Rechtsberufe

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Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtsberufe in Portugal.

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Richter an ordentlichen Gerichten und Richter an Verwaltungs- und Finanzgerichten

Richter gehören nach der portugiesischen Verfassung Gerichten und somit einer souveränen Instanz an.

Sie sind nur an das Recht gebunden und sprechen Recht im Namen des Volkes.

Die ordentliche Gerichtsbarkeit unterliegt der Verfassung und dem Richterstatut (Estatuto dos Magistrados Judiciais). Entsprechend den Instanzenzügen gibt es drei Kategorien von Richtern:

  • die Richter des Obersten Gerichtshofs (Supremo Tribunal de Justiça), die die Bezeichnung „Conselheiros“ führen,
  • die Richter der Berufungsgerichte (Tribunais das Relações), die die Bezeichnung „Desembargadores“ führen,
  • die Richter der erstinstanzlichen Gerichte, die die Bezeichnung „Juízes de Direito“ führen.

Die Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit unterliegt der Verfassung, dem Statut der Verwaltungs- und Finanzgerichte (Estatuto dos Tribunais Administrativos e Fiscais) und dem Richterstatut. Entsprechend den Instanzenzügen der jeweiligen Gerichte gibt es drei Kategorien von Richtern der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit:

  • die Richter des Obersten Verwaltungsgerichts (Supremo Tribunal Administrativo), die die Bezeichnung „Conselheiros“ führen,
  • die Richter der zentralen Verwaltungsgerichte, die die Bezeichnung „Desembargadores“ führen,
  • die Richter der Bezirksverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichte, die die Bezeichnung „Juízes de Direito“ führen.

Der Zugang zum Richteramt erfolgt im Wege eines dreistufigen Verfahrens: eines öffentlichen Auswahlverfahrens, einer theoretischen und einer praktischen Ausbildung am Zentrum für juristische Studien (Centro de Estudos Judiciários) und eines Referendariats. Wer erfolgreich alle drei Stufen abgeschlossen hat, wird zum „Juíz de Direito“ ernannt.

Richter bilden sich während ihrer gesamten Berufslaufbahn fort.

Der Oberste Justizrat (Conselho Superior da Magistratura) führt regelmäßige Inspektionen bei den Gerichten erster Instanz durch, und der Oberste Rat der Verwaltungs- und Finanzgerichte (Conselho Superior dos Tribunais Administrativos e Fiscais) führt entsprechende Inspektionen bei den Verwaltungs- und Finanzgerichten durch. Nach jeder Inspektion werden die Richter ihren Leistungen entsprechend eingestuft. Vergeben werden die Noten sehr gut, gut mit Auszeichnung, gut, ausreichend und mangelhaft. Wenn ein Richter die Note „mangelhaft“ erhält, wird er vom Dienst suspendiert, und es wird geprüft, ob er für seinen Beruf geeignet ist.

Der Oberste Justizrat und der Oberste Rat der Verwaltungs- und Finanzgerichte sind für die Berufung, Zuweisung, Versetzung und Beförderung von Richtern sowie für die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen über Richter der ordentlichen Gerichte und der Verwaltungs- und Finanzgerichte zuständig.

Um die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit von Richtern zu gewährleisten, dürfen sie laut Verfassung keiner anderen beruflichen Tätigkeit im öffentlichen oder privaten Bereich nachgehen. Davon ausgenommen sind lediglich unentgeltliche Lehr- und Forschungstätigkeiten auf dem Gebiet des Rechts. Richter können nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen versetzt, suspendiert, pensioniert oder entlassen werden. Richter können außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen für ihre Entscheidungen nicht haftbar gemacht werden.

Weitere Informationen sind unter https://www.csm.org.pt/ und https://www.cstaf.pt/ zu finden.

Staatsanwälte und Staatsanwaltschaft (Ministério Público)

Die Staatsanwälte vertreten den Staat, sie führen Strafverfolgungen durch und verteidigen die demokratischen Grundwerte und die Rechtsstaatlichkeit sowie die im Gesetz festgelegten Interessen. Die Staatsanwälte haben ein eigenes Statut und genießen gesetzlich verankerte Autonomie.

Bewerber um das Amt eines Staatsanwalts müssen sich einem öffentlichen Auswahlverfahren beim Zentrum für juristische Studien (Centro de Estudos Judiciários) unterziehen, bei dem ein Wissenstest und ein psychologischer Auswahltest durchgeführt und die Lebensläufe beurteilt werden.

Die erfolgreichen Bewerber werden zu Referendaren (auditores de justiça) ernannt. Nach dem Abschluss der theoretischen und praktischen Ausbildung am Zentrum für juristische Studien erfolgt ihre Ernennung zum stellvertretenden Staatsanwalt.

Die Laufbahn für Staatsanwälte umfasst fünf Stufen, die nachfolgend in hierarchischer Reihenfolge aufgeführt sind:

  • Generalstaatsanwalt (Procurador-Geral da República),
  • stellvertretender Generalstaatsanwalt (Vice-Procurador-Geral da República),
  • beigeordneter Generalstaatsanwalt (Procurador-Geral Adjunto),
  • Staatsanwalt (Procurador da República),
  • beigeordneter Staatsanwalt (Procurador da República Adjunto).

Die Generalstaatsanwaltschaft (Procuradoria-Geral da República) ist das höchste Organ der Staatsanwaltschaft und wird vom Generalstaatsanwalt geleitet. Zu ihr gehören auch der Oberste Rat der Staatsanwaltschaft (Conselho Superior do Ministério Público), der Beirat, offizielle Rechtsberater und Unterstützungsdienste.

Der Oberste Rat der Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Berufung, Zuweisung, Versetzung und Beförderung von Staatsanwälten und für die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen Staatsanwälte.

Weitere Informationen sind unter http://www.ministeriopublico.pt/ zu finden.

Rechtsanwälte (Advogados)

Rechtsanwälte sind bei der Anwaltskammer zugelassene Juristen, zu deren Aufgaben die gerichtliche Vertretung und Beratung ihrer Mandanten, d. h. die Auslegung und Anwendung gesetzlicher Bestimmungen im Auftrag Dritter gehört.

Um in Portugal als Rechtsanwalt arbeiten zu können, ist eine Zulassung bei der Anwaltskammer (Ordem dos Advogados) erforderlich.

Für den Berufszugang müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Bewerber muss

  • über einen portugiesischen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften oder über einen entsprechenden im Ausland erworbenen Hochschulabschluss verfügen, der als gleichwertig angesehen oder anerkannt ist;
  • ein mindestens 18-monatiges Referendariat absolvieren, das sich in zwei Phasen gliedert: eine sechsmonatige Erstausbildung und eine zwölfmonatige Zusatzausbildung;
  • die mündliche und schriftliche Prüfung für die Zulassung als Anwalt bestehen.

Ausländische Staatsbürger, die ihren Abschluss in Portugal erworben haben, können von der portugiesischen Anwaltskammer ebenso zugelassen werden wie portugiesische Staatsbürger, sofern ihr Herkunftsland portugiesischen Staatsbürgern dieselben Rechte gewährt.

Rechtsanwälte aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Portugal dauerhaft unter der in ihrem Land verwendeten Berufsbezeichnung praktizieren möchten, müssen ebenfalls von der Anwaltskammer zugelassen werden. Eine rechtliche Vertretung von Mandanten vor Gericht kann in solchen Fällen jedoch nur unter Aufsicht eines Rechtsanwalts erfolgen, der Mitglied der Anwaltskammer ist. Wenn Rechtsanwälte aus anderen EU-Mitgliedstaaten mit den gleichen Rechten und Pflichten wie portugiesische Rechtsanwälte praktizieren möchten, müssen sie von der Anwaltskammer zugelassen werden und eine mündliche und schriftliche Prüfung in portugiesischer Sprache ablegen.

Die Anwaltskammer ist die öffentliche Vereinigung der Juristen, die den Beruf des Rechtsanwalts gemäß den Statuten der Kammer ausüben. Sie sichert den Zugang zur Justiz, regelt die Berufspraxis und verhängt gegebenenfalls (als alleinige Stelle) Disziplinarmaßnahmen gegen Rechtsanwälte und Rechtsreferendare, schützt den Status, die Würde und das Ansehen des Anwaltsberufs und fördert Rechtskenntnis und Rechtsanwendung.

Weitere Informationen sind unter https://portal.oa.pt/ zu finden.

Rechtsberater (Consultores jurídicos)

Das portugiesische Rechtssystem unterscheidet nicht zwischen Rechtsanwalt und Rechtsberater.

Rechtsbeistände (Solicitadores)

Rechtsbeistände üben eine freiberufliche Tätigkeit aus. Sie beraten ihre Mandanten im Rahmen ihres Statuts und in den Grenzen der Prozessordnung in rechtlichen Fragen und vertreten sie vor Gericht. Rechtsbeistände können nur dann eine Vertretung vor Gericht übernehmen, wenn keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt (avogado) vorgeschrieben ist.

Rechtsbeistände können ihre Mandanten auch außerhalb des Gerichts vertreten, beispielsweise beim Finanzamt, bei Notariaten, Registerstellen und Verwaltungsbehörden.

Für den Berufszugang müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Bewerber muss

  • über einen amtlich anerkannten Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften (ohne Registrierung bei der Anwaltskammer) oder über einen amtlich anerkannten Abschluss als Rechtsbeistand verfügen. Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten müssen die akademische und berufliche Qualifikation vorweisen, die nach dem Recht ihres Herkunftslandes für die Ausübung dieses Berufs erforderlich sind;
  • ein 12- bis 18-monatiges Referendariat absolvieren;
  • während des Referendariats angemessene Bewertungen des Ausbilders oder der Ausbildungseinrichtung erhalten und eine staatliche Prüfung nach den geltenden Bestimmungen ablegen.

Juristen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder dem Europäischen Wirtschaftsraum schreiben sich gemäß dem Gesetz Nr. 9/2009 vom 4. März 2009 am Kolleg für Rechtsbeistände (Colégio dos Solicitadores) ein.

Der Verband der Rechtsbeistände und Gerichtsvollzieher (Ordem dos Solicitadores e dos Agentes de Execução, OSAE) ist der Berufsverband, der die Angehörigen dieser Rechtsberufe vertritt. Zu seinen Zuständigkeiten gehört die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen seine Mitglieder und die Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen, die die Tätigkeitsfelder seiner Mitglieder betreffen.

Weitere Information sind unter http://www.osae.pt/ zu finden.

Gerichtsvollzieher (Agentes de execução)

Gerichtsvollzieher sind Personen, die im Bereich der Zwangsvollstreckung mit Hoheitsbefugnissen ausgestattet sind. Sie sind unabhängig und unparteiisch und vertreten keine der am Verfahren beteiligten Parteien. Ihnen obliegen vielmehr sämtliche Formalitäten im Zusammenhang mit dem Vollstreckungsverfahren wie Pfändung, Zustellung von Schriftstücken, Mitteilungen und Verkauf gepfändeter Vermögensgegenstände. In manchen Fällen werden ihre Aufgaben auch von einem Gerichtsbeamten wahrgenommen.

Gerichtsvollzieher werden von der Partei, die eine Vollstreckung anstrebt, oder vom Gericht bestellt.

Sie müssen einen Abschluss als Rechtsbeistand oder in Rechtswissenschaften haben; außerdem müssen sie die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Sie müssen portugiesische Staatsangehörige sein.
  • Auf sie darf keines der in den Statuten der Kammer der Rechtsbeistände und Gerichtsvollzieher oder der Anwaltskammer genannten Ausschlusskriterien zutreffen.
  • Sie dürfen in den vergangenen zehn Jahren nicht auf der öffentlichen Schuldnerliste gestanden haben.
  • Sie müssen das Gerichtsvollzieher-Referendariat erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Sie müssen, nachdem sie mindestens drei Jahre lang als Gerichtsvollzieher tätig waren und von der Kommission für Gerichtsvollzieher (Comissão para o Acompanhamento dos Auxiliares de Justiça – CAAJ) eine gute Beurteilung erhalten haben, die Prüfung für Rechtsbeistände ablegen.
  • Sie müssen innerhalb von drei Jahren nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Referendariats die Zulassung beim entsprechenden Berufsverband beantragen.
  • Sie müssen die Mindestanforderungen an die IT-Ausstattung und IT-Ressourcen erfüllen, die in der von der Generalversammlung genehmigten Satzung festgesetzt sind.

Die Kammer der Rechtsbeistände und Gerichtsvollzieher und das Fachkolleg für Gerichtsvollzieher (Colégio de Especialidade dos Agentes de Execução) sind die für diese Berufsgruppe zuständigen Verbände.

Die von der Kammer für Rechtsbeistände und Gerichtsvollzieher unabhängige CAAJ ist für die Beurteilung der Referendare und die Verhängung disziplinarischer Maßnahmen zuständig.

Weitere Information sind unter http://www.osae.pt/ und https://caaj.justica.gov.pt/ zu finden.

Notare (Notários)

Notare sind Juristen, die zur Ausübung ihrer speziellen Tätigkeit in bestimmten rechtlichen Angelegenheiten zugelassen sein müssen. Sie spielen sowohl national als auch international eine wichtige Rolle in Handelsangelegenheiten.

Notare sind berechtigt,

  • privatrechtliche Verträge aufzusetzen und die Parteien zu beraten (wobei jede Partei fair zu behandeln ist); amtliche Urkunden aufzusetzen, wobei die Rechtmäßigkeit jeder Urkunde und aller Auskünfte zu gewährleisten ist; die Parteien über die Auswirkungen und Folgen ihrer angestrebten Verpflichtungen aufzuklären (dazu sind Notare verpflichtet);
  • in ihrer Anwesenheit vereinbarte Rechtsgeschäfte auszuführen. Der Rechtsakt kann direkt in das amtliche Register eingetragen oder, sollte eine der Parteien ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, ohne Einschaltung eines Richters vollstreckt werden;
  • als Mediatoren unparteiisch und auf gesetzlicher Grundlage tätig werden, um den Parteien zu einer für alle Seiten annehmbaren Einigung zu verhelfen;
  • die Schriftstücke für Verfahren zur Inventarerrichtung erstellen und die entsprechenden Bedingungen festlegen, mit Ausnahme der Verfahren zur Inventarerrichtung, die aufgrund ihrer rechtlichen oder sachlichen Komplexität der Angelegenheit nicht im Rahmen eines Verfahrens zur Inventarerrichtung entschieden werden dürfen. Solche Verfahren müssen von dem Richter des Bezirksgerichts (tribunal de comarca) entschieden werden, in dessen Bezirk sich die Kanzlei des Notars befindet, bei der das Verfahren eingeleitet wurde (Gesetz Nr. 2/2013 vom 5. März 2013, mit dem der rechtliche Rahmen für Verfahren zur Inventarerrichtung festgelegt, Notaren die erforderliche Zuständigkeit zuerkannt und damit ein System geteilter Zuständigkeit geschaffen wurde).

Infolge der Reform des Notarberufs und der Privatisierung dieses Berufszweigs haben Notare eine Doppelfunktion: Sie sind Träger eines öffentlichen Amtes und üben zugleich einen freien Beruf aus, sind aber keine Beamten mehr.

Als Amtspersonen unterstehen Notare dem Justizministerium, das eine Aufsichtsfunktion hat und gegebenenfalls Disziplinarmaßnahmen gegen Notare verhängen kann. In Anbetracht des neuen freien Status hat regelt die Notarkammer seit 2006 gemeinsam mit dem Justizministerium die Tätigkeit der Notare und stellt damit sicher, dass Notare sich an den vorgeschriebenen Ehrenkodex halten und dass das öffentliche Interesse, dem Notare verpflichtet sind, gewahrt wird. Dabei behält das Ministerium seine in der Natur des Notarberufs begründete gesetzliche Aufsichtsfunktion.

Weitere Information sind unter http://www.notarios.pt/OrdemNotarios/pt zu finden.

Registerbeamte (Conservadores)

Registerbeamte sind Amtspersonen, die für die Eintragung und die Bekanntmachung von Rechtsakten und Sachverhalten im Zusammenhang mit Immobilien, zu registrierenden beweglichen Sachen, geschäftlichen Tätigkeiten und privaten Ereignissen zuständig sind. Dabei müssen sie vor allem prüfen, ob die geltenden Vorschriften eingehalten wurden und ob die entsprechenden Schriftstücke rechtlich einwandfrei sind, und dafür sorgen, dass die in den Urkunden festgehaltenen Rechte korrekt wiedergegeben sind und der gesetzlichen Registrierungsordnung entsprechen. Außerdem sorgen sie für die Bekanntmachung dieser Informationen, und sie entscheiden, ob ein Rechtsakt oder Sachverhalt registriert werden soll.

Registerbeamte können in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden:

  • Registerbeamte beim Personenstandsregister (conservadores do registo civil) befassen sich mit der Bestimmung und Bekanntmachung rechtserheblicher Tatsachen und Vorgänge in Bezug auf den Familienstand. In ihren Zuständigkeitsbereich fallen die Eintragung von Geburten, Eheschließungen, Todesfällen, Adoptionen sowie die Erklärung und Feststellung der Mutter-/Vaterschaft, die Organisation von Verfahren im Zusammenhang mit einvernehmlichen Scheidungen und Trennungen sowie die Ausstellung von Bescheinigungen und Abschriften von eingetragenen Urkunden.
  • Registerbeamte beim Grundbuchamt (conservadores do registo predial) führen Tätigkeiten aus, die mit der Bekanntmachung von Rechten an Immobilien zusammenhängen, um die Rechtssicherheit von Grundstücksübertragungen zu gewährleisten.
  • Registerbeamte beim Fahrzeugregister (conservadores do registo de veículos) sind für die Bekanntmachung von Rechten an eintragungspflichtigen beweglichen Sachen (Kraft-, Wasser- und Luftfahrzeugen) zuständig. Sie sorgen für die Bekanntmachung des Rechtsstatus von Kraftfahrzeugen und Anhängern, um diesbezügliche Rechtssicherheit zu gewährleisten.
  • Registerbeamte beim Handelsregister (conservadores do registo commercial) führen Tätigkeiten aus, die mit der Offenlegung der Stellung von Kaufleuten, Handelsgesellschaften und sonstigen Unternehmen zusammenhängen, die im Handelsregister eingetragen werden müssen, um entsprechende Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Für diesen Beruf ist ein Abschluss in Rechtswissenschaften an einer portugiesischen Universität oder eine gleichwertige akademische Qualifikation erforderlich. Bewerber müssen Eignungstests bestehen und einen sechsmonatigen Hochschulkurs besuchen, in dem es um die Rechtsbereiche und Registrierungsfragen geht, die für Registerbeamte wichtig sind. Danach absolvieren sie ein einjähriges Referendariat, gefolgt von einem öffentlichen Auswahlverfahren. Die Bewerber werden in jeder dieser Phasen bewertet. Bei mangelhafter Leistung kann ein Bewerber jederzeit von dem Verfahren ausgeschlossen werden. Die letzte Stufe ist ein öffentliches Auswahlverfahren, das vom Institut für Register- und Notariatswesen (Instituto dos Registos e do Notariado) organisiert wird.

Das Institut ist für die Leitung, Koordinierung, Unterstützung, Bewertung und Überwachung der Tätigkeit von Registerämtern zuständig.

Weitere Information sind unter https://irn.justica.gov.pt/ zu finden.

Gerichtsbeamte (Oficiais de Justiça)

Gerichtsbeamte sind Justizbedienstete (funcionário de justiça), die die Abwicklung von Verfahren bei den Gerichten oder Staatsanwaltschaften unterstützen. Der Begriff des Justizbeamten umfasst jedoch auch IT-Spezialisten, Verwaltungspersonal, technisches Personal, Aushilfskräfte und Wartungspersonal.

Der Einstieg in die Laufbahn des Gerichtsbeamten erfolgt als Hilfsgerichtsschreiber (escrivão auxiliar) bzw. Hilfsjustizangestellter (técnico de justiça auxiliar). Der Beruf steht allen Personen offen, die eine entsprechende Berufsausbildung haben und nach einem Zulassungsverfahren angenommen werden.

Für Gerichtsbeamte gilt eine besondere Satzung (Estatuto dos Funcionários de Justiça), die in der Verordnung Nr. 343/1999 vom 26. August 1999 in der geänderten Fassung verankert ist. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der internationalen justiziellen Zusammenarbeit, insbesondere bei der Umsetzung von europäischen Richtlinien und Verordnungen.

Die Generaldirektion der Justizverwaltung (Direção-Geral da Administração da Justiça) ist eine Abteilung im Justizministerium, die für die Einstellung, Betreuung und Verwaltung von Justizbeamten zuständig ist.

Der Rat der Justizbeamten (Conselho dos Oficiais de Justiça) ist das Organ, das die beruflichen Leistungen der Mitarbeiter in den Geschäftsstellen der Gerichte bewertet und mit disziplinarrechtlichen Befugnissen ausgestattet ist.

Weitere Informationen sind unter https://dgaj.justica.gov.pt/ zu finden.

Mediatoren (Mediadores)

Nach Artikel 2 Buchstabe b des Gesetzes Nr. 29/2013 vom 19. April 2013 ist ein Mediator definiert als ein unparteiischer und unabhängiger Vermittler, der nicht befugt ist, den von ihm begleiteten Parteien ein bestimmtes Handeln vorzuschreiben. Er unterstützt sie lediglich bei der Herbeiführung einer außergerichtlichen Konfliktlösung. Das Gesetz schützt auch den Status eines in Portugal tätigen Mediators und regelt die Aufnahme der Mediatoren in die Liste der verschiedenen öffentlichen Mediationsdienste. Die Eintragung erfolgt über ein Auswahlverfahren nach Maßgabe der Durchführungsverordnung (Portaria) Nr. 282/2010 vom 25. Mai 2010.

Mediatoren haben eine sehr wichtige Funktion, da sie Parteien helfen, zu einer Einigung zu gelangen, was dazu beiträgt, einen harmonischen Umgang innerhalb der Gesellschaft zu bewahren oder wiederherzustellen. In Portugal gibt es spezielle Mediatoren für Familienangelegenheiten, Arbeitskonflikte und Strafsachen. Es handelt sich nicht um nichtstaatliche Organisationen im Bereich der Mediation, sondern um privatrechtliche Verbände, die Mediationsdienste und Schulungen für Mediatoren anbieten.

Es gibt keinen landesweiten Ehrenkodex für Mediatoren. Ein Kapitel des oben angeführten Gesetzes befasst sich aber mit den Rechten und Pflichten von Mediatoren, die sich an die Grundsätze des Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren halten müssen, der Teil ihrer Ausbildung ist.

Mediatoren werden von einem öffentlichen Mediationsdienst beaufsichtigt, der in die drei Sparten zivilrechtliche Angelegenheiten, Arbeitsbeziehungen und Strafsachen untergliedert ist. Jede Sparte des öffentlichen Mediationsdienstes wird von einer öffentlichen Stelle geleitet, die in der Verbandssatzung genannt ist.

In Portugal werden Mediatoren nicht in einer öffentlichen Stelle ausgebildet. Sie werden von privaten Stellen geschult, die gemäß der Durchführungsverordnung Nr. 345/2013 vom 27. November 2013 unter besonderer Berücksichtigung der Qualitätsanforderungen von der Generaldirektion Justizpolitik (Direção Geral da Política de Justiça – DGPJ) zertifiziert werden.

Die DGPJ verwaltet die öffentlichen Mediationsdienste durch ihr Amt für alternative Streitbeilegung (GRAL). Sie erteilt zwar keine Auskunft, wie ein Mediator zu finden ist, aber sie führt Listen der Mediatoren, und jeder Mediator kann sich in diese Liste aufnehmen lassen, wenn er an einem Auswahlverfahren gemäß den Bestimmungen der Durchführungsverordnung Nr. 282/2010 vom 25. Mai 2010 teilnimmt.

Weitere Informationen sind unter http://www.dgpj.mj.pt/ zu finden.

Justizverwalter (Administradores Judiciais)

Justizverwalter sind zuständig für die Überwachung und Koordinierung der Rechtsakte, die Teil des speziellen Sanierungsverfahrens (processo especial de revitalização) sind. Zudem sind sie für die Abwicklung und Liquidation der Insolvenzmasse in Insolvenzverfahren zuständig, und sie nehmen alle Aufgaben wahr, die ihnen kraft Gesetzes übertragen sind. Ein vorläufiger Justizverwalter, Insolvenzverwalter oder Treuhänder wird den im Verfahren anfallenden Aufgaben entsprechend bestellt.

Die Tätigkeit des Justizverwalters wird im Gesetz Nr. 22/2013 vom 26. Februar 2013 geregelt.

Ein Justizverwalter

  1. muss über einen einschlägigen Hochschulabschluss und einschlägige Berufserfahrung verfügen;
  2. muss ein sechsmonatiges Referendariat für Justizverwalter absolvieren;
  3. muss eine Zulassungsprüfung bestehen, in der das im Referendariat erworbene Wissen abgefragt wird;
  4. darf sich nicht in einer Situation befinden, die mit seiner beruflichen Tätigkeit unvereinbar ist;
  5. muss für den Beruf geeignet sein.

Die Kommission für Rechtsbeistände (Comissão para o Acompanhamento dos Auxiliares da Justiça – CAAJ) ist verantwortlich für das Zulassungsverfahren für Justizverwalter und überwacht ihre Tätigkeit.

Weitere Information sind unter https://caaj.justica.gov.pt/ zu finden.

Patentbeamte (Agente Oficial da Propriedade Industrial)

Patentbeamte sind Experten für gewerbliches Eigentum. Sie können von Unternehmen und Privatpersonen mit der Wahrnehmung ihrer Rechte und Interessen in diesem Bereich beauftragt werden.

Patentbeamte sind vom portugiesischen Patentamt (Instituto Nacional da Propriedade Industrial) zur Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte für ihre Klienten ermächtigt und müssen ihre Vollmacht nicht nachweisen.

Der Zugang zu diesem Beruf wird in Portugal durch die Verordnung Nr. 15/95 vom 24. Januar 1995 (in der geänderten Fassung) und die Durchführungsverordnung Nr. 239/2013 vom 25. Juli 2013 geregelt.

Weitere Informationen sind unter https://inpi.justica.gov.pt/ zu finden.

Organisationen, die kostenlose Rechtsdienstleistungen anbieten

Das Justizministerium unterhält gemeinsam mit der Anwaltskammer und den Behörden vor Ort im gesamten portugiesischen Staatsgebiet Rechtsberatungsämter (Gabinetes de Consulta Jurídica), bei denen sich Bürger kostenlos von Angehörigen der Rechtsberufe beraten lassen können. Eine Liste dieser Ämter einschließlich der Kontaktdaten steht unter anderem auf der Website der Generaldirektion der Generaldirektion für Justizpolitik (Startseite) zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 29/01/2024

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