Vermögensrechtliche Wirkungen eingetragener Partnerschaften

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FIND KOMPETENTE DOMSTOLE/MYNDIGHEDER

Søgeværktøjet nedenfor vil hjælpe dig med at finde den eller de domstole/myndigheder, der er kompetente for et specifikt europæiske retligt instrument. Vi har gjort alt for at sikre, at resultaterne er så nøjagtige som muligt, men der kan være exceptionelle sager om fastlæggelse af kompetence, som ikke nødvendigvis er dækket.

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Familieret – Formueretlige virkninger af registrerede partnerskaber


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Artikel 64 Absatz 1 Buchstabe a – die für Anträge auf Vollstreckbarerklärung gemäß Artikel 44 Absatz 1 und für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über derartige Anträge gemäß Artikel 49 Absatz 2 zuständigen Gerichte oder Behörden

In der Tschechischen Republik sind hierfür die Kreisgerichte (okresní soudy) zuständig.

Artikel 64 Absatz 1 Buchstabe b – die in Artikel 50 genannten Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung über den Rechtsbehelf

Es können nur folgende außerordentliche Rechtsbehelfe eingelegt werden:

- Nichtigkeitsklage (zmatečnost)

- Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens (žaloba na obnovu řízení)

- Revision (dovolání)

All diese Rechtsbehelfe sind bei dem Gericht einzulegen, das in erster Instanz über die Sache entschieden hat.

Artikel 65 Absatz 1 – die Liste der in Artikel 3 Absatz 2 genannten anderen Behörden und Angehörigen von Rechtsberufen

Behörden dieser Art gibt es nicht in der Tschechischen Republik.

Letzte Aktualisierung: 18/05/2023

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