Rechtsberufe

Tschechien

Diese Seite gibt einen Überblick über die Rechtsberufe in der Tschechischen Republik.

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Rechtsberufe – Einführung

Zu den Rechtsberufen gehören Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar und Gerichtsvollzieher.

Staatsanwalt

Organisation

Staatsanwälte sind Juristen, die in einer Staatsanwaltschaft tätig sind. Staatsanwaltschaften sind öffentliche Organe, die den Staat zum Schutz des öffentlichen Interesses in klar definierten Angelegenheiten vertreten. Staatsanwälte bearbeiten Rechtssachen, die in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft fallen. Keinen anderen Organen oder Personen ist es gestattet, sich in ihren Tätigkeitsbereich einzumischen oder sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten zu ersetzen oder zu vertreten.

Der Aufbau der Staatsanwaltschaft entspricht dem Gerichtsaufbau (Kreis-, Bezirks- und Obere Staatsanwaltschaft). An der Spitze steht die Oberste Staatsanwaltschaft mit Sitz in Brünn. Sie führt die Aufsicht über den Berufsstand. Der Oberste Staatsanwalt wird auf Empfehlung des Justizministers von der Regierung ernannt und auch entlassen.

Berufsverband

Der tschechische Verband der Staatsanwälte (Unie státních zástupců České republiky) ist ein freiwilliger Berufsverband, der die Staatsanwaltschaft bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt und sich für eine rechtmäßige, unbeeinflusste Entscheidungsfindung einsetzt. Der Verband vertritt die Interessen von Staatsanwälten und wirkt bei der Ausbildung von Staatsanwälten und Staatsanwaltsanwärtern mit.

Der Berufsstand unterliegt dem Berufskodex für Staatsanwälte.

Eine nach Staatsanwaltschaften gegliederte Liste aller Staatsanwälte steht auf der Website des Justizministeriums zur Verfügung: Justizministerium.

Amt und Aufgaben der Staatsanwaltschaft

Staatsanwälte sind Beamte, die als Vertreter des Staates zum Schutz des öffentlichen Interesses auftreten, u. a. durch Erhebung der Anklage im Strafverfahren, Überwachung der Rechtsbefolgung in Untersuchungshaft- und Strafvollzugsanstalten, in Einrichtungen für schwer erziehbare und straffällige Minderjährige und bei ärztlicher Zwangsbehandlung sowie durch Maßnahmen zur Verhütung von Straftaten und Unterstützung der Opfer von Straftaten.

Befugnisse im Strafverfahren

Staatsanwälte sind befugt, in jeder Phase des Strafverfahrens als Strafverfolgungsbehörde tätig zu werden. Sie haben im Verfahren bestimmte Rechte und Pflichten.

Die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft ist im Gesetz Nr. 283/1993 geregelt. Ihr obliegen insbesondere die Erhebung der öffentlichen Klage und weitere Aufgaben, die in der Strafprozessordnung aufgeführt sind. Sie überwacht zudem die Rechtsbefolgung in Untersuchungshaft- und Strafvollzugsanstalten, in Einrichtungen für schwer erziehbare und straffällige Minderjährige, bei ärztlicher Zwangsbehandlung und bei Sicherheitsverwahrung sowie in anderen Fällen, in denen eine Freiheitsbeschränkung gesetzlich zulässig ist. Die Staatsanwaltschaft wird auch in nicht strafrechtlichen Verfahren tätig und nimmt weitere in einem speziellen Gesetz vorgesehene Aufgaben wahr.

Staatsanwälte wachen auch in der Phase vor dem Hauptverfahren darüber, dass das Recht beachtet wird. In dieser Phase können der Strafprozessordnung zufolge (Gesetz Nr. 141/1961) bestimmte Maßnahmen nur vom Staatsanwalt angeordnet werden.

Der Staatsanwalt kann die Strafverfolgung erst einleiten, nachdem ihm Tatsachen zur Kenntnis gebracht wurden, die darauf hinweisen, dass eine Straftat begangen wurde (§ 158 Absatz 2 Strafprozessordnung).

Das Verfahren vor dem zuständigen Gericht wird durch förmliche Klageerhebung durch den Staatsanwalt eingeleitet. Der Staatsanwalt muss der Hauptverhandlung beiwohnen, die mit der Verlesung der Anklage beginnt und mit seinem Schlussplädoyer endet.

Der Staatsanwalt kann auch einen Vergleich über die Schuldfrage und Strafzumessung erwirken.

Er kann in Berufung gehen, wenn er der Ansicht ist, dass das Urteil zu Unrecht ergangen ist. Die Berufung kann zugunsten oder zum Nachteil des Angeklagten eingelegt werden.

Der Oberste Staatsanwalt kann ein weiteres Rechtsmittel einlegen.

Der Staatsanwalt kann zudem die Wiederaufnahme eines Verfahrens zugunsten oder zum Nachteil der verurteilten Person empfehlen.

Bei Verfahren gegen einen jugendlichen Straftäter muss der Staatsanwalt immer anwesend sein, und zwar nicht nur bei der Hauptverhandlung, sondern auch bei öffentlichen Anhörungen (Gesetz Nr. 218/2003 über Strafverfahren nach dem Jugendstrafrecht).

Über die außergerichtliche Erledigung einer Strafsache vor Einleitung des Gerichtsverfahrens entscheidet allein der Staatsanwalt.

Aufgaben der Staatsanwaltschaft in nicht strafrechtlichen Verfahren

Die Staatsanwaltschaft kann auch die Einleitung eines Zivilverfahrens empfehlen oder in ein laufendes Zivilverfahren eingreifen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

Grundlage für die Intervention der Staatsanwaltschaft in Zivilverfahren ist Artikel 80 der tschechischen Verfassung. Danach kann die Staatsanwaltschaft – neben der Erhebung der öffentlichen Klage – weitere Befugnisse ausüben, sofern sie im Gesetz festgelegt sind. Nach dem Gesetz über die Staatsanwaltschaft kann diese außer in Strafsachen auch in anderen Rechtssachen tätig werden. Welche Befugnisse dies im Einzelnen sind und wann die Staatsanwaltschaft in laufende Zivilverfahren eingreifen darf, ist in der Zivilprozessordnung geregelt.

Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die Möglichkeit, einem Zivilverfahren beizutreten, sie kann auch empfehlen, dass der Oberste Staatsanwalt ein Verfahren einleitet, beispielsweise auf der Grundlage des Familiengesetzes bei Ablehnung der Vaterschaft.

Qualifikationen und andere Anforderungen an Staatsanwälte

Staatsanwälte treten mit ihrer Ernennung ins Amt. Sie werden vom Justizminister auf Empfehlung des Obersten Staatsanwalts auf unbestimmte Zeit ernannt. Ein Staatsanwalt leistet vor dem Justizminister einen Eid.

Um in das Amt eines Staatsanwalts berufen zu werden, muss die Person die tschechische Staatsangehörigkeit besitzen und darüber hinaus folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss voll geschäftsfähig sein.
  • Sie darf nicht vorbestraft sein.
  • Sie muss zum Zeitpunkt der Ernennung mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Sie muss einen Master-Abschluss in Rechtswissenschaften einer tschechischen Universität besitzen.
  • Sie muss die Eignungsprüfung als Staatsanwalt bestanden haben.
  • Sie muss alle moralischen Eigenschaften besitzen, die gewährleisten, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen wird.
  • Sie muss der Ernennung zum Staatsanwalt und der Zuweisung zu einer Staatsanwaltschaft zustimmen.

Staatsanwälte werden auf unbefristete Zeit ernannt. Sie können jedoch vom Justizminister vorübergehend von ihren Amtspflichten entbunden werden. Ihre Amtszeit endet mit Vollendung des 70. Lebensjahrs, durch Tod oder wenn sie für tot erklärt werden, bei Geschäftsunfähigkeit oder beschränkter Geschäftsfähigkeit, wenn sie die Ablegung des Eides verweigern, wenn sie die tschechische Staatsbürgerschaft verlieren, wenn sie ein Amt antreten, das mit dem eines Staatsanwalts unvereinbar ist, wenn sie sich einer Straftat schuldig machen, bei Amtsunfähigkeit oder wenn ihr Gesundheitszustand sie dauerhaft daran hindert, ihre Amtstätigkeit ordnungsgemäß auszuüben. Staatsanwälte können auch im Wege eines Disziplinarverfahrens ihres Amtes enthoben werden oder ihr Amt niederlegen.

Der Justizminister legt den Haushalt für die Staatsanwaltschaft fest. Die Stellung des Staatsanwalts ist in Gesetz Nr. 283/1993 geregelt.

Unvereinbarkeit von Ämtern

Abgesehen von den gesetzlich festgelegten Ausnahmen darf der Staatsanwalt nicht als Schiedsrichter oder Schlichter an der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten mitwirken, Beteiligte in Gerichtsverfahren vertreten oder als Kläger- oder Parteivertreter in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren auftreten. Darüber hinaus ist die Amtstätigkeit des Staatsanwalts – abgesehen vom Amt des Staatsanwalts, eines leitenden Staatsanwalts oder seines Stellvertreters sowie von einer befristeten Berufung in ein Ministerium oder die Justizakademie – nicht vereinbar mit einem anderen vergüteten Amt oder einer anderen Erwerbstätigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verwaltung des eigenen Vermögens oder eine wissenschaftliche, pädagogische, literarische, publizistische oder künstlerische Tätigkeit oder eine Tätigkeit in einer Beratungsstelle der Regierung oder eines Ministeriums oder in parlamentarischen Gremien.

Vergütung

Die Vergütung eines Staatsanwalts ist gesetzlich geregelt und wird vom Staat übernommen.

Berufliche Haftung

Der Staat haftet nach Maßgabe eines speziellen Gesetzes für den durch unrechtmäßige Entscheidungen oder Amtsfehler von Staatsanwälten verursachten Schaden.

Staatsanwälte können auch disziplinarrechtlich verfolgt werden.

Richter

Organisation

Grundlage für die Stellung des Richters ist Artikel 82 Absatz 1 der tschechischen Verfassung, wonach Richter in der Ausübung ihres Amtes unabhängig sind und niemand ihre Unparteilichkeit bedrohen darf. Weitere Vorschriften sind in Gesetz Nr. 6/2002 über Gerichte und Richter enthalten.

Ernennung und Amtszeit

Wenn Richter alle Anforderungen erfüllen, werden sie vom Präsidenten der Republik ernannt und leisten bei Amtsantritt einen Eid. Allerdings gibt es keinen rechtlichen Anspruch, als Richter ernannt zu werden.

Die Vorbereitung auf das Richteramt umfasst eine dreijährige Dienstzeit als Richter auf Probe an einem Gericht, nach deren Abschluss eine richterliche Berufseignungsprüfung abzulegen ist.

Die Amtszeit eines Richters ist nicht befristet. Ein Richter kann jedoch vom Justizminister vorübergehend von seinen Amtspflichten entbunden werden. Die Amtszeit endet zum Ende des Jahres, in dem der Richter sein siebzigstes Lebensjahr vollendet, durch Tod oder wenn er für tot erklärt wird, wenn seine Amtsunfähigkeit festgestellt wird oder wenn er sein Amt niederlegt.

Qualifikationen und andere Anforderungen an Richter

Um zum Richter ernannt zu werden, muss die betreffende Person folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss die tschechische Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie muss voll geschäftsfähig sein.
  • Sie darf nicht vorbestraft sein.
  • Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Sie muss einen Master-Abschluss in Rechtswissenschaften einer tschechischen Universität besitzen.
  • Sie muss die richterliche Eignungsprüfung bestanden haben.
  • Sie muss über die Erfahrung verfügen und alle moralischen Eigenschaften besitzen, die gewährleisten, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen wird.
  • Sie muss der Ernennung zum Richter und der Zuweisung an ein bestimmtes Gericht zustimmen.

Laienrichter werden aus der Öffentlichkeit berufen (sofern sie nicht vorbestraft sind). Sie legen vor dem Gerichtspräsidenten einen Eid ab und üben ihr Amt vier Jahre lang aus.

Unvereinbarkeit von Ämtern

Richter dürfen keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen (abgesehen vom Amt des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden eines Gerichts). Gestattet ist ihnen jedoch die Verwaltung ihres eigenen Vermögens sowie eine wissenschaftliche, pädagogische, literarische, publizistische oder künstlerische Betätigung, eine Tätigkeit in den Beratungsstellen eines Ministeriums oder der Regierung sowie in parlamentarischen Gremien.

Vergütung

Die Vergütung von Richtern ist gesetzlich geregelt.

Rechte und Pflichten

Die Unabhängigkeit bei der Amtsausübung ist gleichermaßen Recht und Pflicht des Richters. Richter sind bei ihren Entscheidungen lediglich an das Gesetz gebunden, das sie nach bestem Wissen und Gewissen auslegen müssen. Sie dürfen sich nicht durch politische Parteien, die öffentliche Meinung, die Medien oder von anderer Seite beeinflussen lassen. Es ist verboten, die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von Richtern zu verletzen oder zu gefährden.

Der Richter ist gehalten, Urteile innerhalb einer angemessenen Frist und ohne Verzögerung zu fällen sowie den Prozessparteien und ihren Vertretern Gelegenheit zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu geben; er darf mit ihnen nicht den Inhalt des zur Entscheidung stehenden Falls oder Verfahrensfragen, die den Fall beeinflussen könnten, erörtern.

Der Richter unterliegt auch nach dem Ende seiner Amtszeit der Schweigepflicht in Bezug auf alle Umstände, die ihm im Rahmen seiner Amtsausübung bekannt geworden sind. Von dieser Verpflichtung kann er nur in Ausnahmefällen entbunden werden.

Eine Liste der Richter und der Gerichte, denen sie zugewiesen wurden, ist auf der Website des Justizministeriums zu finden: Justizministerium.

Die Mitgliedschaft im Richterverband (Soudcovská unie) ist freiwillig, sodass dort nicht alle Richter vertreten sind. Die Generalversammlung des Richterverbandes hat in einem richterlichen Verhaltenskodex die ethischen Grundprinzipien für die Ausübung des Richteramts festgelegt.

Einstufung und Spezialisierung von Richtern

Neben ihrer Rechtsprechungstätigkeit können Richter auch die Aufgaben eines Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden am Gericht wahrnehmen. Die Ernennung erfolgt entweder durch den Präsidenten der Republik (für das Oberste Gericht und das Oberste Verwaltungsgericht) oder den Justizminister (für die Oberen Gerichte, Bezirks- und Kreisgerichte). In diesen Ämtern sind sie unter anderem für die Gerichtsverwaltung zuständig.

Ferner können Richter den Vorsitz im Senat des Obersten Gerichts oder des Obersten Verwaltungsgerichts oder den Kammervorsitz eines Gerichts übernehmen.

Die Kreis-, Bezirks- und Oberen Gerichte sind in Abteilungen unterteilt, die sich auf einzelne Bereiche der Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit spezialisiert haben.

Berufliche Haftung von Richtern

Der Staat haftet für Schäden oder Verluste, die sich aus fehlerhaften Urteilssprüchen, Haftanordnungen, Strafen oder Sicherungsmaßnahmen oder aus Unregelmäßigkeiten im Verfahren ergeben. Vom betreffenden Richter kann nur dann eine Entschädigung gefordert werden, wenn er sich eines disziplinarischen Vergehens oder einer Straftat schuldig gemacht hat. Die Richter sind für die fachgerechte Ausübung ihrer richterlichen Pflichten verantwortlich.

Sonstige Angehörige der Rechtsberufe

Assistenz des Richters/Assistenz des Staatsanwalts  PDF (374 Kb) en

Referendar  PDF (422 Kb) en

Urkundsbeamter an höheren Gerichten/Urkundsbeamter bei der oberen Staatsanwaltschaft  PDF (372 Kb) en

Notare

Organisation

Notare und ihre Tätigkeiten sind durch das Gesetz Nr. 358/1992 über Notare und deren Tätigkeiten (Notarordnung) geregelt.

Notare müssen der Notarkammer (Notářská komora) angehören, die für die Verwaltung des Berufsstandes verantwortlich ist. Die Kammer organisiert zudem die berufliche Ausbildung und Prüfungen für Notaranwärter. Eine nach Regionen aufgeschlüsselte Liste aller Notare ist auf der Website der Notarkammer verfügbar.

Ernennung und Amtszeit

Notare werden vom Justizminister nach einem Auswahlverfahren auf Empfehlung der Kammer auf eine freie Notarstelle ernannt. Der Notar übt sein Amt ab Eintragung in das von der Notarkammer geführte Notarverzeichnis aus.

Ein Notaranwärter bereitet sich durch die Arbeit für einen Notar auf seinen Beruf vor. Der nächste Schritt in der Vorbereitung umfasst den Übergang in den Status eines Notarkandidaten nach Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung und Bestehen der Notarprüfung.

Der Notar wird auf unbestimmte Zeit bestellt, kann jedoch suspendiert werden. Die Amtszeit des Notars endet, wenn er sein siebzigstes Lebensjahr vollendet hat, durch Tod oder wenn er für tot erklärt wird, bei Amtsenthebung, bei Verlust der tschechischen Staatsbürgerschaft, bei Geschäftsunfähigkeit, wenn er sich weigert, den Eid abzulegen, oder wenn ihn sein Gesundheitszustand dauerhaft daran hindert, sein Amt ordnungsgemäß auszuüben.

Die Anzahl der Notariate im Zuständigkeitsbereich eines Kreisgerichts wird vom Justizminister nach Rücksprache mit der Notarkammer festgelegt.

Notare üben ihr Amt unabhängig aus. Sie sind lediglich an das Gesetz gebunden. Die Tätigkeit eines Notars ist mit anderer Erwerbstätigkeit unvereinbar (sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt).

Qualifikationen und andere Anforderungen an Notare

Um zum Notar ernannt zu werden, muss die betreffende Person folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss die tschechische Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie muss voll geschäftsfähig sein.
  • Sie darf nicht vorbestraft sein.
  • Sie muss über einen Hochschulabschluss verfügen.
  • Sie muss mindestens fünf Jahre Notariatspraxis vorweisen können.
  • Sie muss die Notarprüfung bestanden haben.

Um als Notar praktizieren zu können, muss die betreffende Person

  • zum Notar ernannt sein;
  • vor dem Justizminister einen Eid ablegen, falls sie dies nicht bereits getan hat;
  • das Amtssiegel eines Notars erhalten haben;
  • eine Haftpflichtversicherung für Schäden abgeschlossen haben, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit auftreten können.

Unvereinbarkeit von Ämtern

Das Amt des Notars ist mit einer anderen Erwerbstätigkeit nicht vereinbar, es sei denn, es handelt sich um die Verwaltung des eigenen Vermögens. Der Notar kann jedoch gegen Entgelt eine wissenschaftliche, publizistische, pädagogische oder künstlerische Tätigkeit sowie eine Dolmetsch- oder Sachverständigentätigkeit ausüben.

Vergütung

Laut der Notarordnung übt der Notar seine Tätigkeit gegen Entgelt aus. Dieses besteht im Wesentlichen aus der Notargebühr sowie der Vergütung des Zeitaufwands und der Erstattung der Barauslagen. Die Kosten sind von der Person zu tragen, die den Notar mit der Vornahme einer notariellen Amtshandlung beauftragt; der Notar kann einen angemessenen Vorschuss auf die Gebühr und die Barauslagen verlangen. Einzelheiten zur Notargebühr sind in einer gesonderten Regelung festgelegt.

Rechte und Pflichten des Notars

Der Notar ist verpflichtet, bei der Ausübung seines Amtes die Gesetze und andere allgemein verbindliche Rechtsvorschriften zu befolgen. Bei Beratungsleistungen ist er zudem an die Weisungen des Mandanten gebunden. Der Notar kann die Ausführung notarieller Amtshandlungen ablehnen, wenn die Handlungen im Widerspruch zu Gesetzen oder allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften stehen, wenn der Notar oder ein Angehöriger des Notars an der betreffenden Sache beteiligt ist, wenn er in der Sache schon einer anderen Person mit anderer Interessenlage Rechtsbeistand gewährt hat oder wenn der Mandant ohne triftigen Grund keinen angemessenen Vorschuss auf die Notargebühr leistet. Der Notar kann von einem Vertrag mit einem Mandanten zurücktreten oder den Rechtsbeistand verweigern, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist.

Der Notar unterliegt der Schweigepflicht in Bezug auf sämtliche Angelegenheiten, die ihm im Zusammenhang mit der Ausübung seines Amtes bekannt werden und die berechtigte Interessen eines Mandanten oder einer Person, die Rechtsbeistand begehrt, berühren können. Von dieser Pflicht kann er nur von denjenigen Personen entbunden werden, die die jeweiligen Handlungen betreffen.

Die juristischen und sonstigen Dienstleistungen von Notaren umfassen:

  • Auftreten als Justizbeauftragter, d. h. als Vertreter des Gerichts, in Erbsachen;
  • Erstellung notarieller Urkunden – amtliche Aufzeichnung von Rechtshandlungen, Jahreshauptversammlungen und Versammlungen juristischer Personen, von sonstigen Vorgängen und Sachverhalten;
  • Ausarbeitung von Verträgen;
  • notarielle Verwahrung;
  • Erstellung notarieller vollstreckbarer Urkunden;
  • Erstellung und Verwahrung von Testamenten;
  • Erstellung von Eheverträgen (zwingend in Form einer notariellen Urkunde), Sicherungsverträgen und Eintragung von Sicherheiten ins Pfandregister;
  • Beglaubigung von Dokumenten.

Sie stellen zudem Auszüge aus dem tschechischen Grundbuch aus.

Berufliche Haftung von Notaren

Notare haften gegenüber Mandanten, Rechtsuchenden oder anderen Personen für die im Zusammenhang mit ihrer Amtsausübung verursachten Schäden sowie für Schäden, die ihre Mitarbeiter im Rahmen ihrer Arbeit verursacht haben. Notare sind deshalb zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet.

Notare können auch disziplinarisch belangt werden.

Notare unterstehen der Aufsicht des Justizministeriums, der tschechischen Notarkammer und der einzelnen Notarkammern.

Berufsverband

Die laut Gesetz im Bezirk eines jeden Kreisgerichts sowie im Bezirk des Prager Stadtgerichts errichteten Notarkammern vereinen alle Notare mit Sitz im jeweiligen Bezirk. Eine Notarkammer ist eine juristische Person mit eigenen Organen und Einkünften.

Die Notarkammer der Tschechischen Republik (Notářská komora ČR) ist ein autonomer Berufsverband, der aus den einzelnen Notarkammern besteht. Sie ist eine juristische Person mit eigenen Einkünften und Organen. Zu ihren Aufgaben zählt die Führung und Verwaltung des Testamentsregisters. Dies ist ein nicht öffentliches elektronisches Verzeichnis, in dem Testamente, Enterbungsurkunden und Urkunden über den Widerruf dieser Rechtshandlungen sowie Urkunden über die Bestellung und Abberufung von Nachlassverwaltern in Erbschaftssachen erfasst sind. Die Notarkammer der Tschechischen Republik führt außerdem ein Pfandregister.

Organisation der Rechtsberufe: Angehörige der Rechtsberufe

Rechtsanwalt

Rechtsanwälte müssen Mitglieder der tschechischen Anwaltskammer (Česká advokátní komora) sein, einer zentralen und selbst verwalteten Nichtregierungsorganisation, die für die Organisation des Berufsstands verantwortlich ist.

Die Erbringung von Dienstleistungen durch Rechtsanwälte ist im Gesetz Nr. 85/1996 über den Anwaltsberuf geregelt.

Anforderungen an Rechtsanwälte

Um als Rechtsanwalt praktizieren zu können, muss die betreffende Person im Anwaltsregister eingetragen sein, das von der tschechischen Anwaltskammer geführt wird. Für die Eintragung in das Register ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antragsteller muss zudem folgende Voraussetzungen erfüllen:

In der Tschechischen Republik gibt es nur den allgemeinen Anwaltsberuf ohne Spezialisierung. Rechtsanwälte erwerben ihre Fachkompetenz in einem speziellen Rechtsbereich erst im Laufe ihrer Tätigkeit.

Rechte und Pflichten von Rechtsanwälten

Der Rechtsanwalt erhält seine Zulassung mit der Eintragung in das Anwaltsverzeichnis.

Die Berufsvorbereitung erfolgt in Form eines Rechtspraktikums als Anwaltsassessor bei einem Rechtsanwalt.

Die Eintragung in das Anwaltsverzeichnis ist unbefristet. Die Zulassung kann jedoch auf gesetzlicher Grundlage oder auf Beschluss der tschechischen Anwaltskammer ausgesetzt werden.

Die Anwaltszulassung erlischt mit der Streichung des Rechtsanwalts aus dem Anwaltsverzeichnis. Diese ist gesetzlich geregelt. Die wichtigsten Gründe für die Streichung aus dem Anwaltsverzeichnis sind Tod oder Toterklärung, Geschäftsunfähigkeit oder beschränkte Geschäftsfähigkeit, Disziplinarmaßnahmen, die die Streichung aus dem Anwaltsverzeichnis zur Folge haben, Insolvenz oder ein eigener Antrag des Anwalts auf Streichung aus dem Verzeichnis. Ferner kann ein Rechtsanwalt auf Beschluss der tschechischen Anwaltskammer aus dem Anwaltsverzeichnis gestrichen werden.

Unvereinbarkeit von Ämtern

Laut Gesetz darf ein praktizierender Rechtsanwalt nicht in einem Beschäftigungs- oder vergleichbaren Verhältnis stehen (außer als Hochschullehrer) und keine andere Tätigkeit ausüben, die mit dem Anwaltsberuf unvereinbar ist.

Vergütung

In der Regel erbringt der Rechtsanwalt seine Rechtsdienstleistungen gegen eine vom Mandanten zu zahlende Gebühr. Der Anwalt ist berechtigt, auf die Gebühr einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Die Berechnung dieser Gebühr sowie die Erstattung von Barauslagen und die Vergütung des Zeitaufwands sind verbindlich geregelt. Im Allgemeinen werden die Anwaltsgebühren vertraglich mit dem Mandanten vereinbart (Vertragshonorar). Geschieht dies nicht, richtet sich die Vergütung nach den Gebührensätzen für die außervertragliche Entlohnung. Wird ein Rechtsanwalt vom Staat beigeordnet, übernimmt der Staat auch die Anwaltskosten.

Berufsverband

Die tschechische Anwaltskammer mit Sitz in Prag und einer Außenstelle in Brünn ist ein autonomer Berufsverband für alle Rechtsanwälte. Sie verfügt über eigene Organe und erlässt verbindliche Standesvorschriften, die im Amtsblatt der tschechischen Anwaltskammer veröffentlicht werden.

Zu diesen Standesvorschriften zählen die Regeln für Berufsethik und Wettbewerb.

Berufliche Haftung

Der Rechtsanwalt haftet gegenüber seinem Mandanten für Schäden, die dem Mandanten durch den Rechtsanwalt, seine Angestellten oder Vertreter im Zusammenhang mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen entstehen. Zu diesem Zweck muss er eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen.

Rechtsanwälte können ferner für Disziplinarvergehen (erhebliche oder wiederholte Verletzungen ihrer Pflichten) haftbar gemacht werden.

Rechtsdatenbank

Ein Verzeichnis aller Rechtsanwälte ist auf der Website der tschechischen Anwaltskammer verfügbar. Auf dieser Website kann eine Suche nach Rechtsanwälten nicht nur nach Standort, sondern auch nach Fachgebiet und Sprachkenntnissen durchgeführt werden.

Ist der Zugang zu dieser Datenbank kostenlos?

Ja, der Zugang zu dieser Datenbank ist kostenlos.

Wirtschaftsanwälte/Rechtsberatung

In der Tschechischen Republik gibt es nur den allgemeinen Anwaltsberuf.

Andere Rechtsberufe

Gerichtsvollzieher

Ein Gerichtsvollzieher ist als selbstständiger Jurist tätig, der Vollstreckungsaufgaben nach Maßgabe des Vollstreckungsgesetzes wahrnimmt. Alle Gerichtsvollzieher müssen Mitglied der selbst verwalteten Gerichtsvollzieherkammer sein.

Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeit ist das Gesetz Nr. 120/2001 über Gerichtsvollzieher und die Vollstreckung (Vollstreckungsgesetz).

Gerichtsvollzieher werden vom Justizminister ernannt.

In der Tschechischen Republik gelten Gerichtsvollzieher als Amtsträger, deren Handlungen als gerichtliche Handlungen betrachtet werden.

Voraussetzung für die Ernennung zum Gerichtsvollzieher ist die tschechische Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus muss die betreffende Person folgende Anforderungen erfüllen:

Ernennung und Amtszeit

Gerichtsvollzieher werden nach Vereidigung vom Justizminister bestellt. Freie Gerichtsvollzieherstellen werden öffentlich ausgeschrieben. Mit der Bestellung wird der Gerichtsvollzieher Mitglied der Gerichtsvollzieherkammer. Die Berufsvorbereitung erfolgt zunächst als Gerichtsvollzieher auf Probe (als Angestellter eines Gerichtsvollziehers) und später als Gerichtsvollzieheranwärter. Nach dreijähriger Erfahrung in der Vollstreckungspraxis und Ablegen der Gerichtsvollzieherprüfung können sich die Anwärter in das Gerichtsvollzieherverzeichnis eintragen lassen.

Die Ernennung ist zeitlich unbegrenzt, allerdings kann der Justizminister einen Gerichtsvollzieher suspendieren. Während dieser Zeit darf ein Gerichtsvollzieher sein Amt nicht ausüben. Für ihn wird eine Vertretung bestellt. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Gerichtsvollzieher verhindert ist (z. B. bei Krankheit, Urlaub).

Die Amtszeit des Gerichtsvollziehers endet, sobald er nicht mehr der Gerichtsvollzieherkammer angehört. Gründe dafür können der Tod des Gerichtsvollziehers, seine Toterklärung, seine Pensionierung, der Verlust der tschechischen Staatsbürgerschaft sowie Geschäftsunfähigkeit oder beschränkte Geschäftsfähigkeit sein.

Unvereinbarkeit von Ämtern

Die Vollstreckungstätigkeit des Gerichtsvollziehers ist mit einer anderen Erwerbstätigkeit nicht vereinbar, es sei denn, es handelt sich um die Verwaltung des eigenen Vermögens. Der Notar kann jedoch gegen Entgelt eine wissenschaftliche, publizistische, pädagogische oder künstlerische Tätigkeit sowie eine Dolmetsch- oder Sachverständigentätigkeit ausüben.

Vergütung

Der Gerichtsvollzieher führt Vollstreckungen und andere Tätigkeiten gegen ein Entgelt aus, das sich im Wesentlichen aus der Gerichtsvollziehergebühr, der Erstattung von Barauslagen, der Vergütung des Zeitaufwands für Vollstreckungsmaßnahmen und der Vergütung für die Zustellung von Dokumenten zusammensetzt. Die Gerichtsvollziehergebühr kann zwischen dem Gerichtsvollzieher und dem Vollstreckungsgläubiger vertraglich vereinbart werden. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung richtet sich die Gebühr nach einer allgemein verbindlichen Regelung. Der Gerichtsvollzieher kann von dem Vollstreckungsgläubiger einen angemessenen Vorschuss auf die Vollstreckungskosten verlangen.

Berufliche Haftung

Der Gerichtsvollzieher haftet für von ihm selbst oder von seinen Angestellten im Rahmen von Vollstreckungen verursachte Schäden oder Verluste. Er muss daher eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen.

Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherkandidaten können ferner bei Verstoß gegen ihre gesetzlichen Pflichten oder bei erheblicher oder wiederholter Verletzung der Würde des Berufsstands disziplinarisch belangt werden.

Weitere Einzelheiten sind der Website der Gerichtsvollzieherkammer zu entnehmen.

Organisationen, die juristische Dienstleistungen unentgeltlich erbringen

Es gibt eine Reihe von Nichtregierungsorganisationen, die Rechtsberatung in verschiedenen Bereichen bieten, beispielsweise UmweltrechtsdienstIuridicum remedium.

In besonderen Fällen bietet die tschechische Anwaltskammer eine kostenlose Rechtsberatung.

Die tschechische Gerichtsvollzieherkammer bietet kostenlose Rechtsberatung in Vollstreckungsangelegenheiten.

Letzte Aktualisierung: 10/01/2022

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