Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Rechtsberufe

Die Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Rechtsberufe auf dem Gebiet des materiellen und des prozessualen EU-Rechts ist wichtig für eine effizientere grenzübergreifende Zusammenarbeit.

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Richter und Staatsanwälte, die für die Durchsetzung des EU-Rechts verantwortlich sind, haben dabei Vorrang, aber die juristische Aus- und Fortbildung ist auch für Angehörige anderer Rechtsberufe wie Mitarbeiter der Gerichte, Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher, Notare und Mediatoren von grundlegender Bedeutung.