Unternehmensregister in den Mitgliedstaaten

Portugal

Diese Seite gibt einen Überblick über das portugiesische Unternehmensregister.

Sisu koostaja:
Portugal

Geschichte der Einrichtung des Unternehmensregisters

Wann wurde es gegründet?

Das Unternehmensregister im modernen Sinne, d. h. ein von einem öffentlich zugänglichen Beamten geführtes Register mit universeller Geltung und anerkannter Rechtswirkung, mit dem Ziel, die Öffentlichkeit zu gewährleisten und die Sicherheit des legalen Handels zu verbessern, begann mit dem Handelsgesetzbuch von 1833, das am 14/1/1834 in Kraft trat.

Wann wurde es digitalisiert?

Der große Impuls in diesem Bereich fand 2006 nach der Verabschiedung des Gesetzesdekrets Nr. 76-A/2006 vom 29. März 2006 statt, mit dem ein breites Spektrum von Maßnahmen zur Vereinfachung des Lebens von Bürgern und Unternehmen genehmigt wurde. In der Folge wurde die Verordnung Nr. 1416-A/2006 vom 19. Dezember 2009 über die Förderung von Online-Eintragungsdokumenten und die Erstellung des dauerhaften Zertifikats erlassen.

Derzeit wird die gesamte Tätigkeit des Handelsregisters in einer IT-Anwendung und in einer einzigen Datenbank namens SIRCOM (Integriertes Handelsregistersystem) durchgeführt.

Welches sind die derzeit geltenden Rechtsvorschriften?

Das Handelsregister unterliegt derzeit dem Handelsregistergesetzbuch (CRC), das durch das Gesetzesdekret Nr. 403/86 vom 3. Dezember 2006 (mehrmalig geändert) und die mit der Ministerialverordnung Nr. 657-A/2006 vom 29. Juni 2009 (ebenfalls mehrfach geänderte) Verordnung über das Handelsregister genehmigt wurde.

Welche Informationen bietet das Unternehmensregister?

Zweck des Handelsregisters ist es, die Rechtsstellung von Einzelunternehmern, Handelsgesellschaften, Personengesellschaften bürgerlichen Rechts in gewerbsmäßiger Form, individuellen Einrichtungen mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, öffentlichen Unternehmen, ergänzenden Unternehmensgruppen und europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen, natürlichen und juristischen Personen, die per Gesetz eingetragen sind, bekannt zu machen.

Die Art der bereitgestellten Informationen variiert je nach den oben genannten Unternehmen und wird auf der Grundlage der der Registrierung unterliegenden Fakten für jede dieser Unternehmen bestimmt. So liefert das Handelsregister beispielsweise bei Handelsgesellschaften und Personengesellschaften bürgerlichen Rechts Angaben zu den hier genannten Sachverhalten.

Wer hat das Recht auf Zugang zum Register?

Die Angaben im Handelsregister sind öffentlich, d. h. jeder kann auf die Informationen im Register zugreifen, indem er Bescheinigungen, unbeglaubigte Kopien und mündliche oder schriftliche Informationen verlangt.

Welche Informationen enthält das Register?

Siehe Antwort auf die Frage „Welche Informationen enthält das Unternehmensregister?“

Welche Arten von Daten werden gespeichert? (im öffentlichen Register eingetragene Einrichtungen, Insolvenzinformationen, Finanzberichte usw.)

Gemäß Artikel 78d CRC werden personenbezogene Daten in Bezug auf die Registrierungsobjekte und die Einreichung von Registrierungsanträgen für die automatisierte Verarbeitung erhoben.

Die folgenden personenbezogenen Daten werden bei den registrierten Organisationen und Einzelpersonen erhoben:

  1. Der Name;
  2. Familienstand und im Falle eines unverheirateten Personenstands Angabe der Mehrheit oder des Minderjährigen;
  3. Name des Ehegatten und Güterstand;
  4. Gewöhnlicher Aufenthalt oder Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit;
  5. Nummer des Ausweisdokuments;
  6. Steueridentifikationsnummer.
  7. E-Mail-Adresse, sofern angegeben.

Für registrierte Organisationen und Einzelpersonen werden folgende personenbezogene Daten erhoben:

  1. Der Name;
  2. Gewöhnlicher Aufenthalt oder Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit;
  3. Nummer des Ausweisdokuments;
  4. Bank-Identifikationsnummer, sofern vom Moderator angegeben.

Darüber hinaus werden alle sonstigen Daten über die Rechtsstellung der registrierten Organisationen und Einzelpersonen erhoben.

Die in der Datenbank enthaltenen personenbezogenen Daten dienen der Identifizierung der aktiven und der Steuerpflichtigen der registrierungspflichtigen Sachverhalte und werden aus den von den betreffenden Personen vorgelegten Dokumenten erhoben.

Welche Dokumente werden archiviert/verwahrt (Dateien, Dokumentenbücher, Satzungen, Protokolle von Hauptversammlungen usw.)?

Jede registrierte Organisation oder Einzelperson verfügt über einen elektronischen Ordner, in dem alle Unterlagen, die sich auf die zur Registrierung eingereichten und unterstützenden Dokumente beziehen (z. B. Protokolle der Hauptversammlungen, Gesellschaftsverträge, Satzungen), gespeichert werden.

Wie kann ich eine Suche durchführen (und welche Suchkriterien stehen zur Verfügung)?

Rechtsakte in Bezug auf Handelsgesellschaften, die der Pflicht zur Veröffentlichung unterliegen, und bestimmte andere Einrichtungen werden auf der öffentlich zugänglichen Website ( https://publicacoes.mj.pt/)veröffentlicht, deren Abfrage kostenlosen Zugang zu den Informationen in chronologischer Reihenfolge oder durch andere Suchkriterien wie den Namen, die Identifikationsnummer der juristischen Person oder die Gemeinde, in der sich der Sitz der juristischen Person befindet, ermöglicht.

Wie kann ich Dokumente erhalten?

Die Angaben im Handelsregister sind öffentlich, d. h. jeder kann auf die Informationen im Register zugreifen, indem er Bescheinigungen, unbeglaubigte Kopien und mündliche oder schriftliche Informationen verlangt. Für die Ausstellung von Bescheinigungen, Kopien und Informationen sind die in der Verordnung über die Registrierung und den Notar der Notare vorgesehenen Gebühren zu entrichten. Diese Unterlagen können persönlich oder auf dem Postweg angefordert werden.

Der permanente Auszug aus dem Handelsregister sowie die dauerhafte Bescheinigung aus Registern und Dokumenten, die in der elektronischen Datei der im Handelsregister eingetragenen Unternehmen gespeichert sind, und die dauerhafte Bescheinigung der aktualisierten Satzung können auf elektronischem Wege angefordert und erlangt werden.

Registrierungsverfahren

Wie kann ich das Registrierungsverfahren einleiten (Anträge beim Register, Beglaubigung von Dokumenten, Art der beizufügenden Dokumente)?

Die Einreichung der Eintragungsurkunden kann persönlich, auf dem Postweg oder auf elektronischem Wege erfolgen und ist in der Zeitschrift zu vermerken. Die Person, die die Registrierung einreicht oder die Ausstellung des Dokuments beantragt, muss die geschuldeten Beträge, einschließlich der Beträge, die sich auf die verspätete Erfüllung der Registrierungspflicht beziehen, zurückzahlen. Nur Tatsachen, die in Unterlagen enthalten sind, die sie rechtlich belegen, können registriert werden.

Wie werden die eingereichten Anträge geprüft?

Die Anträge auf Eintragung werden auf der Grundlage des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit geprüft, d. h. die Durchführbarkeit des Eintragungsantrags durch Transkription muss anhand der geltenden Rechtsvorschriften, der eingereichten Unterlagen und der früheren Eintragungen beurteilt werden, insbesondere im Hinblick auf die Stellung der betroffenen Personen, die Formgültigkeit der Dokumente und die Gültigkeit der darin enthaltenen Handlungen. Kurz gesagt, der Sachverhalt, der Gegenstand der Registrierung ist, wird auf Antrag der Betroffenen und auf der Grundlage von zu ihrer Feststellung ausreichenden Unterlagen erstellt. Folglich ist es, was der Betroffene geltend macht – und was beweist, dass er berechtigt ist –, dass er vom Urkundsbeamten eingestuft werden muss. Dieser nimmt die Handlung in das Registrierungssystem ein, indem er den Grund für diese Person und die Hinlänglichkeit der von ihr vorgelegten Unterlagen prüft.

Rechtswirkungen der Eintragung

Eingetragener öffentlicher Glauben bedeutet, dass die Eintragung durch endgültige Transkription eine Vermutung für das Vorliegen der Rechtslage in dem genauen Wortlaut darstellt, in dem sie im Register definiert ist. Dies ist eine widerlegbare Rechtsvermutung. Der öffentlich-rechtliche Glauben kann durch den Gegenbeweis widerlegt werden (die Beweislast trägt der Antragsteller), und die Eintragung, die der materiellen Realität zuwiderläuft, wird vernichtet. Solange jedoch die (amtliche oder materielle) Nichtigkeit des Registers nicht gerichtlich nachgewiesen und anerkannt ist, gilt die Vermutung (der Wahrheit).

Auswirkungen von Registrierungen auf Dritte gemäß Artikel 17 der Richtlinie (EU) 2017/1132

Eintragungspflichtige Angaben werden gegenüber Dritten erst ab dem Datum ihrer Eintragung wirksam. Handlungen, die der Registrierung und Veröffentlichung nach dem CRC unterliegen, werden gegenüber Dritten erst nach dem Datum der Veröffentlichung wirksam. Registrierungspflichtige Tatsachen können, auch wenn sie nicht eingetragen sind, zwischen den Parteien selbst oder ihren Erben geltend gemacht werden. Die Satzung der Gesellschaften und deren Änderungen, auf die die Bestimmungen des Gesetzbuchs über Handelsgesellschaften und das auf Europäische Aktiengesellschaften anwendbare Recht Anwendung finden, sind von den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes ausgenommen.

Abweichungen zwischen Registereintrag und Veröffentlichung

Rechtsgültige Veröffentlichungen werden automatisch unmittelbar nach Bestätigung der Eintragung vorgenommen und enthalten die obligatorischen Eintragungen in das Register.

Wer ist für die Richtigkeit der Aufzeichnungen verantwortlich?

Der Vorsitzende des Verwaltungsrats des Instituts für Register und Notare, I.P. (IRN), ist unbeschadet der den Registerführern gesetzlich übertragenen Verantwortung für die Datenbank des Handelsregisters verantwortlich. Sie gewährleistet das Recht der betroffenen Person auf Information und Auskunft über die Daten, die Berichtigung von Ungenauigkeiten, die Vervollständigung von Auslassungen und die Löschung nicht ordnungsgemäß gespeicherter Daten und stellt sicher, dass die Abfrage oder Übermittlung von Informationen rechtmäßig ist.

Datenschutzverfahren

Nach dem CRC hat jede Person das Recht, über ihre personenbezogenen Daten und ihren Zweck sowie über die Identität und Anschrift des für die Datenbank Verantwortlichen informiert zu werden. Etwaige Ungenauigkeiten werden unbeschadet der Datenschutzvorschriften im Einklang mit dem CRC und in der dort festgelegten Weise aktualisiert und berichtigt.

Die Datenbanken müssen die Sicherheitsgarantien bieten, die erforderlich sind, um eine unbefugte Abfrage, Änderung, Löschung, Hinzufügung oder Übermittlung von Daten zu verhindern.

Verfahren im Zusammenhang mit den Rechten der betroffenen Person in Bezug auf die Veröffentlichung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten

Die diesbezüglichen Verfahren sind in der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, mit der die Datenschutz-Grundverordnung gebilligt wurde, sowie in der durch das Gesetz Nr. 58/2019 vom 8. August 2019 eingeführten nationalen allgemeinen Datenschutzregelung festgelegt.

Kontaktdaten

Der IRN-DSB kann unter folgender E-Mail-Adresse kontaktiert werden: epd@irn.mj.pt

Nützliche Links

Weitere Informationen und praktische Einzelheiten zum Unternehmensregister in Portugal finden Sie hier.

Letzte Aktualisierung: 30/05/2023

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