Ordentliche Gerichte

Kipras

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In der Republik Zypern gibt es drei Gerichtsinstanzen. Der Oberste Gerichtshof und das Oberste Verfassungsgericht entscheiden im Einklang mit den Befugnissen, die ihnen durch die Verfassung und die einschlägigen Rechtsvorschriften übertragen werden, in Fällen in zweiter Instanz, in denen Rechtsmittel gegen eine Entscheidung eines Gerichts erster Instanz eingelegt werden, und den folgenden erstinstanzlichen Gerichten unter anderem über Rechtssachen in dritter Instanz:

  • Verwaltungsgericht
  • Bezirksgerichte
  • Schwurgerichte
  • Familiengericht
  • Liegenschaftsgericht
  • Arbeitsgericht
  • Verwaltungsgericht für Internationalen Schutz
  • Militärgericht
  • Handelsgericht und
  • Seegericht.

Allgemeine Gerichte – Einleitung

Oberstes Verfassungsgericht (Anótato Syntagmatikó Dikastírio)

Das Oberste Verfassungsgericht setzt sich aus neun Richtern zusammen, von denen einer der Präsident des Gerichtshofs ist. Das Oberste Verfassungsgericht übt nach der Verfassung die Befugnis des Obersten Verfassungsgerichts aus, sofern in den einschlägigen Rechtsvorschriften nichts anderes vorgesehen ist. Das Oberste Verfassungsgericht entscheidet über ein Rechtsmittel vor dem Berufungsgericht gegen eine Entscheidung eines Verwaltungsgerichts, die sich auf eine Frage des öffentlichen Rechts oder des überwiegenden öffentlichen Interesses oder die Kohärenz des Rechts bezieht, wenn es sich um widersprüchliche oder widersprüchliche Entscheidungen des Berufungsgerichts handelt, die in einer dritten und letzten Instanz auf der Grundlage eines Antrags im Anschluss an ein vorheriges Rechtsmittelverfahren zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Urteil des Berufungsgerichts entschieden wurden, die sich auf die Differenzierung der ständigen Rechtsprechung oder die Notwendigkeit einer zutreffenden Auslegung einer primären oder abgeleiteten materiell-rechtlichen Bestimmung, einer wichtigen Frage von öffentlichem Interesse oder von allgemeiner öffentlicher Bedeutung oder einer Frage der Kohärenz des Rechts über kollidierende oder widersprüchliche Entscheidungen des Berufungsgerichts beziehen. Außerdem hebt sie eine Entscheidung des Obersten Richterrats auf.

Oberstes Gericht

Der Oberste Gerichtshof setzt sich aus sieben Richtern zusammen, von denen einer der Präsident des Gerichtshofs ist. Sofern in den einschlägigen Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist, übt der Oberste Gerichtshof die in der Verfassung vorgesehene Zuständigkeit und Befugnis aus, sofern in den einschlägigen Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist. Mit einem Rechtsmittel vor dem Berufungsgericht gegen eine Entscheidung eines Gerichts, das zivil- und/oder strafrechtliche Zuständigkeit ausübt, einschließlich eines Gerichts mit besonderer Zuständigkeit, über eine Angelegenheit von überwiegendem öffentlichen Interesse oder von allgemeiner öffentlicher Bedeutung oder über die Kohärenz des Rechts wegen einander widersprechender oder widersprüchlicher Entscheidungen des Berufungsgerichts verhandelt wird. Der Oberste Gerichtshof entscheidet in dritter und letzter Instanz auf der Grundlage eines im Anschluss an ein vorheriges zivil- oder strafrechtliches Rechtsmittelverfahren gestellten Antrags über Rechtsfragen, die sich aus dem Urteil des Berufungsgerichts ergeben und sich auf die Differenzierung der ständigen Rechtsprechung oder die Notwendigkeit einer korrekten Auslegung entweder des primären oder abgeleiteten materiellen Rechts oder einer wichtigen Frage von öffentlichem Interesse oder von allgemeiner öffentlicher Bedeutung oder der Kohärenz des Rechts im Falle widersprüchlicher oder widersprüchlicher Entscheidungen des Berufungsgerichts im Einklang mit seiner Zuständigkeit in Zivil- oder Strafsachen beziehen. Darüber hinaus entscheidet es über die Wiederaufnahme des Verfahrens durch das Berufungsgericht oder das erstinstanzliche Strafgericht, je nach Fall, in einer Strafsache, in der ein Urteil ergangen ist, entweder in erster Instanz und rechtskräftig oder im Berufungsverfahren, auf der Grundlage neuer Tatsachen oder Tatsachen, die seiner Ansicht nach die Entscheidung ganz oder teilweise aufheben können, wird nach Ablehnung eines solchen Antrags auf Ausschluss eines Richters eines anderen Gerichts als des Obersten Verfassungsgerichts ein Antrag auf Ausschluss eines Richters eines anderen Gerichts als des Obersten Verfassungsgerichts gestellt und schließlich eine Verfahrensverordnung über die Arbeitsweise des Berufungsgerichts erlassen.

Der Oberste Gerichtshof ist ausschließlich dafür zuständig, die Prärogativenbescheide von Habeas Corpus, Mandamus, Certiorari, Quo Warranto und Verbot zu erlassen.

Berufungsgericht

Das Berufungsgericht ist das Gericht zweiter Instanz in der Republik und ist, sofern nichts anderes bestimmt ist, für die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Entscheidungen eines anderen Gerichts als des Obersten Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichts zuständig. Beschwerden werden in der Regel von drei Richtern verhandelt. Die Berufungsverhandlung stützt sich auf das Protokoll des erstinstanzlichen Verfahrens (außer in Ausnahmefällen, in denen eine Anhörung und Zeugenaussage möglich ist). In Ausübung seiner Rechtsmittelbefugnis kann der Court of Appeal die angefochtene Entscheidung bestätigen, abändern oder aufheben oder anordnen, dass die Rechtssache erneut verhandelt wird.

Bezirksgerichte

Die Bezirksgerichte befassen sich in erster Instanz mit allen Zivilsachen (mit Ausnahme von Seegerichtssachen) sowie mit Strafsachen bei Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht sind. In Zypern besteht in jedem Verwaltungsbezirk ein Bezirksgericht. Die Rechtssachen werden von einem Einzelrichter verhandelt. Geschworene gibt es nicht.

Schwurgerichte

Die Schwurgerichte befassen sich nur mit Strafsachen. Sie befassen sich in der Regel mit den schwerwiegendsten Fällen von Straftaten, für die eine Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mehr als fünf Jahren verhängt wird. Jedes Assisengericht besteht aus drei Richtern. Die Entscheidungen werden mehrheitlich getroffen. Geschworene gibt es nicht.

Rechtsdatenbanken

Es gibt noch keine amtliche Rechtsdatenbank, Es gibt eine Reihe privater Rechtsdatenbanken, von denen einige Abonnentendienste und andere kostenlosen Zugang bieten.

Sie enthalten Informationen über Gerichtsentscheidungen und Primärrecht.

Wichtige Links

Oberster Gerichtshof Zyperns

Letzte Aktualisierung: 10/07/2023

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