Verwaltungsgerichte
In den Niederlanden gibt es folgende Verwaltungsgerichte:
- Gericht: Berufungsgericht in ordentlichen Verwaltungssachen.
- Berufungsgericht: höheres Steuerbeschwerdeamt (High Tax Appeals Authority).
- Hoher Rat: Kassationshof und Oberstes Finanzgericht.
- Zentraler Beschwerdeausschuss: letzte Beschwerdestelle für die soziale Sicherheit, die soziale Sicherheit und den öffentlichen Dienst. Darüber hinaus ist das Berufungsgericht erster und einziger Instanz in Streitsachen über die Anwendung von Gesetzen für Kriegsopfer und Strafverfolgungsopfer sowie für Rechtsmittel von Justizbeamten zuständig.
- Beschwerdeausschuss für Unternehmen: Beschwerdestelle in erster und nur Instanz für Streitigkeiten im Bereich des wirtschaftlichen Verwaltungsrechts.
- Abteilung Verwaltungsrecht des Staatsrats: letzte Berufungsinstanz für alle Verwaltungssachen, die nicht von anderen Beschwerdeinstanzen bearbeitet werden. Hinzu kommt, dass in Rechtsstreitigkeiten, die u. a. die Umwelt oder die Raumordnung betreffen, erstinstanzliche und einzige Berufungsinstanzen zuständig sind.
Rechtsdatenbanken
Weitere Informationen finden Sie auf der Website zum Justizsystem in den Niederlanden.
Damit zusammenhängende Links
Informationen über die Fachgerichte (in englischer Sprache)