Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Kommunikation mit Gerichten

Griechenland
Inhalt bereitgestellt von
European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Ist es möglich, über das Internet ein Gerichtsverfahren anzustrengen?

Für die elektronische Einreichung von Verfahrensunterlagen an den griechischen Staatsrat und an das Gericht erster Instanz Athen wurde eine Anwendung eingerichtet und in Betrieb genommen. Zudem werden weiterhin folgende Möglichkeiten angeboten: (a) die Einsichtnahme in Informationen zu Verfahrensunterlagen, die dem Gericht erster Instanz Athen elektronisch und auf konventionelle Weise zugeleitet wurden, (b) die Möglichkeit, die Bearbeitung von Verfahrensunterlagen auf den Websites der Gerichte erster Instanz von Piräus und Thessaloniki elektronisch nachzuverfolgen, auch wenn diese auf konventionelle Weise eingereicht wurden. Zudem wurde eine Anwendung für die elektronische Einreichung von Verfahrensunterlagen bei Verwaltungsgerichten (dioikitika dikastiria) eingerichtet, und demnächst soll eine ähnliche Anwendung für den Rechnungshof (Elenktiko Synedrio) eingerichtet werden.

2 Wenn ja, für welche Arten von Rechtssachen steht der Online-Dienst zur Verfügung? Gibt es Verfahren, die ausschließlich über das Internet eingeleitet werden?

Verfahrensunterlagen können für alle Zivilverfahren, die schrittweise in die Online-Funktion integriert werden, elektronisch eingereicht werden. Bei allen Verfahren kann die Bearbeitung der Unterlagen elektronisch nachverfolgt werden. Derzeit gibt es keine Verfahren, die ausschließlich über das Internet eingeleitet werden können.

3 Ist der Online-Dienst rund um die Uhr oder nur zu bestimmten Zeiten verfügbar? Falls Letzteres zutrifft, zu welchen Zeiten ist der Dienst verfügbar?

Die Bearbeitung der Verfahrensunterlagen kann rund um die Uhr nachverfolgt werden. Dem Gericht erster Instanz Athen können Verfahrensunterlagen derzeit nur an Werktagen zu den allgemeinen Geschäftszeiten elektronisch zugeleitet werden. Jedoch wird diese Art der Übermittlung bald rund um die Uhr möglich sein.

4 Müssen die Klagegründe in einem bestimmten Format übermittelt werden?

Um Verfahrensunterlagen elektronisch einzureichen, füllt ein Systembenutzer (Anwalt) ein elektronisches Formular aus und leitet es dem Gericht mit der vollständigen Klageschrift als WORD-Datei zu. Zum Abschluss des Einreichungsverfahrens wird die Datei im gleichen „gesperrten“ Format mit dem Verweis „eingereicht“ zum Absender zurückgesendet.

5 Wie wird die Sicherheit der Datenübermittlung und Datenspeicherung gewährleistet?

Derzeit ist der Zugang zum System durch besondere Passwörter und elektronische Signaturen gesichert. Diese Sicherung wird auch in Zukunft, wenn das System vollständig betriebsbereit ist, beibehalten werden.

6 Bedarf es einer Art von elektronischer Signatur und/oder eines Zeitstempels?

Im System werden nun elektronische Signaturen verwendet.

7 Fallen Gerichtsgebühren an? Wenn ja, wie sehen die Zahlungsmodalitäten aus und unterscheiden sie sich in ihrer Höhe von den Gebühren für nicht elektronische Verfahren?

Die Gerichtsgebühren werden in der Regel elektronisch bezahlt; der entsprechende Vorgang ist in die elektronische Anwendung für die Einreichung von Verfahrensunterlagen integriert. Die Höhe der Gebühren entspricht dem Betrag, der auch bei der üblichen Übermittlungsmethode anfällt.

8 Ist es möglich, eine Klage, die über das Internet erhoben wurde, zurückzuziehen?

Nein. Verfahrensunterlagen können nur gemäß den Bestimmungen zurückgezogen werden, die auf Grundlage der Zivilprozessordnung für konventionell eingereichte Unterlagen gelten.

9 Wenn über das Internet Klage erhoben wurde, kann bzw. muss der Beklagte auf demselben Weg antworten?

Die Präsidialverordnung 142/2013 gewährleistet die elektronische Einreichung von Anträgen und den damit verbundenen Unterlagen bei Zivilgerichten. Im Moment ist diese Möglichkeit jedoch technisch noch nicht verfügbar. Eine Arbeitsgruppe arbeitet derzeit an der Einrichtung eines geeigneten technischen Rahmens. Beklagte sind nicht dazu verpflichtet, ausschließlich über das Internet zu antworten.

10 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte auf die Klage antwortet?

Während der Verhandlung hat das Gericht Zugang zu allen Verfahrens- und sonstigen Unterlagen eines Falles.

11 Wie verläuft das elektronische Verfahren, wenn der Beklagte nicht auf die Klage antwortet?

Wenn es der Beklagte versäumt, in irgendeiner Weise Anträge einzureichen, entscheidet das Gericht in Abwesenheit des Beklagten.

12 Können einem Gericht Unterlagen in elektronischer Form zugeleitet werden? Wenn ja, in welcher Art von Verfahren und unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?

Nach der Präsidialverordnung 142/2013 ist (zusätzlich zur elektronischen Einreichung von Anträgen) die elektronische Einreichung von relevanten Unterlagen bei Zivilgerichten möglich.

13 Können gerichtliche Schriftstücke sowie insbesondere gerichtliche Entscheidungen über das Internet zugestellt werden?

Noch nicht. Diese Option wird derzeit geprüft.

14 Können gerichtliche Entscheidungen in elektronischer Form ergehen?

Noch nicht. Diese Option wird derzeit geprüft.

15 Ist es möglich, über das Internet Rechtsmittel einzulegen, und kann die diesbezügliche Entscheidung über das Internet zugestellt werden?

Noch nicht. Diese Option wird derzeit geprüft.

16 Ist es möglich, Vollstreckungsverfahren über das Internet einzuleiten?

Nein.

17 Können sich die Parteien oder ihre Rechtsvertreter online über eine Rechtssache informieren? Wenn ja, wie?

Siehe Antwort auf Frage 1.

Letzte Aktualisierung: 02/05/2018

Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.