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Rechtsberufe

Läti

Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Lettland.

Sisu koostaja:
Läti

Staatsanwälte

Organisation

Die Staatsanwaltschaft der Republik Lettland (Prokuratūra) ist eine zentrale Justizbehörde in einem dreigliedrigen System. An ihrer Spitze steht der Generalstaatsanwalt (ģenerālprokurors). Seine Aufgabe ist es, gegen Gesetzesverstöße vorzugehen und dafür zu sorgen, dass Fälle im Zusammenhang mit solchen Verstößen nach dem gesetzlich vorgesehen Verfahren beurteilt werden. Zur Staatsanwaltschaft gehören:

  1. die Generalstaatsanwaltschaft (Ģenerālprokuratūra),
  2. die regionalen Staatsanwaltschaften (tiesu apgabalu prokuratūras),
  3. die Staatsanwaltschaften der Bezirke und Städte (rajonu [republikas pilsētu] prokuratūras),
  4. die Sonderstaatsanwaltschaften (specializētās prokuratūras).

Bei Bedarf kann der Generalstaatsanwalt eine Sonderstaatsanwaltschaft einrichten, die den Status einer Bezirks- oder Regionalstaatsanwaltschaft hat. Derzeit verfügt Lettland über fünf Sonderstaatsanwaltschaften:

  1. eine Sonderstaatsanwaltschaft für organisierte Kriminalität und andere Bereiche,
  2. eine bereichsübergreifende Sonderstaatsanwaltschaft,
  3. die Sonderstaatsanwaltschaft Riga für den Güterkraftverkehr,
  4. eine Sonderstaatsanwaltschaft für Finanz- und Wirtschaftskriminalität,
  5. eine Sonderstaatsanwaltschaft für Straftaten im Zusammenhang mit illegalem Drogenhandel.

Die Generalstaatsanwaltschaft kann auch die Tätigkeiten von Behörden beaufsichtigen, die zwar keine staatsanwaltschaftlichen Aufgaben, dafür aber bestimmte Aufgaben im Rahmen von Strafverfahren wahrnehmen, für die sie zuständig sind. Der Generalstaatsanwalt ist dafür zuständig, solche Stellen einzusetzen, umzustrukturieren und aufzulösen. Er trifft auch Entscheidungen in Bezug auf die Struktur und die Personalausstattung dieser Stellen in Übereinstimmung mit den bewilligten Haushaltsmitteln. Bislang wurde nur eine solche Stelle eingerichtet, nämlich das Amt zur Bekämpfung von Geldwäsche.

Die Staatsanwaltschaften sind Teil des Gerichtssystems; demnach sind sie unabhängig von der Legislative und der Exekutive tätig. Das lettische Parlament (die Saeima), das Kabinett und der Präsident können eine Staatsanwaltschaft damit beauftragen, Sachverhalte im Zusammenhang mit Gesetzesverstößen zu überprüfen, und sie können Informationen von der Generalstaatsanwaltschaft einholen. Sie dürfen sich jedoch nicht in die Arbeit der betreffenden Staatsanwaltschaft einmischen, auch nicht, wenn es um Straftaten von erheblicher Bedeutung für den Staat geht.

Staatsanwälte können vom Kabinett oder von Behörden erlassene Rechtsakte anfechten, wenn sie nicht gesetzeskonform sind. Der Generalstaatsanwalt und die leitenden Staatsanwälte der einzelnen Abteilungen der Generalstaatsanwaltschaft können an Kabinettssitzungen teilnehmen und sich zu den behandelten Themen äußern.

Amt und Pflichten

Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft im Vorverfahren sind in Artikel 2 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft festgelegt.

Die Staatsanwaltschaft:

  1. beaufsichtigt die operative Arbeit der Ermittlungsbehörden und anderer Stellen,
  2. organisiert, leitet und führt Voruntersuchungen und erteilt den Ermittlungsbehörden untersuchungs- und verfahrensbezogene Weisungen,
  3. veranlasst und leitet die Strafverfolgung,
  4. schützt die Rechte und legitimen Interessen natürlicher Personen und des Staates,
  5. stellt in den gesetzlich vorgesehenen Fällen Anträge auf Einleitung eines Verfahrens oder Anträge bei Gericht.

In Artikel 36 Absatz 1 der Strafprozessordnung ist vorgesehen, dass ein Staatsanwalt in einem Strafverfahren Aufgaben im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung der Ermittlungen, den Ermittlungen, der Strafverfolgung, der Aufrechterhaltung einer strafrechtlichen Verfolgung sowie andere Aufgaben wahrnimmt.

Leitender Staatsanwalt­

Der leitende Staatsanwalt beaufsichtigt die Ermittlungen in einer Strafsache und kann

  1. vom Leiter des Verfahrens oder Mitgliedern einer Ermittlergruppe getroffene Entscheidungen widerrufen,
  2. vom unmittelbaren Vorgesetzten eines Ermittlers verlangen, dass der Leiter des Verfahrens ausgetauscht oder die Ermittlergruppe umbesetzt wird, wenn Anweisungen nicht eingehalten werden oder die Ermittlung durch Nichteinhaltung des Verfahrens gefährdet ist,
  3. Beschwerden über die Vorgehensweise oder Entscheidungen einer verfahrensführenden Stelle oder eines Mitglieds einer Ermittlergruppe, des unmittelbaren Vorgesetzten eines Ermittlers oder einer anderen im Zusammenhang mit dem Verfahren tätigen Person prüfen,
  4. über die Einleitung von Strafverfahren entscheiden oder eine andere Ermittlungsbehörde damit beauftragen,
  5. Verfahrenshandlungen vornehmen, nachdem er den Leiter des Verfahrens davon in Kenntnis gesetzt hat.

Leiter des Verfahrens

Der leitende Staatsanwalt (oder ein anderer Staatsanwalt im Auftrag eines Oberstaatsanwalts) kann die Leitung des Verfahrens (procesa virzītājs) übernehmen. In dieser Funktion leitet er das Strafverfahren und entscheidet über die Einleitung der Strafverfolgung. In besonderen Fällen kann der Generalstaatsanwalt, die Strafrechtsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft oder der leitende Staatsanwalt an einem Regionalgericht schon im Ermittlungsverfahren einen Staatsanwalt zum Leiter des Verfahrens ernennen.

In seiner Eigenschaft als Leiter des Verfahrens kann der Staatsanwalt

  1. sich mit dem Beschuldigten über ein Schuldeingeständnis einigen,
  2. beschließen, Anklage zu erheben,
  3. einen Fall zur Aburteilung in einem besonderen Verfahren vorsehen,
  4. Strafverfahren einstellen, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt.

Der Leiter des Verfahrens kann alle Entscheidungen hinsichtlich des Verfahrens treffen und alle damit verbundenen Maßnahmen durchführen oder ein Mitglied der Ermittlergruppe oder eine Person, die verfahrensrechtliche Aufgaben wahrnimmt, damit betrauen.

Oberstaatsanwalt

Gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren achtet ein Oberstaatsanwalt darauf, dass ein Staatsanwalt seinen Verpflichtungen nachkommt, und befasst sich mit Beschwerden und Rügen in Bezug auf Beschlüsse und Maßnahmen des leitenden Staatsanwalts bzw. des Leiters des Verfahrens. Er kann beispielsweise darüber entscheiden, ob der unmittelbare Vorgesetzte eines Ermittlers oder einer Ermittlergruppe auf Vorschlag des leitenden Staatsanwalts ausgetauscht werden soll oder ob rechtmäßig auf die Anklageerhebung verzichtet wurde.

Der Oberstaatsanwalt kann

  1. von einem Ermittler, einem Mitglied der Ermittlergruppe oder einem untergeordneten Staatsanwalt getroffene Entscheidungen widerrufen,
  2. den leitenden Staatsanwalt oder den Leiter eines Verfahrens ernennen oder austauschen, wenn die Überwachung und die Strafverfolgung nicht gewährleistet sind, bzw. selbst diese Funktion übernehmen,
  3. eine Ermittlergruppe einrichten, wenn das Strafverfahren andernfalls wegen des hohen Arbeitsaufwands nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums zum Abschluss gebracht werden kann,
  4. die Einsetzung eines anderen direkten Vorgesetzten für den Ermittler verlangen oder eine andere Ermittlungsgruppe mit der strafrechtlichen Untersuchung betrauen.

Auf Anordnung des Oberstaatsanwalts kann ein Staatsanwalt in eine Ermittlergruppe aufgenommen werden. Der Leiter des Verfahrens kann den Staatsanwalt mit einer oder mehreren Verfahrenshandlungen betrauen.

Richter

Organisation

Die Artikel 82 bis 86 der Verfassung der Republik Lettland (Latvijas konstitūcija) bilden die verfassungsmäßige Grundlage für die Befugnisse der Judikative. Danach steht die Rechtsprechung ausschließlich den Gerichten zu. Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Judikative unterliegt dem Gesetz über die rechtsprechende Gewalt. Nach lettischem Recht sind Richter Beamte.

Behörden, soziale und politische Organisationen und andere juristische und natürliche Personen müssen die Unabhängigkeit der Gerichte und die Immunität der Richter achten. Niemand ist berechtigt, von einem Richter eine Rechtfertigung oder Erklärung für sein Vorgehen in einer bestimmten Sache zu verlangen oder sich in die Gerichtsverwaltung einzumischen, aus welchen Gründen auch immer. Richter sind durch richterliche Immunität geschützt, während sie ihre Pflichten in Bezug auf die Rechtspflege erfüllen. Das Richteramt ist mit der Zugehörigkeit zu einer politischen Partei oder einer anderen politischen Organisation nicht vereinbar.

Amt und Pflichten

Es ist Aufgabe der Richter, in Zivil-, Verwaltungs- und Strafsachen nach Maßgabe der geltenden Gesetze Recht zu sprechen.

In Zivilsachen verhandeln und entscheiden die Richter über Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Schutz der Rechte (Zivilrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht usw.) und der legitimen Interessen natürlicher und juristischer Personen.

In Strafsachen entscheiden Richter über die gegen eine Person erhobenen Anklagen sowie über deren Begründetheit. Richter können die Schuld oder Unschuld eines Angeklagten feststellen und Strafen verhängen.

In Verwaltungssachen überprüfen die Richter die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten der Exekutive (von Behörden erlassene Verwaltungsakte oder von ihnen ergriffene konkrete Maßnahmen) und befassen sich mit Streitigkeiten im Rahmen öffentlich-rechtlicher Beziehungen. Außerdem stellen Richter die Rechte und Pflichten von natürlichen Personen nach Maßgabe des öffentlichen Rechts fest und verhandeln und befinden über verwaltungsrechtliche Verstöße.

Die Amtspflichten eines Richters umfassen alle im Verfahrensrecht vorgesehenen Pflichten von Richtern und Gerichten.

Rechtsdatenbanken

Die Justiz verfügt mit dem Nationalen Gerichtsportal Lettlands über ein eigenes Internetportal, das derzeit nur in lettischer Sprache zur Verfügung steht. Es enthält Informationen über das lettische Gerichtssystem, ein Verzeichnis der lettischen Gerichte und Richter, Gerichtsstatistiken und eine kurze Beschreibung der für verschiedene Gerichtsverfahren geltenden Verfahren, wobei die wesentlichen Merkmale und Unterschiede hervorgehoben werden, sowie Informationen darüber, wie ein Gerichtsverfahren angestrengt werden kann.

Das Portal für elektronische Dienste der lettischen Gerichte bietet seinerseits Zugang zu anonymisierten Gerichtsentscheidungen, zur Rechtsprechung, zu dem Terminkalender für Gerichtsverhandlungen und weitere Informationen.  Wird in die Rubrik „Tiesvedības gaita“ (Verfahrensstand) ein Aktenzeichen einer Rechtssache oder einer Ladung eingegeben, gibt das System Auskunft zum Stand des Verfahrens und zeigt an, bei welchem Gericht und in welcher Instanz die Sache verhandelt wird. Außerdem werden ein Zeitplan für die nächsten Verhandlungstermine sowie Informationen zu ergangenen Entscheidungen, eingelegten Einsprüchen und zum Ausgang des Verfahrens angezeigt.

Tätigkeitsberichte der Gerichte werden auf der Website der Gerichtsverwaltung veröffentlicht.

Aktuelle politische Themen im Zusammenhang mit dem Justizsystem werden auf der Website des Justizministeriums der Republik Lettland veröffentlicht. Das Portal ist auch in englischer Sprache verfügbar.

Online-Informationen über den Obersten Gerichtshof und seine Tätigkeit sind auf der Website des Obersten Gerichtshofs verfügbar. Das Portal ist auch in englischer Sprache verfügbar.

Rechtsanwälte (advocates)

Organisation

Rechtsanwälte (advocates) sind unabhängige Angehörige der Rechtsberufe, die Rechtsbeistand leisten, indem sie die legitimen Interessen natürlicher Personen vor Gericht und in Voruntersuchungen verteidigen und vertreten, Rechtsberatung leisten, amtliche Schriftstücke aufsetzen und andere juristische Aufgaben wahrnehmen.

Sie sind Mitglieder des Justizsystems, die in der Republik Lettland vor jedem Gericht oder jeder Ermittlungsbehörde ein Verfahren führen dürfen, nachdem sie von den Streitparteien, Beschuldigten und anderen Parteien (ihren Mandanten) ausgewählt und beauftragt wurden. Sie dürfen auch in den gesetzlich vorgesehen Fällen im Auftrag des Gerichtspräsidenten, des Leiters einer Ermittlungsbehörde oder des Lettischen Rates vereidigter Rechtsanwälte Verfahren führen. Rechtsanwälte leisten auch andere Arten von Rechtsbeistand im Einklang mit dem gesetzlich vorgesehen Verfahrenhttp://www.likumi.lv/doc.php?id=59283.

In Lettland können folgende Personen als Rechtsanwalt tätig sein:

  1. lettische Staatsangehörige,
  2. Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der EU, die in einem Mitgliedstaat der EU als Rechtsanwalt zugelassen sind (Rechtsanwälte der Mitgliedstaaten der EU),
  3. ausländische Rechtsanwälte aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten, die auf der Grundlage eines von Lettland geschlossenen, für Lettland verbindlichen Rechtshilfeabkommens tätig werden können.

Alle vereidigten Rechtsanwälte sind freiberuflich tätig. Sie haben sich in der Lettischen Rechtsanwaltskammer vereidigter Rechtsanwälte (Latvijas Zvērinātu advokātu kolēģija), einem unabhängigen Berufsverband vereidigter Rechtsanwälte, zusammengeschlossen. Die Lettische Rechtsanwaltskammer vereidigter Rechtsanwälte umfasst die Generalversammlung vereidigter Rechtsanwälte, den Lettischen Rat vereidigter Rechtsanwälte, den Prüfungsausschuss und den Disziplinarausschuss.

Rechtsdatenbanken

Informationen über die Tätigkeiten der Lettischen Rechtsanwaltskammer vereidigter Rechtsanwälte und des Lettischen Rates vereidigter Rechtsanwälte, über die für Rechtsanwälte geltenden Rechtsvorschriften und die Gerichte, bei denen sie tätig sind (einschließlich Kontaktdaten), sowie andere Informationen über den Beruf des Rechtsanwalts in Lettland finden sich auf der Website des Lettischen Rates vereidigter Rechtsanwälte.

Notare

Organisation

Notarielle Aufgaben, die unter der Aufsicht der Justizbehörden stehen, werden gemäß dem im Notargesetz festgelegten Verfahren vereidigten Notaren anvertraut. Vereidigte Notare sind Mitglieder des Justizsystems, die den Regionalgerichten zugeordnet sind, bei denen sie die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen. Bei der Ausübung ihres Amtes sind vereidigte Notare Beamten gleichgestellt. Vereidigte Notare sind bei der Ausübung ihres Amtes auf eigene Rechnung tätig. Ihre Honorarsätze werden vom Ministerkabinett festgelegt.

Nach dem Notargesetz sind vereidigte Notare zuständig für:

  1. die Errichtung notarieller Urkunden,
  2. notarielle Beglaubigungen,
  3. die Entgegennahme von Geld, Wertpapieren und Dokumenten zur Aufbewahrung,
  4. die Entgegennahme eines Gegenstands zur Aufbewahrung, der einer Verpflichtung unterliegt,
  5. die Regelung von Erbsachen,
  6. die Formulierung von Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung in gesetzlich vorgesehenen Fällen,
  7. die Durchführung von Scheidungsverfahren (vorausgesetzt, beide Ehegatten haben schriftlich eingewilligt und es wird kein Rechtsstreit geführt),
  8. die Wahrnehmung sonstiger ihnen durch Gesetz übertragener Aufgaben.

Nach dem Notargesetz können vereidigte Notare auch zuständig sein für:

  1. die Konsolidierung von Rechten und die Sicherung von Rechten in Grundbüchern sowie die Eintragung von Rechten, die Sicherung von Rechten und anderen Angaben im staatlichen Grundbuch und in den vom Handelsregister geführten Verzeichnissen,
  2. die Einholung von Genehmigungen, Bescheinigungen und anderen Schriftstücken, die für den Abschluss oder die Beglaubigung von notariell zu beurkundenden Handlungen erforderlich sind, bei öffentlichen, kommunalen und privaten Einrichtungen sowie bei Beamten und Privatpersonen,
  3. die Anfertigung von Entwürfen von Urkunden, Verträgen oder anderen Schriftstücken im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines vereidigten Notars und von Abschriften und Übersetzungen,
  4. die Bereitstellung rechtlichen Beistands in sonstiger Form,
  5. die Durchführung einer Mediation als zugelassener Mediator gemäß den im Gesetz über Mediation festgelegten Bestimmungen und Verfahren.

Alle vereidigten Notare Lettlands haben sich in der Lettischen Kammer vereidigter Notare (Latvijas Zvērinātu notāru kolēģija), einem unabhängigen Berufsverband vereidigter Notare, zusammengeschlossen. Der Lettische Rat vereidigter Notare (Latvijas Zvērinātu notāru padome) ist das Vertretungs- und Aufsichtsorgan für vereidigte Notare und das Verwaltungs- und Exekutivorgan der Lettischen Kammer vereidigter Notare. Seine Aufgaben sind in Artikel 230 des Notargesetzes festgelegt.

Rechtsdatenbanken

Die offizielle Website der lettischen Notare enthält Informationen über die Tätigkeit und die Anzahl vereidigter Notare, Angaben zu ihrem Kanzleistandort und andere Informationen über das lettische Notariatssystem.

Vereidigte Gerichtsvollzieher

Organisation

Vereidigte Gerichtsvollzieher (Zvērināti tiesu izpildītāji) sind Mitglieder des Justizsystems. Sie sind den Regionalgerichten zugeordnet und vollstrecken die Entscheidungen der Gerichte und weiterer Einrichtungen und üben andere gesetzlich vorgesehene Tätigkeiten aus.

Vereidigte Gerichtsvollzieher sind freiberuflich tätige Angehörige der Rechtsberufe. In Ausübung ihres Amtes sind sie jedoch Beamten gleichgestellt. Dabei sind sie unabhängig und unterliegen lediglich dem Gesetz.  Die von vereidigten Gerichtsvollziehern in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten ausgestellten Forderungen und Anordnungen sind für alle Parteien im Staatsgebiet verbindlich.

Vereidigte Gerichtsvollzieher arbeiten im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Regionalgerichts, dem sie zugeordnet sind. Die Anzahl der vereidigten Gerichtsvollzieher, ihre Ämter, Bezirke und deren Abgrenzung werden vom Ministerkabinett festgelegt.

Vereidigte Gerichtsvollzieher üben ihr Amt nach Maßgabe der Zivilprozessordnung und anderer Rechtsvorschriften aus und halten sich an die vom Lettischen Rat vereidigter Gerichtsvollzieher (dem Vertretungs- und Aufsichtsorgan der vereidigten Gerichtsvollzieher in Lettland) anerkannten Verfahrensweisen und die aus der Rechtsprechung gewonnenen Erkenntnisse.

Rechtsdatenbanken

Informationen darüber, wo sich Kanzleien vereidigter Gerichtsvollzieher befinden, sowie Einzelheiten zu den für vereidigte Gerichtsvollzieher geltenden Rechtsvorschriften und zu den Tätigkeiten des Lettischen Rates vereidigter Gerichtsvollzieher finden sich auf der Website des Lettischen Rates vereidigter Gerichtsvollzieher. Das Portal ist derzeit nur in lettischer Sprache verfügbar.

Einrichtungen, die kostenlosen Rechtsbeistand bieten

In Lettland gibt es kein Verzeichnis von Einrichtungen dieser Art.

Links

Staatsanwaltschaft

Amt zur Bekämpfung von Geldwäsche

Nationales Gerichtsportal Lettlands

Gerichtsverwaltung

Lettischer Rat vereidigter Rechtsanwälte

Lettische Notare

Lettischer Rat vereidigter Gerichtsvollzieher

Justizministerium der Republik Lettland

Letzte Aktualisierung: 31/05/2023

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