Prüfung meines Antrags in diesem Land

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Für welche Art von Straftat kann ich eine Entschädigung erhalten?

Das Opferentschädigungsgericht (im Folgenden „Gericht“) kann im Rahmen des Systems der Entschädigung für persönliche Verletzte (im Folgenden „Schema“)

  • Personen, die eine Körperverletzung erlitten haben, wenn die Verletzung unmittelbar auf ein gemeldetes Gewaltverbrechen zurückzuführen ist, oder
  • Personen, die unter Umständen eine Körperverletzung erlitten haben, die sich daraus ergibt, dass sie bei der Verhütung einer angezeigten Straftat oder bei der Rettung von Menschenleben helfen oder versuchen, diese zu unterstützen, oder
  • Angehörige eines Opfers, das infolge eines Gewaltverbrechens verstorben ist.

Die (tödlichen und nicht tödlichen) Verletzungen müssen im irischen Staat oder an Bord eines irischen Schiffes oder Flugzeugs eingetreten sein.

Für welche Art von Verletzung kann ich eine Entschädigung erhalten?

Für Personenschäden kann eine Entschädigung gewährt werden, wenn die Verletzung unmittelbar auf eine gemeldete Gewalttat zurückzuführen ist.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines infolge einer Straftat verstorbenen Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können eine Entschädigung erhalten?

Angehörige eines Opfers, das infolge eines Gewaltverbrechens verstorben ist, können eine Entschädigung im Rahmen des Programms beantragen. Der Begriff „unterhaltsberechtigte Person“ ist in Section 47 (1) des Civil Liability Act 1961 in der geänderten Fassung definiert.

Danach ist in Bezug auf eine unterhaltsberechtigte Person, deren Tod durch eine Pflichtverletzung verursacht wurde, ein unterhaltsberechtigtes Mittel zu verstehen* —

  • ein Ehegatte, ein Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die eingetragene Partnerschaft und bestimmte Rechte und Pflichten des Zusammenlebens von 2010, Elternteil, Großeltern, Stiefelternteil, Kind, Enkelkind, Stiefkind, Bruder, Schwester, Halbbrüder oder Halbschwester des Verstorbenen
  • eine Person, deren Ehe mit dem Erblasser durch ein Scheidungsurteil aufgelöst wurde, das nach dem Familienrechtsgesetz von 1996 oder nach dem Recht eines anderen Staates oder eines anderen Staates als des Staates erteilt wurde und im Staat anerkannt ist,
  • eine Person, deren eingetragene Lebenspartnerschaft mit dem Verstorbenen durch ein Auflösungsdekret aufgelöst wurde, das nach dem Gesetz über die eingetragene Partnerschaft und bestimmte Rechte und Pflichten von Lebenspartnern von 2010 oder nach dem Recht eines anderen Staates oder eines anderen Staates als des Staates gewährt wurde und im Staat anerkannt ist, oder
  • eine Person, die nicht mit dem Verstorbenen oder einem eingetragenen Lebenspartner des Erblassers verheiratet war, aber bis zum Tod des Verstorbenen als Lebensgefährtin des Erblassers im Sinne von Section 172 des Civil Partnership and Certain Rights and Obligations of Cohabitants Act 2010 für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens drei Jahren gelebt hatte,

* „rechtswidrige Handlung“ schließt eine Straftat ein.“

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich ein/e Angehörige/r eines überlebenden Opfers oder ihm gegenüber unterhaltsberechtigt bin? Welche Angehörigen oder Unterhaltsberechtigten können in diesem Fall eine Entschädigung erhalten?

Im Rahmen des Systems dürfen Personen, die von Opfern abhängig sind, nur dann eine Entschädigung erhalten, wenn das Opfer aufgrund eines von ihnen begangenen Gewaltverbrechens stirbt.

Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn ich kein/e Staatsangehörige/r eines EU-Landes bin?

Ja, ebenso wie Einwohner aller EU-Mitgliedstaaten können Besucher aus einem anderen Hoheitsgebiet, die bei einem Besuch in Irland infolge eines Gewaltverbrechens verletzt werden, beim Strafverletzten Entschädigungsgericht eine Entschädigung beantragen.

Kann ich eine Entschädigung von diesem Land erhalten, wenn ich in diesem Land meinen Wohnsitz habe oder seine Staatsangehörigkeit besitze, selbst wenn die Straftat in einem anderen EU-Land begangen wurde? Könnte ich stattdessen in diesem Land eine Entschädigung beantragen, und nicht in dem Land, in dem die Straftat begangen wurde? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Nein, das Tribunal kann nur einen Schaden feststellen, der durch eine im Staat oder an Bord eines irischen Schiffs oder Flugzeugs begangene Straftat erlitten wurde. Nach der Richtlinie 2004/80/EG kann ein Antragsteller, der bei einer Straftat in einem anderen EU-Mitgliedstaat verletzt wurde, nach dem System des Mitgliedstaats, in dem die Straftat begangen wurde, einen Antrag stellen.

Die Europäische Kommission stellt ein Online-Portal zur Verfügung, in dem die in den EU-Mitgliedstaaten verfügbaren Entschädigungsregelungen dargelegt werden. Dies ist hier abrufbar.

Sollten Sie in Irland wohnen und bei der Antragstellung in einem anderen EU-Mitgliedstaat, in dem Sie bei einem Vorfall verletzt wurden, Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Opferentschädigungsgerichts, das versuchen wird, Sie zu unterstützen und erforderlichenfalls mit ihren Amtskollegen in dem anderen Staat in Kontakt zu treten.

Muss ich die Straftat zuerst bei der Polizei anzeigen, um eine Entschädigung beanspruchen zu können?

Ja, es ist eine Voraussetzung des Systems, dass die Straftat unverzüglich an An Garda Síochána gemeldet wurde, d. h. an die irische Polizei (oder die Garda Síochána Ombudsman Commission (GSOC) in allen Fällen, in denen die Straftat von einem Mitglied der An Garda Síochána begangen worden sein soll). Der Antragsteller wird auch bei der Untersuchung des Vorfalls durch diese Behörden uneingeschränkt zusammenarbeiten müssen.

Muss ich das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen oder des Strafverfahrens abwarten, bevor ich einen Antrag einreichen kann?

Bei der Prüfung eines Antrags im Rahmen der Regelung verlangt das Gericht einen Bericht über den Vorfall von An Garda Síochána, d. h. von der irischen Polizei (oder gegebenenfalls der Garda Síochána Ombudsman Commission (GSOC)). Wenn ein zivil- und/oder strafrechtlicher Prozess im Zusammenhang mit der Straftat geplant ist oder läuft, wartet das Gericht in der Regel den Abschluss des Gerichtsverfahrens ab, bevor es den Antrag prüft.

Muss ich zuerst den Straftäter auf Entschädigung verklagen – sofern dieser ermittelt wurde?

Es ist nach dem System nicht erforderlich, dass das Opfer zunächst vom Täter eine Entschädigung verlangt. Das System sieht jedoch vor, dass es keine doppelte Entschädigung gibt, d. h. wenn dem Opfer eine Entschädigung durch oder im Namen eines Täters für denselben Vorfall gezahlt wird, berücksichtigt das Gericht dies, um sicherzustellen, dass es keine doppelte Entschädigung gibt.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, auch wenn der Straftäter nicht ermittelt oder verurteilt wurde? Falls ja, welche Belege muss ich meinem Antrag beifügen?

Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn der Täter nicht ermittelt oder verurteilt wurde, solange die Straftat der An Garda Síochána.i.i. der irischen Polizei (oder gegebenenfalls der Garda Síochána Ombudsman Commission (GSOC)) gemeldet wurde. Außerdem muss An Garda Síochána (oder gegebenenfalls GSOC) dem Gericht einen Bericht über den Vorfall vorlegen, in dem der Vorfall, die Art des Vorfalls und seine Ermittlungen bestätigt werden.

Muss ich für meinen Entschädigungsantrag eine bestimmte Frist einhalten?

Das System sieht vor, dass ein schriftlicher Antrag so bald wie möglich nach einem Verbrechen der Gewalt, die eine Verletzung, einschließlich tödlicher Verletzungen, verursacht hat, in jedem Fall jedoch spätestens drei Monate nach dem Zeitpunkt des ursächlichen Geschehens, zu stellen ist.

Ist ein Antrag verspätet, d. h., wenn er mehr als drei Monate nach dem Zwischenfall schriftlich gestellt wird, kann das Gericht verspätete Anträge als Ausnahme betrachten. Dies gilt für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren nach dem Zwischenfall, wenn das Gericht davon überzeugt ist, dass die Umstände eines solchen verspäteten Antrags eine solche außergewöhnliche Behandlung rechtfertigen. In Fällen, in denen der Antrag verspätet eingereicht wird, muss der Antragsteller eine schriftliche Begründung für die Verzögerung vorlegen, in der die Umstände auf dem Antragsformular dargelegt und die Gründe für die Verzögerung dargelegt werden. Nach Prüfung der gegebenen Erläuterungen ist es Sache des Gerichts, zu entscheiden, ob die Klage zu prüfen ist.

Der Antrag kann vom Gericht nicht angenommen werden, wenn das schadensbegründende Ereignis mehr als zwei Jahre vor Antragstellung eingetreten ist.

Welche Schäden und Ausgaben fallen unter die Entschädigung?

Eine Entschädigung kann gewährt werden für Folgendes, der sich aus dem Vorfall ergibt:

  • nachgewiesene Kosten im Zusammenhang mit der persönlichen Pflege und medizinischen Kosten des Antragstellers; dazu kann auch eine Entschädigung gehören, die gewährt wird, um Hausanpassungen/Fachausrüstungen bereitzustellen, die das Opfer aufgrund der von ihm erlittenen Verletzungen benötigt.
  • verbürgte Reisekosten, z. B. für die Inanspruchnahme der medizinischen und persönlichen Pflege, die sich aus den Verletzungen ergibt.
  • bis dato nachgewiesener entgangener und (in der Regel von einem Versicherungsmathematiker) in die Zukunft berechneter Gewinnausfall, der gegebenenfalls durch die erlittenen kriminellen Verletzungen entstanden ist.
  • sonstige angefallene Taschen- und Sonderausgaben.
  • ein Kläger kann auch alle Kosten beantragen, die durch die Einholung medizinischer Gutachten oder anderer Sachverständigergutachten entstanden sind, die zur Stützung eines Antrags beim Gericht erforderlich sind.

Wird die Entschädigung als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilzahlungen geleistet?

Im Allgemeinen erfolgt die Zahlung in Form einer einmaligen Zahlung. Von Zeit zu Zeit kann dies nicht möglich sein, wenn der jährliche Haushalt des Gerichts ausgeschöpft ist. Unter bestimmten Umständen kann das Gericht beschließen, bis zur Entscheidung über einen endgültigen Schiedsspruch (z. B. bei der Beilegung von Verletzungen) einen vorläufigen Schiedsspruch zur Deckung der bisher entstandenen Kosten zu erlassen.

In welcher Weise könnten sich mein Verhalten bei der Straftat, meine Vorstrafen oder meine mangelnde Zusammenarbeit während des Entschädigungsverfahrens auf meine Chancen auf eine Entschädigung und/oder die Höhe einer Entschädigung auswirken?

Nach dem System wird keine Entschädigung gezahlt, wenn sich das Gericht vergewissert hat, dass der Antragsteller entweder wegen einer Provokation oder auf andere Weise für die Straftat verantwortlich war, die zu seinen Verletzungen geführt hat, oder wenn das Gericht den Betrag des Schiedsspruchs herabsetzen kann, wenn seiner Ansicht nach der Antragsteller teilweise für die Straftat verantwortlich war.

Darüber hinaus ist nach der Regelung keine Entschädigung zu zahlen, wenn sich das Gericht vergewissert hat, dass das Verhalten des Antragstellers, seine Eigenart oder seine Lebensweise es unangemessen erscheinen lassen, dass ihm ein Urteilsspruch zugesprochen wird, oder das Gericht kann den Betrag des Schiedsspruchs herabsetzen, wenn dies seiner Ansicht nach unter Berücksichtigung des Verhaltens, der Art oder der Lebensweise des Antragstellers angemessen ist.

Wie bereits erwähnt, ist es auch eine Bedingung der Regelung, dass die Antragsteller in Bezug auf den Vorfall mit den Polizeibehörden zusammenarbeiten müssen.

Auf welche Weise könnte sich meine finanzielle Situation auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Ihre finanzielle Situation hat keinen Einfluss auf Ihre Förderfähigkeit für die Verletzungen und Verluste, die Sie infolge des Vorfalls erlitten haben. Das Gericht muss jedoch sicherstellen, dass es keine doppelte Entschädigung gibt, so dass, wenn Sie seit dem Vorfall Sozialleistungen erhalten haben, diese vom Gericht bei der Entscheidung über den Urteilsspruch berücksichtigt werden.

In Fällen, in denen Entschädigungen für Einkommensverluste gewährt werden, die bis dato oder in die Zukunft durch die erlittenen Verletzungen entstanden sind, werden Ihre bisherigen Verdienste und Ihre voraussichtlichen künftigen Einkünfte vom Gericht berücksichtigt, ebenso wie alle Zahlungen Ihres Arbeitgebers, z. B. Krankengeld usw.

Könnten sich andere Kriterien auf meine Chancen auf Entschädigung und/oder deren Höhe auswirken?

Die Beschränkungen und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Ausgleichsleistungen im Rahmen der Regelung sind in den Absätzen 6 und 7 sowie in den Nummern 9 bis 15 der Regelung dargelegt, die hier abrufbar sind:

Wie wird die Entschädigung berechnet? Gibt es einen Mindest- und/oder Höchstbetrag?

Derzeit beträgt der Mindestbetrag 500 EUR. Derzeit gibt es keine Höchstpunktzahl für die Vergabe.

Muss ich den Betrag im Antragsformular angeben? Falls ja, wo finde ich Anweisungen zur Berechnung der Entschädigung oder zu anderen Aspekten?

Das Gericht erstattet bescheinigte Ausgaben, so dass Belege für die entstandenen Kosten vorzulegen sind. In der Regel wird sich das Sekretariat des Gerichts an Sie wenden, um diese nach Eingang Ihres Bewerbungsformulars zu beantragen. Darüber hinaus sind für Einkommensverluste in der Regel Informationen über Ihr Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber und/oder der Abteilung für Sozialschutz und Einnahmen erforderlich, und für künftige Verdienstausfälle ist in der Regel eine versicherungsmathematische Berechnung erforderlich. In der Antragsphase legen die Antragsteller in der Regel ihre Verluste und die Kosten dar, die sie geltend machen wollen, und das Sekretariat des Gerichts wird sich mit dem Antragsteller um die entsprechenden Unterlagen bemühen.

Wird eine Entschädigung für mir entstandene Verluste aus anderen Quellen (aus einer Arbeitgeberversicherung oder privaten Versicherung) von der Entschädigung, die die Behörde/Stelle zahlt, abgezogen?

Im Rahmen der Regelung gilt ein allgemeiner Grundsatz, dass es keine doppelte Entschädigung geben darf. Bei der Entscheidung über Ihren Antrag berücksichtigt das Gericht alle sonstigen Zahlungen, die Sie aufgrund des Vorfalls von einer anderen Quelle erhalten haben.

Kann ich einen Vorschuss auf die Entschädigung erhalten? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

In der Regel wird die zugesprochene Entschädigung in Form einer einmaligen Zahlung gezahlt, nachdem das Gericht eine endgültige Entscheidung über den Antrag getroffen und vom Kläger akzeptiert hat. Unter bestimmten Umständen kann das Gericht jedoch beschließen, bis zur Entscheidung über einen endgültigen Urteilsspruch einen vorläufigen Urteilsspruch zu erlassen. In der Regel wird das Gericht einen vorläufigen Schiedsspruch nur dann in Erwägung ziehen, wenn ein Grund für eine Verzögerung der endgültigen Urteilsverkündung besteht (z. B. bis zur Klärung medizinischer Fragen wartet) oder wenn sich der Antragsteller in finanziellen Schwierigkeiten befindet und wenn nachgewiesene Kosten (z. B. Krankheitskosten) eindeutig erstattungsfähig sind.

Kann ich eine ergänzende oder zusätzliche Entschädigung nach der Entscheidung in der Hauptsache erhalten (nachdem sich z. B. die Umstände geändert oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat usw.)?

Nein – sobald das Gericht eine Entscheidung getroffen hat und der Schiedsspruch vom Kläger angenommen und an ihn ausgezahlt worden ist, ist kein zusätzlicher oder weiterer Schiedsspruch möglich.

Welche Begleitunterlagen sollte ich meinem Antrag beifügen?

Ihr Antrag muss auf einem Standardformular eingereicht werden, das hier einsehbar ist.

Zusätzlich zur Einreichung eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars werden Sie gebeten, nach Möglichkeit eine Kopie Ihrer Erklärung beizufügen, in der Sie den Vorfall an An Garda Síochána melden, d. h. an die irische Polizei (oder die Garda Síochána Ombudsman Commission (GSOC) in allen Fällen, in denen die Straftat mutmaßlich von einem Mitglied der An Garda Síochána begangen wurde).

Sie müssen, wie in Ihrem Fall vorgesehen, auch andere sachdienliche Belege (z. B. Kostenbelege) vorlegen, die im Antragsformular angefordert werden. Dies kann auch die Vorlage von Belegen Ihres Arbeitgebers und/oder staatlicher Behörden umfassen, z. B. für den Fall, dass ein Verdienstausfall angestrebt wird. Je nach Art Ihres Entschädigungsantrags kann es auch erforderlich sein, entsprechende medizinische oder andere Sachverständigengutachten vorzulegen. In der Regel setzt sich das Sekretariat des Gerichts nach Eingang des Antragsformulars mit dem Antragsteller in Verbindung und ersucht darum, die entsprechenden Unterlagen einzureichen.

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren bei der Einreichung und für die Bearbeitung des Antrags an?

Nein.

Welche Behörde entscheidet über Anträge auf Entschädigung (in nationalen Fällen)?

Das Criminal Injuries Compensation Tribunal entscheidet über Entschädigungsansprüche nach dem irischen System.

Wohin muss ich meinen Antrag schicken (in nationalen Fällen)?

Entschädigungsansprüche im Rahmen der Regelung sollten auf den Standardformularen eingereicht werden, die hier abrufbar sind.

Die ausgefüllten Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Opferentschädigungsgericht Bischof’s
Square
Redmond
‘s Hill
Dublin 2, D02 TD99

E-Mail: criminalinjuries@justice.ie

Muss ich während des Verfahrens anwesend sein und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird?

Im Rahmen der Regelung wird eine Entscheidung über einen Antrag zunächst auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen getroffen, d. h. ohne Anhörung.

Ein ordnungsgemäß bevollmächtigter Bediensteter des Gerichts kann über einen Antrag in erster Instanz entscheiden, wenn der beantragte Betrag 3 000 EUR nicht übersteigt.

Übersteigt der beantragte Betrag 3 000 EUR, so ist der Antrag auf erstinstanzliche Entscheidung beim Gericht einzureichen. Liegt der beantragte Betrag unter 75 000 EUR, wird über den Antrag in erster Instanz von einem einzigen Mitglied des Gerichts entschieden, und liegt der beantragte Betrag über 75 000 EUR, so entscheiden drei Mitglieder des Gerichts gemeinsam über den Antrag.

Die Entscheidung wird dem Antragsteller vom Sekretariat mitgeteilt, sobald sie zur Verfügung gestellt wird. Der Antragsteller kann die Entscheidung akzeptieren oder einen Rechtsbehelf einlegen.

Wird die erstinstanzliche Entscheidung des Gerichts vom Kläger angefochten, so wird der Kläger zu einer Berufungsverhandlung eingeladen, in der ein aus drei Mitgliedern des Gerichts bestehender Spruchkörper (ohne die Mitglieder, die die ursprüngliche Entscheidung getroffen haben) den Fall mündlich verhandelt und eine kollektive endgültige Entscheidung trifft.

Die Berufungsverhandlung findet in privater und informeller Form statt – Sie benötigen keine rechtliche Vertretung. Die Anhörung findet in der Regel per Fernteilnahme oder per Videokonferenz oder unter bestimmten Umständen vor Ort statt. Entscheidungen des Gerichts, die unkenntlich gemacht wurden, um personenbezogene Informationen zu entfernen, können der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Wie lange dauert es (etwa) bis zu einer Entscheidung der Behörde über einen Entschädigungsantrag?

Die Bearbeitungszeit für Anträge im Rahmen der Regelung kann von Fall zu Fall erheblich variieren. Der Zeitaufwand hängt in der Regel von der Art und den besonderen Umständen des Falles ab. Dazu könnte z. B. auch die Notwendigkeit gehören, vom Antragsteller weitere Informationen über die Angabe zu erhalten, z. B. medizinische Gutachten oder andere Sachverständigengutachten. Bei der Entscheidung über einen Antrag kann das Gericht zusätzliche Informationen auch von anderen Stellen wie der Polizei oder anderen staatlichen Behörden anfordern. Wenn ein Gerichtsverfahren anhängig ist, wartet das Gericht in der Regel den Ausgang des Verfahrens ab.

Die derzeitige Arbeitsbelastung des Gerichts zum Zeitpunkt des Eingangs der Klage wird sich auch auf die Dauer des Verfahrens auswirken.

Wie kann ich Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, wenn ich mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bin?

Wenn Sie mit einer erstinstanzlichen Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden sind, können Sie Rechtsmittel einlegen. Wenn Sie dies tun, werden Sie zu einer Berufungsverhandlung eingeladen, bei der ein Spruchkörper aus drei Mitgliedern des Gerichts (mit Ausnahme des Gerichtsmitglieds, das die ursprüngliche Entscheidung getroffen hat) den Fall mündlich verhandelt und eine kollektive Entscheidung trifft. Sie werden den Antrag erneut auf der Grundlage des „de novo“-Verfahrens prüfen. Die Entscheidung, die das Tribunal in der Berufungsverhandlung getroffen hat, gilt als endgültige Entscheidung im Rahmen der Regelung. Der irische High Court hat jedoch erklärt, dass er eine Entscheidung des Tribunal in geeigneten Fällen überprüfen werde, z. B. wenn gegen die Grundsätze der Verfassungsgerichtsbarkeit verstoßen worden sei oder wenn die Entschädigungsregelung falsch ausgelegt worden sei.

Wo finde ich die erforderlichen Formulare und andere Informationen darüber, wie ich einen Antrag auf Entschädigung stellen kann?

Informationen über die erforderlichen Formulare und sonstige Informationen über die Regelung finden Sie hier.

Gibt es eine spezielle Hotline oder eine Website, wo ich mich informieren kann?

Ausführlichere Informationen über die irische Regelung, einschließlich einer Reihe häufig gestellter Fragen, finden Sie hier.

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Sekretariat des Gerichtshofs unter der nachstehenden Anschrift oder Telefonnummer.

Kontaktdaten:

Opferentschädigungsgericht Bischof’s
Square
Redmond
‘s Hill
Dublin 2
D02 TD99

Website:

https://www.gov.ie/en/campaigns/0bff8-criminal-injuries-compensation-scheme/

Tel.:

+ 353 1 479 0290

E-Mail:

criminalinjuries@justice.ie

Kann ich einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) für die Ausarbeitung des Antrags erhalten?

Die Regelung soll informell funktionieren, was in den Bedingungen festgelegt ist. Während ein Antragsteller stets das Recht hat, unabhängige Beratung oder Vertretung in Anspruch zu nehmen, einschließlich Rechtsberatung und rechtlicher Vertretung, sieht das System keine Erstattung von Prozesskosten vor.

Gibt es Opferhilfeorganisationen, die mich bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?

Das Sekretariat des Gerichts unterstützt die Antragsteller und beantwortet Fragen zur Funktionsweise der Regelung.

Opferunterstützungsdienste mit Sitz in Irland können Sie auch bei der Antragstellung im Rahmen des Systems unterstützen und beraten. Einzelheiten zu einem breiten Spektrum von Opferhilfeorganisationen usw. sind der folgenden Veröffentlichung der Opfercharta zu entnehmen.

Einer dieser Dienste, der Irish Tourist Assistance Service (ITAS), ist auf die Unterstützung von Touristen spezialisiert, die während ihres Besuchs in Irland Opfer von Straftaten sind. Weitere Informationen zu ITAS finden Sie hier.

Itas kann per E-Mail (info@itas.ie) und telefonisch unter + 353 1 666 93 54 kontaktiert werden.

Letzte Aktualisierung: 27/05/2022

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