Nationale Gerichte und außergerichtliche Stellen

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Nationale Gerichte

Bei Diskriminierungsfällen ist im Allgemeinen das Kreisgericht des Beschuldigten (d. h. der Person, die der Diskriminierung angeklagt ist) in erster Instanz zuständig. Sind alle ordentlichen Rechtsmittel ausgeschöpft worden, besteht die Möglichkeit, das Verfassungsgericht mit einer Individualverfassungsbeschwerde anzurufen.

Verfassungsgericht

Joštova 8, 660 83 Brno 2

Tel. (+420) 542 162 111
Fax: (+420) 542 161 309, +420 542 161 169

E-Mail: podani@usoud.cz

Das Rechtsorgan zum Schutz der Verfassungskonformität ist das Verfassungsgericht, dessen Status und Zuständigkeiten in der Verfassung der Tschechischen Republik verankert sind. Das Verfassungsgericht steht außerhalb des Systems der ordentlichen Gerichte. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Verfassungskonformität und die in der Verfassung, der Charta der Grundrechte und Grundfreiheiten und anderen Verfassungsgesetzen der Tschechischen Republik festgeschriebenen Grundrechte und -freiheiten zu schützen und zu gewährleisten, dass die Macht des Staates im Einklang mit der Verfassung ausgeübt wird.

Nach Artikel 87 der Verfassung entscheidet das Verfassungsgericht unter anderem über die von juristischen oder natürlichen Personen eingereichten Beschwerden gegen rechtskräftige, vollstreckbare Entscheidungen und andere von öffentlichen Stellen vorgenommene Eingriffe, die ihre durch die Verfassung garantierten Grundrechte und -freiheiten berühren. Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts sind rechtskräftig und nicht beschwerdefähig.

Das Verfassungsgericht stellt auf seiner Website einen Leitfaden für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde mit grundlegenden Informationen zu diesem Verfahren bereit.

Nationale Einrichtungen zur Verteidigung der Menschenrechte

Die wichtigste nationale Menschenrechtsstelle, die sich mit Verletzungen grundlegender Menschenrechte befasst, ist der bzw. die Bürgerbeauftragte (siehe unten).

Auf Regierungsebene fällt das Thema Menschenrechte in den Zuständigkeitsbereich des Ministers für Menschenrechte, Chancengleichheit und Rechtsetzung; weitere in diesem Bereich als beratende Organe der Regierung tätige Stellen sind der Rat für Menschenrechte, der Rat für die Gleichstellung der Geschlechter, der Rat für nationale Minderheiten und der Regierungsausschuss für Menschen mit Behinderungen.

Bürgerbeauftragte/-r

Bürgerbeauftragte/-r

Údolní 39
Brno, 602 00

Telefon: +420 542 542 111
Fax: +420 542 542 112

E-Mail: podatelna@ochrance.cz

Der bzw. die Bürgerbeauftragte ist eine autonome, unabhängige und unparteiische staatliche Stelle, die außerhalb der öffentlichen Verwaltung steht und folglich keine Behörde ist. Er oder sie schützt Personen gegenüber Behörden und anderen, staatliche Verwaltungsaufgaben ausführenden Einrichtungen, wenn deren Verhalten

  • rechtswidrig,
  • rechtmäßig, aber anderweitig mit Mängeln oder Fehlern behaftet und folglich nicht mit den Grundsätzen demokratischer Rechtsstaatlichkeit und guter Verwaltung vereinbar ist oder
  • wenn diese Stellen untätig sind.

Der/die Bürgerbeauftrage ist zur Bearbeitung von Beschwerden befugt, die sich gegen die Tätigkeiten folgender Stellen richten:

  • Ministerien und andere, für die gesamte Tschechische Republik zuständige Verwaltungsbehörden sowie deren nachgeordnete Verwaltungsbehörden,
  • territoriale Selbstverwaltungsorgane (d. h. Gemeinden und Regionen), allerdings nur, wenn diese staatliche Verwaltungsakte ausführen, und nicht, wenn sie ihre eigenen Befugnisse (der Selbstverwaltung) ausüben,
  • die Tschechische Nationalbank, soweit diese als Verwaltungsbehörde handelt,
  • den Rat für Hörfunk und Fernsehen,
  • die Polizei der Tschechischen Republik mit Ausnahme von Ermittlungen im Zusammenhang mit Strafverfahren;
  • die Armee der Tschechische Republik und die Burgwache,
  • den Strafvollzugsdienst der Tschechischen Republik,
  • Einrichtungen, in denen Personen in Gewahrsam oder Haft genommen werden, schützende oder institutionelle Bildung sowie eine schützende Behandlung erhalten,
  • Krankenversicherungsgesellschaften,
  • gerichtliche und staatsanwaltliche Stellen in Ausübung staatlicher Verwaltungsaufgaben (insbesondere in Bezug auf Verzögerungen bei Verfahren, Untätigkeit der Gerichte und unangemessenes Verhalten von Richtern), nicht gegen tatsächliche Entscheidungen eines Gerichts oder Staatsanwalts.

Seit 2006 untersteht dem bzw. der Bürgerbeauftragten auch der Schutz der Rechte von Personen, deren Freiheit eingeschränkt wurde.

Der bzw. die Bürgerbeauftragte ist nicht berechtigt, in privatrechtliche Beziehungen oder Streitigkeiten einzugreifen (dazu gehören auch Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, auch dann, wenn der Arbeitgeber eine Behörde ist). Die einzige Ausnahme sind Beschwerden über diskriminierendes Verhalten – in derartigen Fällen darf der oder die Bürgerbeauftragte auch auf dem Gebiet des Privatrechts tätig werden.

Der oder die Bürgerbeauftragte kann unabhängige Untersuchungen führen, darf aber weder anstelle von Verwaltungsbehörden handeln noch deren Entscheidungen aufheben oder ändern. Stellt er oder sie jedoch eine Unregelmäßigkeit fest, kann er oder sie die Behörden oder Einrichtungen auffordern, Abhilfe zu schaffen.

Kommt eine Verwaltungsbehörde oder eine Einrichtung zur Unterbringung von Personen, deren Freiheit eingeschränkt wurde, ihrer Pflicht zur Zusammenarbeit mit dem oder der Bürgerbeauftragten nicht nach oder trifft sie keine angemessenen Abhilfemaßnahmen, nachdem eine Unregelmäßigkeit festgestellt wurde, kann der oder die Bürgerbeauftragte die Öffentlichkeit über die Angelegenheit informieren.

Die Offenlegung ist eine Sanktion, die dem oder der Bürgerbeauftragten nach dem Gesetz zur Verfügung steht. In einem solchen Fall kann der bzw. die Bürgerbeauftragte der Öffentlichkeit auch die Vor- und Nachnamen bestimmter Personen offenlegen, die im Namen der im Irrtum befindlichen Behörde handeln.

Beschwerden bei dem oder der Bürgerbeauftragten müssen von der Person, die um den Schutz ihrer Rechte nachsucht, oder aber von ihrem gesetzlichen Vertreter eingereicht werden. Wird die Beschwerde im Namen einer anderen Person eingereicht, muss dies mit einer schriftlichen Vertretungsvollmacht oder einem anderen Dokument, aus dem der Umfang der Bevollmächtigung hervorgeht, nachgewiesen werden.

Eine Beschwerde muss stets Folgendes enthalten:

  • Vor- und Nachname, Anschrift und Telefonnummer des Beschwerdeführers; handelt es sich um eine juristische Person, den Namen, den eingetragenen Sitz und die Person, der Handlungsvollmacht erteilt wurde;
  • eine Beschreibung der maßgeblichen Umstände der Sache, einschließlich einer Angabe darüber, ob und mit welchem Ergebnis die Angelegenheit an eine andere Stelle verwiesen worden ist;
  • Angabe der Behörde oder Behörden, gegen die sich die Beschwerde richtet;
  • einen Nachweis, dass der Beschwerdeführer die Behörde, auf die sich die Beschwerde bezieht, erfolglos um Abhilfe ersucht hat;
  • eine Kopie der Entscheidung, d. h. falls in der betreffenden Angelegenheit eine Entscheidung ergangen ist, muss der Beschwerdeführer diese in Kopie übermitteln;
  • ferner Kopien von Dokumenten, die sich auf die Angelegenheit beziehen und wichtige Informationen enthalten.

Die Dauer der Ermittlungen und die Beilegung des Beschwerdefalles sind unterschiedlich und hängen stets von den Umständen und der Komplexität des jeweiligen Falls ab. Im Gesetz werden keine Fristen für den bzw. die Bürgerbeauftragte/-n festgelegt, er oder sie ist jedoch bemüht, sämtliche Beschwerden im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten schnellstmöglich zu bearbeiten.

Dagegen wie der Bürgerbeauftragte eine Beschwerde handhabt, sowie gegen das erzielte Ergebnis sind keine Rechtsmittel (Berufung) möglich.

Beschwerden können wie folgt eingereicht werden:

Schriftlich – vorzugsweise auf einem ausgedruckten Beschwerdeformular (verfügbar in Englisch und Tschechisch), das an folgende Anschrift geschickt wird: Veřejný ochránce práv, Údolní 39, 602 00 Brno. Es besteht auch die Möglichkeit, ein persönliches Schreiben zu schicken.

Per E-Mail (auch ohne elektronische Signatur) an podatelna@ochrance.cz mit einer Beschreibung der wesentlichen Punkte des Problems. Noch besser ist es, das Beschwerdeformular auszufüllen und per E-Mail zu übermitteln.

Datenbox – die ID des Büros des/der Bürgerbeauftragten lautet jz5adky. Die Datennachricht kann ein ausgefülltes Beschwerdeformular oder ein persönliches Schreiben mit wichtigen Informationen über das Problem enthalten.

Nutzung eines interaktiven Online-Formulars eines elektronischen Einreichungsdienstes (Filing Service), der garantiert, dass die eingereichten Unterlagen alle erforderlichen Angaben enthalten.

Persönliche Übergabe bei der Einreichungsstelle des Büros des bzw. der Bürgerbeauftragten (Údolní 39, Brno), werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr. Auf diese Weise kann eine Beschwerde mit Anlagen nicht nur schriftlich (auf Papier) sondern auch auf einem Datenträger übergeben werden.

Beschwerde zur Niederschrift – an Wochentagen besteht von 8:00 bis 16:00 Uhr die Möglichkeit, persönlich bei Annahmestelle für Beschwerden im Gebäude des Büros des bzw. der Bürgerbeauftragten die Beschwerde zu erörtern und von einem Rechtsanwalt des Büros niederschreiben zu lassen.

Fachbehörden für den Schutz der Menschenrechte

Ombudsmänner für Kinder

In der Tschechischen Republik gibt es keinen Ombudsmann für Kinder; derzeit behandelt der Bürgerbeauftragte die von Kindern eingereichten Beschwerden bezüglich des Schutzes ihrer Rechte und Interessen.

Bürgerbeauftragte/-r

Údolní 39
Brno, 602 00

Telefon: +420 542 542 888
Fax: +420 542 542 112

E-Mail: deti@ochrance.cz

Kinder können auf verschiedene Weise Kontakt mit dem/der Bürgerbeauftragten aufnehmen, nämlich per Brief, der per Post oder persönlich an folgende Adresse: Veřejná ochránkyně práv, Údolní 39, 602 00 Brno, oder mittels des interaktiven Formulars (verfügbar in Tschechisch), das den Anweisungen entsprechend ausgefüllt und per E-Mail an deti@ochrance.cz gesendet wird, oder aber persönlich an der Anschrift des/der Bürgerbeauftragten, wo das Kind das Problem mit einem Rechtsanwalt des Büros des Bürgerbeauftragten erörtern und niederschreiben lassen kann.

In der Beschwerde sollte insbesondere Folgendes ausdrücklich angegeben werden:

  • über wen oder worüber sich das Kind beschwert (einschließlich zumindest des Namens der Behörde, sonstigen Einrichtung oder Person, mit der das Kind zu tun hatte),
  • Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Wohnsitz des Kindes,
  • eine Beschreibung des Problems,
  • Kontaktdaten, d. h. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Postanschrift.

Der/die Bürgerbeauftragte kann dem Kind beispielsweise in folgenden Fällen helfen:

  • bei Fehlverhalten eines Sozialarbeiters,
  • wenn Gerichtsverfahren lange dauern,
  • wenn sich ein Richter unangemessen verhält,
  • wenn das Kind in der Schule gemobbt wird,
  • wenn das Kind keine Zulassung zu einer Schule erhält,
  • bei einer ungewöhnlich strengen Ordnung, Mobbing usw. im Zuhause eines Kindes,
  • wenn die Eltern des Kindes keine Sozialleistungen erhalten haben,
  • wenn die Rente der Großeltern des Kindes von den Behörden falsch berechnet wurde,
  • wenn sich die Baubehörde nicht mit dem schlechten (baulichen oder technischen) Zustand eines Gebäudes befasst oder ein Nachbar ein Bauwerk ohne Genehmigung errichtet,
  • wenn sich die Behörden nicht mit einer Abfalldeponie an einem verbotenen Standort befassen,
  • wenn eine Beschwerde über ein nicht funktionierendes Produkt nicht bearbeitet wurde.

Der oder die Bürgerbeauftragte darf jedoch nicht

  • die Entscheidung eines Gerichts abändern,
  • in die Ermittlungen der tschechischen Polizei eingreifen (diesbezüglich verfügt der mit der Aufsicht über die Tätigkeiten der Polizei betraute Staatsanwalt über gewisse Befugnisse),
  • in Streitigkeiten zwischen Personen eingreifen (wie Grundstücksstreitigkeiten zwischen Nachbarn, Streitigkeiten zwischen Eltern oder anderen Familienmitgliedern usw.) – diese Angelegenheiten müssen an ein Gericht verwiesen werden.

Hilfseinrichtungen für Diskriminierungsopfer

Bürgerbeauftragte/-r

Údolní 39
Brno, 602 00

Telefon: +420 542 542 111
Fax: +420 542 542 112

E-Mail: podatelna@ochrance.cz

Im Rahmen des Bürgerbeauftragtengesetzes leistet der oder die Bürgerbeauftragte Diskriminierungsopfern folgende methodische Unterstützung:

  • der bzw. die Bürgerbeauftragte bewertet, ob das fragliche Verhalten tatsächlich eine Diskriminierung im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes darstellt;
  • er oder sie berät Diskriminierungsopfer über die Vorgehensweise, d. h. an wen sie sich wenden müssen und wie sie einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens wegen Diskriminierung stellen.

Bei der Einreichung eines Ersuchens um Prüfung eines Diskriminierungsfalls bei dem/der Bürgerbeauftragten muss der Antragsteller das mutmaßlich diskriminierende Verhalten so genau wie möglich beschreiben und dem Antrag sämtliche Nachweise beifügen, mit denen die Diskriminierung belegt werden kann.

Amt für den Schutz personenbezogener Daten

Amt für den Schutz personenbezogener Daten

Pplk. Sochora 27
170 00 Prag 7

Telefon: +420 234 665 111
Fax: +420 234 665 444

E-Mail: posta@uoou.cz

Das Amt für den Schutz personenbezogener Daten (OPPD) ist eine unabhängige Stelle, die

  • die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten überwacht,
  • ein Register genehmigter Verarbeitungen personenbezogener Daten führt,
  • Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Verstöße gegen das Gesetz entgegennimmt,
  • Beratung über den Schutz personenbezogener Daten leistet.

Die Tätigkeiten des Büros sind in der jeweils gültigen Fassung des Gesetzes Nr. 101/2000 über den Schutz personenbezogener Daten und zur Änderung bestimmter Gesetze festgelegt.

Das Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten dient dem Schutz des in der Charta der Grundrechte und Grundfreiheiten verbrieften Rechts der Bürgerinnen und Bürger auf Schutz gegen den unbefugten Eingriff in ihre Privatsphäre und gegen die unbefugte Erfassung, Veröffentlichung oder den sonstigen Missbrauch personenbezogener Daten.

Jede Person, die feststellt oder einen hinreichenden Verdacht hat, dass ihre personenbezogenen Daten unter Verletzung des Rechts auf Schutz des privaten und persönlichen Lebens sowie unter Verletzung des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten verarbeitet werden – beispielsweise wenn die verarbeiteten personenbezogenen Daten fehlerhaft sind oder über den Zweck, für den sie angefordert wurden, hinausgehen – ist berechtigt, eine entsprechende Eingabe an das Datenschutzamt zu richten.

Eine Eingabe, mit der auf eine vermutete Verletzung des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten aufmerksam gemacht wird, muss Folgendes enthalten:

  • die Angaben zu der Person, die der Verletzung des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten verdächtigt wird,
  • Beschreibung der Tätigkeit im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten bei der gegen das Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten verstoßen wurde,
  • Angabe der personenbezogenen Daten (oder zumindest der entsprechenden Kategorien), die unter Verletzung des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten verarbeitet wurden,
  • Dokumente oder andere Unterlagen (bzw. Kopien davon), die das Verhältnis zwischen der meldenden Person (dem Beschwerdeführer) und der Person, die deren personenbezogenen Daten zu Unrecht verarbeitet hat, belegen,
  • Dokumente oder andere Unterlagen (bzw. Kopien davon), anhand derer die Verletzung des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten festgestellt werden kann,
  • Verweise auf verfügbare Quellen, die den beschriebenen Sachverhalt bezeugen können,
  • Kontaktdaten der meldenden Person (des Beschwerdeführers).

Beschwerden können auch anonym beim Büro eingereicht oder elektronisch übermittelt werden.

Der Beschwerdeführer ist in einem möglichen Verwaltungsverfahren kein Verfahrensbeteiligter, kann aber als Zeuge gehört werden.

Sonstige Fachbehörden

Die Hauptstelle, an die sich natürliche Personen bei einer Verletzung grundlegender Menschenrechte wenden können, ist der oder die Bürgerbeauftragte. Andere Organisationen auf diesem Gebiet sind beispielsweise:

Die Verwaltungsbehörde für Flüchtlingseinrichtungen des Innenministeriums

http://www.suz.cz/

Lhotecká 7
143 01 Prag 12

Telefon: +420 974 827 118
Fax: +420 974 827 280

E-Mail: podatelna@suz.cz

Die Verwaltungsbehörde für Flüchtlingseinrichtungen untersteht dem Staat, d. h. dem stellvertretenden Innenminister für öffentliche Ordnung und Sicherheit; sie arbeitet mit staatlichen und internationalen Einrichtungen, Organen der örtlichen Selbstverwaltung und Nichtregierungsorganisationen zusammen. Darüber hinaus verwaltet die Behörde Hafteinrichtungen für ausländische Staatsangehörige und betreibt seit 2009 ein Netz von Zentren zur Förderung der Integration ausländischer Staatsangehöriger in regionalen Hauptstädten.
Die Tschechische Republik stellt Asylbewerbern, Flüchtlingen und in Gewahrsam genommenen Ausländern im Einklang mit Gesetz Nr. 326/1999 über den Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger in der Tschechischen Republik und Gesetz Nr. 325/1999 über das Asyl über diese Verwaltungsbehörde Unterkünfte und andere Dienste zur Verfügung. Ihr Ziel ist es, diesem Personenkreis angemessene, würdige Bedingungen zu bieten.

Nationaler Rat der Menschen mit Behinderungen der Tschechischen Republik

Partyzánská 7
170 00 Prag 7 – Holešovice
Telefon: 266 753 421
E-Mail: nrzpcr@nrzp.cz

Seit dem 11. Dezember 2014 vertritt der Nationale Rat der Menschen mit Behinderungen als eingetragener nationaler Verband die Interessen von Menschen mit Behinderungen im Umgang mit staatlichen und öffentlichen Einrichtungen. Die Funktion des Nationalen Rates besteht darin, die Integration von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft zu unterstützen und die Menschrechte dieses Personenkreises konsequent zu verteidigen. Der Rat ist das wichtigste Beratungsorgan des Regierungsausschusses für Menschen mit Behinderungen.

Weitere Prioritäten des Rates sind:

  • die Koordinierung von Organisationen für Menschen mit Behinderungen in Angelegenheiten gemeinsamen Interesses,
  • Informierung der Öffentlichkeit über Behinderungen;
  • Monitoring von Diskriminierungsfällen, die sich gegen Menschen mit Behinderungen richten,
  • Durchführung von Projekten zur Verbesserung des Lebens mit einer Behinderung,
  • Planungen in Bezug auf die Herstellung der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen auf regionaler Ebene,
  • Unterhaltung eines nationalen Netzes professioneller Sozialberatungszentren,
  • Herausgabe von Veröffentlichungen, Magazinen und Informationsmaterial.

Sonstige

In der Tschechischen Republik gibt es eine Reihe gemeinnütziger Organisationen, die sich mit Menschenrechtsfragen befassen und den betroffenen Menschen bei Verletzungen dieser Rechte helfen.

Zentrum für die Integration von Ausländern

https://www.cicops.cz/en/

Pernerova 32/10, 186 00, Prag 8
E-Mail: info@cicpraha.org

Das Zentrum für die Integration von Ausländern (CIF) ist eine 2003 gegründete Bürgervereinigung zur Unterstützung ausländischer Staatsangehöriger bei der Integration in die tschechische Gesellschaft.

Sein Schwerpunkt ist die Bereitstellung ambulanter und aufsuchender Sozialdienste und Bildungsprogramme für Ausländer mit langfristigem oder dauerhaftem Wohnsitz in der Tschechischen Republik. Das Zentrum hat Niederlassungen in allen Regionen Tschechiens mit besonderem Schwerpunkt auf Prag und Mittelböhmen. Die Organisation ist nach dem Sozialdienstegesetz als Sozialdienst registriert und besitzt eine Akkreditierung nach dem Gesetz über Freiwilligendienste.

Zu den Haupttätigkeiten der Organisation zählen:

  • Sozialberatung für Immigranten: ausländische Staatsangehörige mit langfristigem und dauerhaftem Wohnsitz und unter internationalem bzw. subsidiärem Schutz stehende Personen;
  • Berufsberatung und Entwicklung von Programmen und Aktivitäten für Immigranten im Hinblick auf deren Eintritt in den Arbeitsmarkt;
  • Organisation niederschwelliger (offener) Sprachkurse in Tschechisch und anderer fachbezogener Tschechischkurse für Ausländer, einschließlich der Entwicklung neuer, fortschrittlicher Lehrmethoden;
  • Organisation sonstiger Bildungsaktivitäten (Ausbildung von Lehrern für Tschechisch und Fremdsprachen, Fremdsprachenunterricht, Weiterbildung von pädagogischen Kräften, Nachhilfe, Computerkurse usw.);
  • Freiwilligenprogramm – Betreuung in Form einer individuellen Zusammenarbeit zwischen Betreuten und Freiwilligen sowie die Organisation von Freizeitaktivitäten und sozialen Aktivitäten, Zusammenkünften, Diskussionen, Themenabenden usw.);
  • Informationsarbeit – Seminare, Informationsmaterial.

Das Ziel aller Programme besteht darin, in die Tschechische Republik einwandernden Menschen ein unabhängiges, würdiges Leben in der Tschechischen Republik zu ermöglichen, und zugleich sicherzustellen, dass sie die Gesetze des Landes und rein zwischenmenschliche Verhaltensregeln kennen und beachten. Darüber hinaus werden Verständnis, Hilfsbereitschaft und Respekt für die Individualität jedes einzelnen Migranten von der aufnehmenden Gesellschaft gefördert.

Letzte Aktualisierung: 16/12/2021

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