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Tschechien
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

Die Tschechische Republik verfügt derzeit über sechs Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes: fünf im Justizministerium der Tschechischen Republik und eine in Brüssel (in der Ständigen Vertretung der Tschechischen Republik bei der EU).

Die Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes in der Tschechischen Republik stehen mit den Kontaktstellen in anderen EU-Mitgliedstaaten in Verbindung und bearbeiten von Gerichten und Notaren übermittelte Erkundigungen über die Rechtsvorschriften anderer Länder. Auch Nachfragen zur Bearbeitung von Ersuchen sind Aufgabe der Kontaktstellen, wobei es sich hier insbesondere um Ersuchen nach der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen und nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke handelt.

Im Nachgang zu der Entscheidung des Rates vom 28. Mai 2001 über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen (2001/470/EG) gründete die Tschechische Republik 2004 das Interne Justizielle Netz (das „Netz“) für die Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen, dessen Aufgabe es ist, eine wirkungsvolle Einbindung der Tschechischen Republik in das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen sicherzustellen.

Zu den Mitgliedern des Netzes zählen Richter sowie Vertreter der tschechischen Anwaltskammer, der tschechischen Notarkammer, der tschechischen Kammer der Testamentsvollstrecker, des Amtes für internationalen Kinderrechtsschutz, des Europäischen Verbraucherzentrums, der juristischen Fakultät der Karls-Universität sowie ausgewählte Bedienstete des Justizministeriums.

Die Netzmitglieder beteiligen sich an den Aktivitäten des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen und der Erfüllung der daraus entstehenden Aufgaben. Darüber hinaus leisten sie Beiträge zu den Tätigkeiten der mit Zivil- und Handelssachen befassten Arbeitsgruppen und Ausschüsse des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. Sie nehmen zu den von der Europäischen Kommission erstellten Entwürfen für Rechtsvorschriften und anderen Vorschlägen zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen Stellung.

Dem Netz gehören derzeit 130 Mitglieder an. Sie kommen einmal jährlich zu einer Tagung zusammen, die das Justizministerium veranstaltet und auf deren Tagungsordnung Themen mit Bezug zum Europäischen Justiziellen Netz, zum Betrieb des europäischen E-Justiz-Portals und zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehen. Die Netzmitglieder haben dabei Gelegenheit, sich persönlich kennenzulernen und sich über praktische Erfahrungen mit der Anwendung von EU-Rechtsinstrumenten auszutauschen.

Kompendien und andere im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes erstellte Publikationen werden an die Mitglieder des Netzes verteilt.

Die Mitglieder des Netzes können per E-Mail informell miteinander kommunizieren. Auch gibt es einen eigenen E-Mailverteiler (E-Mailadressen) für das Netz. Hier können die Netzmitglieder Anfragen stellen und sich über ihre Erfahrungen austauschen. Auf diesem Kommunikationsweg kann das Justizministerium darüber hinaus die Netzmitglieder rasch über Neuigkeiten in der justiziellen Zusammenarbeit in der EU informieren.

Letzte Aktualisierung: 25/02/2021

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