Grundbücher in den Mitgliedstaaten

Estonia

Dieser Abschnitt bietet einen kurzen Überblick über das Grundbuch in Estland.

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Estonia

Welche Informationen enthält das estnische Grundbuch?

Das estnische Grundbuch ist ein Verzeichnis von Eigentumsrechten und Belastungen auf Grundstücken und bietet Dritten Informationen über eingetragenen Immobilienbesitz.

In das Grundbuch werden sowohl rechtserhebliche als auch sachbezogene Informationen eingetragen. Falls im Gesetz nichts anderes bestimmt ist, wird jedes Grundeigentum im Grundbuch erfasst. Jedes Grundstück erhält einen eigenen Eintrag und eine eigene Nummer (eingetragene Grundstücksnummer).

Das Grundbuch besteht aus vier Teilen:

Teil 1 enthält zu jedem eingetragenen Grundstück folgende Angaben:

  • Grundbuchnummer
  • Nutzung
  • Lage
  • auf das Grundstück eingetragene Belastungen
  • Fläche (Größe)
  • Zusammenlegungen und Teilungen
  • Zusammenlegung mit anderem eingetragenem Grundbesitz oder Abtrennung eines Teils des Grundbesitzes

Teil 2 enthält zu jedem eingetragenen Grundstück folgende Angaben:

  • den Eigentümer
  • bei Miteigentum: Einzelheiten zum Miteigentum; Angabe, ob sich der Grundbesitz in Miteigentum oder Gesamthandseigentum befindet; Namen der Eigentümer
  • rechnerische Größe der Anteile der Miteigentümer (bei Gesamthandseigentum)

Teil 3 enthält zu jedem eingetragenen Grundstück folgende Angaben:

  • Belastungen (außer Hypotheken)
  • Eigentumsbeschränkungen
  • Vermerke zu derartigen Beschränkungen
  • Beschränkungen des Verfügungsrechts des Eigentümers
  • sonstige Vermerke zu Eigentumsverhältnissen (auch zu Beschränkungen des Verfügungsrechts der betreffenden Personen) sowie Änderungen und Streichungen der oben genannten Einträge

Teil 4 enthält zu jedem eingetragenen Grundstück folgende Angaben:

  • Inhaber einer Hypothekenforderung
  • Geldwert der Hypothek (offener Betrag)
  • Vermerke zur jeweiligen Hypothek
  • Eintragsänderungen
  • Eintragsstreichungen

Die einzelnen Teile des Grundbuchs sind öffentlich und können von jedermann eingesehen werden. Die Angaben zu einem bestimmten eingetragenen Grundstück können von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Grundstückseigentümer, Notare, Gerichtsvollzieher, Gerichte und Aufsichtsbehörden brauchen kein berechtigtes Interesse nachzuweisen.

Ist der Zugang zum estnischen Grundbuch kostenlos?

Das Grundbuch wird elektronisch geführt.

Die einzelnen Teile des Grundbuchs und die Angaben zu den eingetragenen Grundstücken können bei einem Notar oder über die Suchmaschine eingesehen werden. Die Konsultation des Grundbuchs beim Notar oder über die Suchmaschine ist kostenpflichtig.

Folgende Personen können das elektronische Grundbuch kostenlos einsehen:

  • Immobilieneigentümer – natürliche Person oder juristische Person, die einen Immobilieneigentümer vertritt
  • Gesetzliche Vertreter und Vormunde von Immobilieneigentümern
  • Wohnungseigentümer und Vertreter von Wohnungsbaugesellschaften

Darüber hinaus kann das Grundbuch mittels der vom Zentrum für Register und Informationssysteme zur Verfügung gestellten Suchmaschine konsultiert werden. Die Nutzung der Suchmaschine ist kostenlos. Das Suchergebnis zeigt alle in Teil 1 des Grundbuchs enthaltenen Informationen an (Grundbuchnummer, Nutzung, Fläche und Anschrift). Der Zugang zu spezifischeren Angaben im Grundbuch ist kostenpflichtig.

Die Gebühr beträgt 1 EUR für eine einzelne Abfrage und 3 EUR für die volle Einsichtnahme in den betreffenden Teil des Grundbuchs.

Unter einem Suchvorgang ist die Suche nach folgenden Informationen in einer für ein eingetragenes Grundstück angelegten Datei zu verstehen:

  1. Digitale Daten in Teil 1 (Anordnung des Grundstücks)
  2. Digitale Daten in Teil 2 (Eigentümer)
  3. Digitale Daten in Teil 3 (Dienstbarkeiten, sonstige Belastungen und Beschränkungen) und 4 (Hypotheken)

Die Gebühr umfasst den Zugang zu offenen Grundstücksdateien und die Ausstellung der darin enthaltenen Unterlagen.

Für die Einsichtnahme in detailliertere Informationen der einzelnen Grundbuchteile fallen Dienstleistungsgebühren an, die hier aufgeführt sind. Auf diese Gebühren wird keine MwSt erhoben.

Wie verläuft die Abfrage im estnischen Grundbuch?

Die Abfrage der Datenbank kann anhand folgender Kriterien erfolgen:

  • Anschrift
  • Grundbuchnummer
  • Name des Eigentümers
  • Persönliche Kenn-/Registriernummer
  • Grundstücksnummer

Darüber hinaus ist es möglich, die Datenbank nach unberechtigten Eigentümern und bevollmächtigten Personen abzufragen.

Datenbestand des estnischen Grundbuchs

Die elektronische Fassung des Grundbuchs enthält den Datenbestand seit 1994. Die Umstellung auf das elektronisch geführte Grundbuch begann im Sommer 2010. Seit dem 1. Januar 2015 werden alle Grundstücksdateien elektronisch erfasst.

Letzte Aktualisierung: 13/12/2021

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