Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 vom 12. Dezember 2012 und Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Verordnung Brüssel I (Neufassung)) gilt seit dem 10. Januar 2015 anstelle der Verordnung (EG) Nr. 44/2001. Diese neue Verordnung ist nur auf Verfahren, öffentliche Urkunden oder gerichtliche Vergleiche anzuwenden, die am 10. Januar 2015 oder danach eingeleitet, förmlich errichtet oder eingetragen bzw. gebilligt oder geschlossen worden sind. Die Verordnung gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union einschließlich Dänemark, das mit der Europäischen Union ein Parallelabkommen zur Verordnung (EG) Nr. 44/2001 geschlossen hat. Dieses Abkommen trat am 1. Juli 2007 in Kraft.
Die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 gilt weiterhin für Entscheidungen, die in vor dem 10. Januar 2015 eingeleiteten gerichtlichen Verfahren ergangen sind, für vor diesem Zeitpunkt förmlich errichtete oder eingetragene öffentliche Urkunden sowie für vor diesem Zeitpunkt gebilligte oder geschlossene gerichtliche Vergleiche, sofern sie in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.
Die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 enthält zwei Formulare: ein Formular für eine Bescheinigung über eine Entscheidung in Zivil- und Handelssachen und ein Formular für eine Bescheinigung über eine öffentliche Urkunde/einen gerichtlichen Vergleich.
Die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 enthält ebenfalls zwei Formulare.
Weitere Informationen: Verordnung Brüssel I (Neufassung) und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen
Übermittlung von Formularen an die zuständige Behörde
Die ausgefüllten Formulare sollten der zuständigen Behörde in der von der Behörde vorgegebenen Weise übermittelt werden. Weitere Informationen zu den Kontaktdaten der zuständigen Behörden, des nationalen Gesetzgebers usw. finden Sie im Abschnitt Europäischer Gerichtsatlas. Diese Seite enthält eine Suchfunktion, mit der die zuständigen Behörden aufgerufen werden können, an die die ausgefüllten Formulare zu senden sind.
Sie können diese Formulare online ausfüllen, indem Sie auf einen der folgenden Links klicken. Wenn Sie bereits mit dem Ausfüllen eines Formulars begonnen und es als Entwurf gespeichert haben, können Sie es hochladen, indem Sie auf „Entwurf laden“ klicken.
Ab dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr. Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren jedoch weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Darum ist es bis Ende 2024 möglich, das Vereinigte Königreich in dynamischen Online-Formularen auszuwählen – allerdings nur für die Zwecke dieser Verfahren. Ausgenommen sind Formulare für öffentliche Urkunden, in denen das Vereinigte Königreich nicht ausgewählt werden sollte.
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Letzte Aktualisierung : 22/04/2022