Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Elterliche Sorge und Umgangsrecht/Besuchsrecht

Gibraltar
Inhalt bereitgestellt von
European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Was bedeutet der Ausdruck "Elterliche Verantwortung" in der Praxis? Was sind die Rechte und Pflichten des Inhabers elterlicher Verantwortung?

Nach dem Recht Gibraltars bezieht sich die elterliche Verantwortung auf den Schutz, die Pflege und die Beaufsichtigung eines Kindes und wird normalerweise von einem Elternteil, beiden Elternteilen oder einem bestellten Vormund wahrgenommen. In der Regel trägt ein Elternteil oder ein Vormund das Sorgerecht für ein Kind und ist für dessen Erziehung sowie für die Verwaltung des Vermögens verantwortlich, das einem Kind gehört oder für das Kind treuhänderisch gehalten wird.

Der Begriff „elterliche Verantwortung“ erstreckt sich auf den Vater, die Mutter oder jeden ernannten Vormund, der die elterliche Verantwortung für ein bestimmtes Kind wahrnimmt. Die elterliche Verantwortung umfasst außerdem die Aufsicht über das Kind (entweder direkt oder in dem man dem Kind unterstützend zur Seite steht) und das in einer Weise, die dem Entwicklungsstand des Kindes angemessen ist. Auch die Erziehung ist Teil der elterlichen Verantwortung. Vor allem der getrenntlebende Elternteil sollte regelmäßig die persönliche Beziehung und den direkten Kontakt zum Kind pflegen und bei Bedarf als gesetzlicher Vertreter des Kindes auftreten.

2 Wer hat generell die elterliche Verantwortung für ein Kind?

Im Allgemeinen haben Mutter und Vater in Bezug auf das Sorgerecht oder die Erziehung eines Kindes sowie die Verwaltung des Vermögens dieselben Rechte und Befugnisse. Beide sind bei der Ausübung dieser Rechte und Befugnisse gleichberechtigt und es bedarf nicht der Zustimmung des jeweils anderen Elternteils. Diese allgemeinen Rechte unterliegen der Rechtsprechung der Gerichte von Gibraltar.

Waren Vater und Mutter des Kindes zum Zeitpunkt seiner Geburt verheiratet, so trägt nach dem Recht von Gibraltar jeder Elternteil die elterliche Verantwortung für das Kind. Waren sie nicht verheiratet, würde in diesem Fall nur die Mutter die elterliche Verantwortung tragen. Hierbei handelt es sich um keine bindende oder unveränderbare Vorschrift, da nach dem Recht von Gibraltar ein Vater – sollte er bei der Geburt von der Mutter als solcher eingetragen werden – ebenfalls die elterliche Verantwortung für das Kind erlangen würde. Der Vater erlangt ebenfalls die elterliche Verantwortung, wenn dies vom Gericht angeordnet wurde.

Es können jedoch auch mehrere Personen elterliche Rechte in Bezug auf das Kind haben. Diesen ist es jedoch nicht gestattet, diese Rechte ohne die Zustimmung der anderen Person oder gegebenenfalls einer der anderen Personen auszuüben (es sei denn, dies wurde in einer gerichtlichen Anordnung, einer Urkunde oder einer Vereinbarung festgelegt).

3 Kann eine andere Person statt der Eltern ernannt werden, wenn diese die elterliche Verantwortung für ihre Kinder nicht ausüben können oder wollen?

Im Falle des Todes eines Elternteils wird der überlebende Elternteil entweder allein oder gemeinsam mit einem von dem verstorbenen Elternteil ernannten Vormund zum Vormund des Kindes. Wenn der verstorbene Elternteil keinen Vormund ernannt hatte, der ernannte Vormund ebenfalls verstorben ist oder die Vormundschaft ablehnt, kann ein Gericht – sofern es dies für angemessen hält – einen neuen Vormund ernennen.

Ein Gericht kann auf Antrag eines Elternteils eine Anordnung bezüglich des Aufenthalts und des Umgangsrechts mit der Mutter oder dem Vater des Kindes erlassen. Das Gericht ist ebenfalls befugt, den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes bei einer anderen Person als den Eltern festzulegen. Solange beide Elternteile zusammenleben kann nicht einem Elternteil alleine das Aufenthaltsbestimmungsrecht gewährt werden.

4 Wie wird die Frage elterlicher Verantwortung für die Zukunft geregelt, wenn sich die Eltern scheiden lassen oder trennen?

Im Falle einer Scheidung hat das Oberste Gericht (Supreme Court) Gibraltars die Befugnis, entweder vor oder nach dem endgültigen Urteil Vorkehrungen in Bezug auf das Sorgerecht, den Unterhalt und die Erziehung für die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder zu treffen oder sogar anzuordnen, dass ein Verfahren eingeleitet wird, um die Kinder unter den Schutz des Gerichts zu stellen. Das Oberste Gericht (Supreme Court) kann eine Scheidung nur dann rechtskräftig beschließen, wenn zufriedenstellende Vorkehrungen für etwaige Kinder getroffen wurden.

Im Falle der Trennung der Eltern kann eine Vereinbarung zwischen den Parteien geschlossen werden, wonach eine der Parteien beschließen kann, ganz oder teilweise auf ihre elterlichen Rechte zu verzichten. Eine solche Vereinbarung darf von einem Gericht jedoch erst dann durchgesetzt werden, wenn das Gericht der Auffassung ist, dass die Umsetzung der Vereinbarung dem Wohl des Kindes dient.

5 Welche Formalitäten müssen beachtet werden, um eine Einigung der Eltern über die elterliche Verantwortung rechtlich bindend zu machen?

Wie bereits in der Antwort auf Frage 4 dargelegt, wird einer Trennungsvereinbarung, mit der ein Elternteil kundtut, seine elterlichen Rechte ganz oder teilweise abtreten zu wollen, vonseiten eines Gerichts nur anerkannt, wenn es der Auffassung ist, dass eine Umsetzung dem Wohl des Kindes dient.

6 Was sind andere Wege der Konfliktlösung, ohne vor Gericht zu gehen, wenn die Eltern nicht zu einer Einigung über die elterliche Verantwortung kommen können?

Wurde die Frage der elterlichen Verantwortung im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren aufgeworfen, so fallen Entscheidungen in dieser Angelegenheit in die Gerichtsbarkeit des Obersten Gerichts (Supreme Court) Gibraltars. Jedoch bietet die Eheberatung soziale Unterstützungsmaßnahmen an. Derartige Beratungsleistungen werden in Gibraltar von der römisch-katholischen Kirche bereitgestellt. Einige Streitfragen können mitunter gegebenenfalls im Rahmen einer Mediation gelöst werden.

7 Welche Angelegenheiten kann der Richter in Bezug auf das Kind entscheiden, wenn die Eltern vor Gericht gehen?

Ein Richter kann über alle Fragen entscheiden, die nach seinem Ermessen für das Wohl des Kindes von Belang sein können.

8 Bedeutet es, wenn das Gericht entscheidet, dass ein Elternteil die alleinige elterliche Verantwortung für ein Kind hat, dass er oder sie alle Angelegenheiten in Bezug auf das Kind entscheiden kann, ohne sich zuerst mit dem anderen Elternteil zu beraten?

Sobald einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen wurde, kann er über alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Kind entscheiden, auch ohne sich zunächst mit dem anderen Elternteil beraten zu müssen, es sei denn, die eigenmächtige Entscheidung stellt einen Verstoß gegen eine bestehende Anordnung des Gerichts dar (z. B. einer Anordnung betreffend das Umgangsrecht).

9 Was bedeutet es in der Praxis, wenn das Gericht entscheidet, dass die Eltern die gemeinsame elterliche Verantwortung für ein Kind haben?

Durch das gemeinsame Sorgerecht haben beide Elternteile die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind. Diese Rechte können gemeinsam oder getrennt ausgeübt werden.

10 An welches Gericht oder welche Behörde soll ich mich wenden, um einen Antrag in Bezug auf die elterliche Verantwortung zu stellen? Welche Formalitäten müssen beachtet werden und welche Schriftstücke muss ich meinem Antrag beifügen?

Ein Sorgerechtsantrag im Zusammenhang mit oder als Folge von einem Scheidungsverfahren sollte beim Obersten Gericht (Supreme Court) Gibraltars gestellt werden. Ein Antrag wird durch Vorladung mit entsprechender eidesstattlicher Erklärung gestellt. Nach der Einreichung dieser Unterlagen legt die Geschäftsstelle des Obersten Gerichts (Supreme Court Registry) einen Termin für die Anhörung zum Antrag fest.

Auch Anträge, die darauf ausgerichtet sind, ein Kind in Not unter Amtsvormundschaft oder Amtspflegschaft zu stellen, sollten beim Obersten Gericht (Supreme Court) Gibraltars gestellt werden.

Ergibt sich die Frage der elterlichen Verantwortung nicht aufgrund eines Scheidungsverfahrens, dann kann der Antrag auch beim Amtsgericht (Magistrates' Court) Gibraltars gestellt werden. Der Antrag sollte in Form einer schriftlichen Beschwerde gestellt werden, aus der das Rechtsschutzbegehren und der Klagegrund hervorgehen, auf den sich der Antrag stützt. Dem Antrag beigefügt werden sollte auch eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und – sofern zutreffend – eine Kopie der Heiratsurkunde. Nach Eingang der Beschwerde wird das Gericht die Angelegenheit zur mündlichen Verhandlung auflisten und den Parteien den vorläufigen Gerichtstermin mitteilen.

11 Welches Verfahren findet in diesen Fällen Anwendung? Gibt es ein Eilverfahren?

In allen Fällen legt entweder das Oberste Gericht (Supreme Court) oder das Amtsgericht (Magistrates' Court) einen Termin für die Anhörung des betreffenden Antrags fest und informiert die Parteien darüber. Die Parteien sollten zu dem ihnen mitgeteilten Termin vor Gericht erscheinen, gegebenenfalls zusammen mit ihren gesetzlichen Vertretern.

Ist ein Kind offensichtlich hilfsbedürftig, so können auch Eilverfahren zum Einsatz kommen.

12 Kann ich Verfahrenskostenhilfe bekommen, um die Kosten des Verfahrens zu decken?

Sowohl beim Amtsgericht (Magistrates' Court) als auch beim Obersten Gericht (Supreme Court) kann vorbehaltlich einer Bedürftigkeitsprüfung Rechtshilfe gewährt werden. Anträge auf Rechtshilfe sollten für beide Gerichte beim Obersten Gericht (Supreme Court) gestellt werden; die Antragsformulare sind bei der Geschäftsstelle des Obersten Gerichts (Supreme Court Registry) erhältlich.

13 Ist es möglich, einen Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung in Bezug auf die elterliche Verantwortung einzulegen?

Ergeht eine Entscheidung über die elterliche Sorge vor dem Amtsgericht (Magistrates' Court), kann beim Obersten Gericht (Supreme Court) ein Rechtsbehelf eingelegt werden. Ergeht die Entscheidung vor dem Obersten Gericht (Supreme Court), kann ein Rechtsbehelf beim Berufungsgericht (Court of Appeal) eingelegt werden.

14 In bestimmten Fällen kann es erforderlich sein, sich an ein Gericht oder eine andere Behörde zu wenden, um eine Entscheidung zur elterlichen Verantwortung zu vollstrecken. Welches Verfahren findet in solchen Fällen Anwendung?

Der Antrag sollte bei dem Gericht gestellt werden, das die ursprüngliche Anordnung über die elterliche Verantwortung erlassen hat. War das das Amtsgericht (Magistrates' Court), dann sollte eine Beschwerde eingereicht werden, in der die Gründe für diese dargelegt werden. Hat das Oberste Gericht die ursprüngliche Anordnung erlassen, so sollte eine Vorladung eingereicht werden, gegebenenfalls unterstützt durch eidesstattliche Erklärungen.

15 Was soll ich tun, um eine Entscheidung zur elterlichen Verantwortung, die in einem anderen Mitgliedstaat ergangen ist, in diesem Mitgliedstaat anerkennen und vollstrecken zu lassen?

Eine Sorgerechtsentscheidung, die in einem Mitgliedstaat im Rahmen eines Gerichtsverfahrens über die Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder Ehenichtigkeit ergangen ist, kann in Gibraltar anerkannt werden. Um eine solche Entscheidung vollstrecken zu können, ist ein Antrag auf Vollstreckbarerklärung beim Amtsgericht (Magistrates’ Court) zu stellen.

16 An welches Gericht in diesem Mitgliedstaat soll ich mich wenden, um mich gegen die Anerkennung einer Entscheidung zur elterlichen Verantwortung zu wenden, die von einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats getroffen wurde? Welches Verfahren findet in solchen Fällen Anwendung?

Gegen die Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung kann jede Partei einen Rechtsbehelf einlegen. Ergeht eine Entscheidung über die elterliche Sorge vor dem Amtsgericht (Magistrates' Court), kann beim Obersten Gericht (Supreme Court) ein Rechtsbehelf eingelegt werden.

17 Welches Recht ist in einem Verfahren zur elterlichen Verantwortung anwendbar, wenn das Kind oder die Beteiligten nicht in diesem Mitgliedstaat leben oder unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben?

Die Gerichte Gibraltars wenden das in Gibraltar geltende Recht an, wozu auch lokale Rechtsvorschriften sowie sämtliche andere Gesetze oder Bestimmung gehören, die von Zeit zu Zeit auf Gibraltar ausgedehnt werden.

 

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Letzte Aktualisierung: 09/08/2021

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