Gerichtsgebühren – Europäisches Mahnverfahren

Lotyšsko

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Lotyšsko

Einleitung

Nach Artikel 33 der Zivilprozessordnung (Civilprocesa likums) umfassen die Gerichtsgebühren (tiesas izdevumi):

1) Gerichtsgebühren,

2) Einlagen,

3) Verfahrenskosten.

Welche Gebühren fallen an?

Für Anträge auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens sind staatliche Gebühren zu entrichten.

Im Laufe des Verfahrens fallen für die Partei unter Umständen auch andere Kosten an, die der Staatskasse im Zusammenhang mit der Prüfung des Falles entstehen (z. B. Auslagen im Zusammenhang mit der vom Kläger beantragten Ermittlung des Beklagten oder für Kosten für die Zustellung, Ausstellung und Übersetzung von Vorladungen und anderen gerichtlichen Schriftstücken).

Wie viel muss ich zahlen?

Gemäß Artikel 34 Absatz 1 Nummer 9 der Zivilprozessordnung beträgt die staatliche Gebühr für einen Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens 2 % der Forderungssumme, höchstens jedoch 500 EUR.

Die Kosten im Zusammenhang mit der Prüfung einer Rechtssache hängen von mehreren Faktoren ab (z. B. von der Art der Zustellung von Schriftstücken, per Post oder per E-Mail) und können daher variieren.

Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?

Werden dem Antrag keine Unterlagen beigefügt, aus denen die ordnungsgemäße Zahlung der staatlichen Gebühren und sonstigen Gerichtskosten in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe hervorgeht, verfolgt das Gericht gemäß Artikel 133 der Zivilprozessordnung den Antrag nicht weiter und setzt dem Kläger eine Frist zur Behebung der Unregelmäßigkeit.

Beseitigt der Kläger die Unregelmäßigkeit innerhalb der gesetzten Frist, so gilt der Antrag als an dem Tag eingereicht, an dem er bei Gericht erstmals vorgelegt wurde.

Beseitigt der Kläger die Unregelmäßigkeit nicht fristgerecht, gilt der Antrag als nicht eingereicht und wird dem Kläger zurückgesandt.

Die Rücksendung eines Antrags an den Kläger hindert diesen nicht daran, ihn unter Beachtung des gesetzlich vorgesehenen ordentlichen Verfahrens erneut bei Gericht einzureichen.

Sind für die Zustellung von Schriftstücken Gerichtskosten zu berechnen, so stellt das Gericht die Schriftstücke erst nach Entrichtung der entsprechenden Gebühr zu. Wenn die Gebühren für die Prüfung einer Rechtssache jedoch nicht vor der Prüfung der Rechtssache freiwillig an den Staat entrichtet wurden, so werden sie gemäß den allgemeinen Vorschriften für die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen beigetrieben.

Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?

Staatliche Gebühren und Gerichtskonten (Valsts nodevas un tiesu konti).

Die staatliche Gebühr kann auf das Konto der Staatskasse (Valsts kase) überwiesen werden. Für die Überweisung der staatlichen Gebühr (Artikel 34 der Zivilprozessordnung, ausgenommen Absatz 6) ist die folgende Kontoverbindung zu verwenden:

Empfänger: Staatskasse

Registernummer: 90000050138

IBAN: LV55TREL1060190911200

Bank des Empfängers: Staatskasse

BIC: TRELLV22

Verwendungszweck: Als Zweck sind die Daten zur Identifizierung der Person oder der Rechtssache anzugeben: Nummer der Rechtssache (falls bekannt) und bei natürlichen Personen: Vorname, Nachname und persönliche Identifikationsnummer, bei juristischen Personen: Bezeichnung und Registernummer. Erfolgt die Zahlung einer staatlichen Gebühr im Auftrag einer anderen Person, so sind Angaben zur Identifizierung dieser Person zu machen: Nummer der Rechtssache (falls bekannt) und bei natürlichen Personen: Vorname, Nachname und persönliche Identifikationsnummer, bei juristischen Personen: Bezeichnung und Registernummer.

Die staatliche Gebühr für die Vorlage eines Vollstreckungsbescheids oder eines anderen Vollstreckungstitels kann auf das Konto der Staatskasse überwiesen werden. Für die Überweisung der staatlichen Gebühr für die Vorlage eines Vollstreckungsbescheids oder eines anderen Vollstreckungstitels (Artikel 34 Absatz 6 der Zivilprozessordnung) ist die folgende Kontoverbindung zu verwenden:

Empfänger: Staatskasse

Registernummer: 90000050138

IBAN: LV71TREL1060190911300

Bank des Empfängers: Staatskasse

BIC: TRELLV22

Verwendungszweck: Als Zweck sind die Daten zur Identifizierung der Person oder der Rechtssache anzugeben: Nummer der Rechtssache (falls bekannt) und bei natürlichen Personen: Vorname, Nachname und persönliche Identifikationsnummer, bei juristischen Personen: Bezeichnung und Registernummer. Erfolgt die Zahlung einer staatlichen Gebühr im Auftrag einer anderen Person, so sind Angaben zur Identifizierung dieser Person zu machen: Nummer der Rechtssache (falls bekannt) und bei natürlichen Personen: Vorname, Nachname und persönliche Identifikationsnummer, bei juristischen Personen: Bezeichnung und Registernummer.

Zahlungen für Auslagen im Zusammenhang mit der Prüfung einer Rechtssache und mit der Vollstreckung von Verpflichtungen nach Inverzugsetzung können per Überweisung auf das Konto der Gerichtsverwaltung (Tiesu administrācija) geleistet werden. Für die Überweisung der Auslagen für die Prüfung einer Rechtssache (Artikel 39 der Zivilprozessordnung) und für die Vollstreckung von Verpflichtungen nach Inverzugsetzung (Artikel 406.3 der Zivilprozessordnung) ist die folgende Kontoverbindung zu verwenden:

Bezirks-/Stadtgerichte (rajona/pilsetas tiesa) und Regionalgerichte (apgabaltiesa):

Empfänger: Gerichtsverwaltung

Registernummer: 90001672316

IBAN: LV51TREL2190458019000

Bank des Empfängers: Staatskasse

BIC: TRELLV22

Verwendungszweck: Code „21499“ sowie die Angaben zur Person oder Rechtssache: Nummer der Rechtssache (falls bekannt) und bei natürlichen Personen: Vorname, Nachname und persönliche Identifikationsnummer, bei juristischen Personen: Bezeichnung und Registernummer. Erfolgt die Zahlung von Auslagen für die Prüfung eines Falls im Auftrag einer anderen Person, so sind Angaben zur Person zu machen: Nummer der Rechtssache (falls bekannt) und bei natürlichen Personen: Vorname, Nachname und persönliche Identifikationsnummer, bei juristischen Personen: Bezeichnung und Registernummer.

Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?

Wenn Sie einen Antrag bei Gericht einreichen, müssen Sie Unterlagen beifügen, aus denen die ordnungsgemäße Zahlung der staatlichen Gebühren und sonstigen Gerichtskosten in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe hervorgeht. Sämtliche Auslagen, die im Zusammenhang mit der Prüfung der Rechtssache anfallen, müssen ebenfalls vor der Prüfung der Rechtssache bezahlt werden.

Letzte Aktualisierung: 19/09/2023

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