Gerichtsgebühren – Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

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Einführung

Welche Gebühren fallen an?

Wie viel muss ich zahlen?

Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?

Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?

Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?

Einführung

Für Rechtssachen im Zusammenhang mit dem europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen werden die in Artikel 80 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Zivilprozessordnung der Republik Litauen (Civilinio proceso kodeksas) festgelegten Stempelgebühren erhoben.

Gemäß dem Beschluss Nr. 1240 der Regierung der Republik Litauen vom 27. Oktober 2011, mit dem die Regeln für die Berechnung, Zahlung, Verrechnung und Erstattung der gerichtlichen Stempelgebühren gebilligt wurden, kann diese Gebühr auch per elektronischer Zahlung entrichtet werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Beträge der zu entrichtenden Stempelgebühr sind im nächsten Absatz aufgeführt.

Wie viel muss ich zahlen?

Die Gebühren belaufen sich auf 3% des Streitwerts, mindestens aber auf 50 LTL. Falls die Verfahrensschriftstücke und ihre Anlagen in elektronischer Form bei Gericht eingereicht werden, beträgt die Stempelgebühr 75% der normalerweise für das jeweilige Verfahrensschriftstück zu entrichtenden Stempelgebühr, jedoch nicht weniger als 10 LTL.

Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?

Der Klage müssen Nachweise und jegliche Unterlagen beigefügt sein, die die Forderung des Gläubigers belegen, sowie ein Nachweis über die Entrichtung der Stempelgebühr.

Falls die Stempelgebühr noch nicht entrichtet wurde, stellt das Gericht eine Zahlungsaufforderung mit einer angemessenen Zahlungsfrist aus, die mindestens sieben Tage betragen muss. Diese Zahlungsaufforderung wird spätestens an dem auf die Ausstellung folgenden Werktag verschickt.

Bezahlt der Kläger gemäß den Anweisungen des Gerichts innerhalb der gesetzten Frist, so gilt die Klage als an dem Tag eingereicht, an dem sie dem Gericht erstmals vorgelegt wurde. Bezahlt er nicht, so gilt die Klage als nicht eingereicht und der Richter erlässt spätestens am fünften Werktag nach Ablauf der Zahlungsfrist einen Beschluss zur Rücksendung der Schriftstücke sowie der Begleitunterlagen an den Kläger.

Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?

Gerichtliche Stempelgebühren sind auf das Einnahmenkonto der staatlichen Steuerinspektion beim Finanzministerium einzuzahlen, wobei die Zahlungsmethode dem Zahler überlassen bleibt (Online-Banking, Barzahlung, Banküberweisung usw.).

Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?

Als Nachweis für die Zahlung der Stempelgebühr kann die Zahlungsanweisung oder ein anderes Dokument verwendet werden, aus dem die Zahlung hervorgeht. Es muss die folgenden Angaben enthalten:

  1. Name, Vorname und Identifikationsnummer des Zahlers (im Falle von juristischen Personen: Name und Steuernummer des Unternehmens);
  2. Name, Vorname und Identifikationsnummer der anderen Partei (Beklagter, Schuldner usw.) (im Falle von juristischen Personen: Name und Steuernummer des Unternehmens);
  3. Datum der Zahlung;
  4. Zahlungsreferenz;
  5. gezahlter Betrag;
  6. Zweck der Zahlung („Stempelgebühr“ sowie Name des befassten Gerichts)

Wird die Stempelgebühr von einem rechtlichen Vertreter der Partei entrichtet (Anwalt, Rechtsberater oder eine sonstige Person, die die Interessen der Partei vertritt), muss die Zahlungsanweisung oder das Dokument, aus dem die Zahlung hervorgeht, zusätzlich zu diesen Angaben den Namen und Vornamen und die Identifikationsnummer dieses Vertreters (im Falle von juristischen Personen: Name und Steuernummer des Unternehmens) enthalten.

Wird die Stempelgebühr mit einem elektronischen Zahlungssystem entrichtet, ist kein Dokument zum Nachweis der Zahlung erforderlich.

Letzte Aktualisierung: 07/04/2023

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