En el ámbito de la justicia civil, los procesos y procedimientos pendientes iniciados antes del final del período transitorio proseguirán con arreglo a la legislación de la UE. El Portal de e-Justicia mantendrá la información relativa al Reino Unido, sobre la base de un acuerdo mutuo con este país, hasta el final de 2024.

Gerichtsgebühren – Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Irlanda del Norte

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Beim europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen fallen keine Gerichtsgebühren an.

Letzte Aktualisierung: 23/09/2019

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