nicht veröffentlicht wurden, hindert Dritte nicht daran, auf der Grundlage dieser Umstände zu verfahren.“

Verantwortung für die Exaktheit der Informationen

Die Verantwortung für die Exaktheit der übermittelten Informationen liegt bei der Person, die diese Informationen übermittelt hat; siehe Artikel 8 der dänischen Bekanntmachungsverordnung (anmeldelsesbekendtgørelsen) und Artikel 15 Absatz 2 des dänischen GmbH- bzw. Aktiengesetzes. Wurden die Informationen nicht rechtmäßig übermittelt oder waren die übermittelten Informationen falsch, kann die Person, die diese Informationen übermittelt hat, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Die dänische Wirtschaftsbehörde überprüft nicht die Richtigkeit der übermittelten Informationen, sondern registriert diese so, wie sie übermittelt worden sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob in dem betreffenden Fall eine manuelle Registrierung oder eine Eigenregistrierung über virk.dk vorgenommen wurde.

Die dänische Wirtschaftsbehörde kann für Schäden aufgrund der Verwendung registrierter Informationen oder Dokumente haftbar gemacht werden, die aufgrund eines Verwaltungsfehlers (beispielsweise eines Verarbeitungsfehlers) fehlerhaft sind.

Links zum Thema

Dänische Wirtschaftsbehörde

Zentrales Unternehmensregister

Dänisches Wirtschaftsministerium

Europäisches Unternehmensregister (EBR)

Letzte Aktualisierung: 01/07/2020

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