Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Grundbücher in den Mitgliedstaaten

England und Wales

Auf dieser Seite finden Sie eine Einführung in das Grundbuch von England und Wales

Inhalt bereitgestellt von
England und Wales

Welche Informationen bietet das Grundbuch von England und Wales?

Wir registrieren Eigentum an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in England und Wales. Unser Motto ist: „Garantie und Schutz Ihrer Rechte an Grund und Boden“

Wir stehen für:

  • Sicherheit
  • Integrität
  • Innovation
  • Professionalität

Das Grundbuch sorgt für Sicherheit und Vertrauen auf dem Immobilienmarkt. Im Grundbuch sind für ganz England und Wales Eigentumsrechte im Wert von über 4 Billionen GBP, darunter Hypotheken im Wert von mehr als 1 Billion GBP, eingetragen. Das Grundbuchamt verfügt über mehr als 150 Jahre Erfahrung und hat seine Effizienz im Laufe der Jahre zunehmend verbessert: 99 % unserer Informationen und 73 % unserer Dienstleistungen stehen online zur Verfügung. Unsere Arbeit ist im Umbruch, da wir gerade dabei sind, zur Unterstützung des Grundbuchamts ein vollständig digitalisiertes Grundbuch auf einer modernen digitalen Plattform mit einem modernen, effizienten Kundenservice zu schaffen.

Ist die Einsichtnahme in das Grundbuch von England und Wales kostenlos?

Für jeden Vorgang wird eine Bearbeitungsgebühr verlangt. Die Registrierung für den Online-Zugang ist nicht gebührenpflichtig. Außerdem ist die Online-Einsichtnahme in den meisten Fällen günstiger als Anfragen per Post.

Suche im Grundbuch von England und Wales

Online-Zugang:

Über den elektronischen Service für Unternehmen (Business e-Services) können gewerbliche Nutzer Anträge auf Eintragung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechte stellen oder eine Online-Suche in der Übersichtskarte starten. Nutzer dieses elektronischen Service können auch kostenlos auf unsere Online-Landkarte (MapSearch) zugreifen, um sofort

  • festzustellen, ob in England oder Wales ein bestimmtes Grundstück registriert ist
  • Katasternummern in Erfahrung zu bringen
  • festzustellen, ob sich ein bestimmtes Grundstück in Eigenbesitz oder in einem Miet-/Pachtverhältnis befindet

Nutzer der Business e-Services müssen die Nutzungsbedingungen erfüllen, sich registrieren lassen und eine Einzugsermächtigung für ihr Debitorenkonto bei einer Bank oder Bausparkasse im Vereinigten Königreich erteilen.Login bei Business e-Services.

Suchdienst für Grundstücke (Find a Property Service): für Privatpersonen und Kleinunternehmer. Anhand der Anschrift kann u. a. festgestellt werden, wer der Eigentümer ist, wo die Grundstücksgrenze verläuft und ob Überflutungsgefahr besteht. Sie müssen sich als Nutzer anmelden und per Debit- oder Kreditkarte bezahlen. Login bei Find a Property.

Die Kopien von Grundbucheinträgen und Auszügen aus Flurkarten, die über den „Business e-Service“ bezogen werden, gelten als amtliche Kopien und sind vor Gericht als Beweismittel zugelassen. MapSearch übernimmt keine Haftung für die bereitgestellten Informationen.

Die Kopien von Grundbucheinträgen und Flurkarten, die über den „Find a Property Service“ bezogen werden, sind keine amtlichen Dokumente.

Zugang per Post:

Amtliche Kopien von Grundbucheinträgen und Flurkarten können unter Verwendung der Formulare OC1 (für das Grundbuch) und OC2 (für Dokumente) per Post angefordert werden. Diese Formulare werden vom Grundbuchamt gebührenfrei per Post oder online zugeschickt. Amtliche Kopien sind vor Gericht als Beweismittel zugelassen.

Wenn Sie die gesuchten Angaben über ein Grundstück online nicht finden, können Sie auch das Formular „Search of the index map“ (Formular SIM) ausfüllen und per Post an das Grundbuch schicken, um herauszufinden, ob das Grundstück eingetragen ist und welche Nummer es hat. Die Gebühren hierfür sind in der Grundbuch-Gebührenordnung festgelegt.

Die Grundschuldbücher können per Post oder online über Business e-Service mit dem Formular K15 oder (nur für Anfragen zu Insolvenzen) K16 abgefragt werden.

Letzte Aktualisierung: 25/07/2017

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.