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Elterliche Sorge und Umgangsrecht/Besuchsrecht

Italien
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Was bedeutet der Ausdruck "Elterliche Verantwortung" in der Praxis? Was sind die Rechte und Pflichten des Inhabers elterlicher Verantwortung?

Im italienischen Recht wurde durch das Gesetz zur Reform der Elternschaft (Gesetz Nr. 219/2012) und das Gesetzesdekret Nr. 154/2013, deren Bestimmungen am 7. Februar 2014 in Kraft traten, der Begriff der „elterlichen Sorge“ (potestà genitoriale) durch den Begriff der „elterlichen Verantwortung“ (responsabilità genitoriale) ersetzt.

Die elterliche Verantwortung ist die Pflicht, für Kinder unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten, Neigungen und Wünsche zu sorgen, sie aufzuziehen und zu erziehen sowie sie moralisch zu unterstützen.

Kinder haben außerdem das Recht, ein ausgeglichenes und beständiges Verhältnis zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten, von beiden Elternteilen versorgt, aufgezogen, erzogen und moralisch unterstützt zu werden und eine gute Beziehung zu den Verwandten jedes Elternteils zu pflegen.

Zu den Pflichten der Kinder gehört, ihre Eltern zu respektieren und sich am Erhalt der Familie zu beteiligen, solange sie in dieser leben.

2 Wer hat generell die elterliche Verantwortung für ein Kind?

Die elterliche Verantwortung tritt kraft Gesetzes ein, wenn die Eltern miteinander verheiratet sind. In diesem Fall tragen beide Elternteile die elterliche Verantwortung für ihre Kinder.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, trägt der Elternteil die elterliche Verantwortung, der das Kind anerkennt. Wenn beide Elternteile das Kind anerkennen, haben beide die elterliche Verantwortung für das Kind und üben sie so aus, als wären sie verheiratet. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und erkennen das Kind nicht zur gleichen Zeit an, muss der Elternteil, der das Kind zuerst anerkannt hat, der Anerkennung des anderen Elternteils zustimmen.

Die elterliche Verantwortung muss von den Eltern einvernehmlich unter Berücksichtigung der Fähigkeiten, natürlichen Neigungen und Wünsche des Kindes ausgeübt werden. Insbesondere der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes muss in gegenseitigem Einvernehmen bestimmt werden.

3 Kann eine andere Person statt der Eltern ernannt werden, wenn diese die elterliche Verantwortung für ihre Kinder nicht ausüben können oder wollen?

Fehlt dem Kind vorübergehend ein geeignetes familiäres Umfeld, wird dafür gesorgt, dass das Kind von einer anderen Familie betreut wird.

Sind die Eltern des Weiteren nicht in der Lage, sich um die Erziehung ihrer Kinder zu kümmern, da sie beispielsweise äußerst konfrontativ sind, gewähren die Gerichte oft dem am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts der Familie zuständigen Sozialdienst das Sorgerecht. Das hat in der Regel eine Einschränkung der elterlichen Verantwortung zur Folge: Entscheidungen bezüglich der Gesundheit, Bildung und Erziehung des Kindes werden üblicherweise vom am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts der Familie zuständigen Sozialdienst übernommen. In solchen Fällen lebt das Kind meist weiterhin bei beiden Eltern oder einem Elternteil. In besonders gravierenden Fällen wird das Kind den Eltern vom Gericht weggenommen.

Wenn ein Elternteil seine Pflichten verletzt oder vernachlässigt oder die damit verbundenen Befugnisse missbraucht und somit dem Kind schadet, kann das Gericht diesem Elternteil die elterliche Verantwortung entziehen.

Wenn beide Elternteile verstorben sind, ihnen die elterliche Verantwortung entzogen wurde oder sie aus einem anderen Grund unfähig sind, diese auszuüben, wird ein Vormund bestellt. Der Vormund sorgt für das Kind, vertritt es in allen Zivilverfahren und verwaltet dessen Vermögen.

Das Zivilgesetzbuch sieht auch eine Möglichkeit für das Gericht vor, einen Betreuer zu bestellen, wenn die Eltern – oder der Elternteil, der die alleinige elterliche Verantwortung hat – unfähig oder unwillig sind, eine oder mehrere Handlungen im Interesse des Kindes vorzunehmen, die über routinemäßige Verwaltungsaufgaben hinausgehen. In diesen Fällen ist der Betreuer dazu ermächtigt, diese konkreten Handlungen auszuführen.

4 Wie wird die Frage elterlicher Verantwortung für die Zukunft geregelt, wenn sich die Eltern scheiden lassen oder trennen?

Die elterliche Verantwortung beider Elternteile endet nicht nach Trennung, Auflösung, Einstellung der zivilrechtlichen Folgen, Ungültigerklärung und Nichtigkeit der Ehe.

Die übliche Form des Sorgerechts, die eine Co-Elternschaft gewährleistet und bei der beide Elternteile die elterliche Verantwortung ausüben, ist das gemeinsame Sorgerecht.

Entscheidungen zum Wohl des Kindes bezüglich der Bildung, Erziehung, Gesundheit und Wahl des gewöhnlichen Aufenthaltes werden unter Berücksichtigung der Fähigkeiten, natürlichen Neigungen und Wünsche des Kindes einvernehmlich von den Eltern festgelegt; bei routinemäßigen Verwaltungsaufgaben hingegen können die Eltern ihre elterliche Verantwortung getrennt ausüben (Artikel 337-ter des Zivilgesetzbuches).

Gemeinsames Sorgerecht bedeutet nicht unbedingt, dass das Kind mit jedem Elternteil gleich viel Zeit verbringt. Im Normalfall wird im Rahmen der gerichtlichen Entscheidung über eine Trennung oder Scheidung festgelegt, mit welchem Elternteil das Kind dauerhaft zusammenlebt. Daraufhin werden dann die Bedingungen, unter denen der andere Elternteil Zeit mit dem Kind verbringen kann, festgelegt. Das Kind kann auch bei beiden Elternteilen gleich viel Zeit verbringen, wenn diese nahe beieinander wohnen oder einen ähnlichen Lebensstil führen, vorausgesetzt diese Vereinbarung wirkt sich nicht negativ auf das soziale oder schulische Leben des Kindes aus.

Wenn das gemeinsame Sorgerecht jedoch dem Wohl des Kindes widerspricht, kann der Richter durch eine begründete Entscheidung einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen (Artikel 337c des Zivilgesetzbuches).

In folgenden Fällen wird das alleinige Sorgerecht gewährt: 1. wenn ein Elternteil eine Gefahr für die körperliche und geistige Gesundheit des Kindes darstellt (ein gewalttätiger, vorbestrafter oder drogen- oder alkoholabhängiger Elternteil); 2. wenn ein Elternteil unfähig ist, das Kind moralisch und finanziell zu unterstützen oder kein Interesse an dem Kind zeigt; 3. wenn ein Elternteil vor dem Kind schlecht über den andern Elternteil redet; 4. wenn die Feindseligkeiten zwischen den Eltern so schwerwiegend sind, dass sie das Gleichgewicht und die psychophysische Entwicklung des Kindes stören könnten.

Im Falle des alleinigen Sorgerechts wird die elterliche Verantwortung nur von dem sorgeberechtigten Elternteil ausgeübt, jedoch müssen alle Entscheidungen, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, von beiden Elternteilen getroffen werden, sofern nicht aufgrund besonders schwerwiegender Umstände, wie beispielsweise gewalttätigem oder missbräuchlichem Verhalten, etwas anderes vorgesehen ist (Artikel 337c des Zivilgesetzbuches).

Der nicht sorgeberechtigte Elternteil hat das Recht und die Pflicht, die Bildung, Erziehung und Lebensbedingungen des Kindes im Auge zu behalten (Artikel 316 letzter Absatz).

5 Welche Formalitäten müssen beachtet werden, um eine Einigung der Eltern über die elterliche Verantwortung rechtlich bindend zu machen?

Die Vereinbarung über die Ausübung der elterlichen Verantwortung beider Elternteile nach ihrer Trennung muss beim örtlich zuständigen Gericht eingereicht werden. Das Gericht überprüft daraufhin, ob die Vereinbarung die Rechte und das Wohl des Kindes garantiert, und stimmt ihr nur zu, wenn dies der Fall ist.

Entscheidet sich ein verheiratetes Paar mit minderjährigen Kindern für eine Trennung oder Scheidung und wurde eine Vereinbarung über das Sorgerecht und die Ausübung der elterlichen Verantwortung getroffen, können die Eltern eine der folgenden Lösungen wählen:

a) Sie können einen gemeinsamen Antrag beim Gericht einreichen und eine Genehmigung für ihre Vereinbarung einholen.

b) Sie können sich auf anwaltlich unterstützte Verhandlungen einlassen (Artikel 6 des Gesetzesdekrets Nr. 132/2014) und dabei vereinbaren, in guter Absicht und in fairer Weise zusammenzuarbeiten, um den Streit über ihre Trennung und das Sorgerecht für die Kinder gütlich beizulegen.

Sind minderjährige Kinder (aber auch volljährige Kinder, die geschäftsunfähig sind, eine schwere Behinderung haben oder wirtschaftlich nicht unabhängig sind) involviert, so ist die durch unterstützte Verhandlungen erzielte Vereinbarung innerhalb von zehn Tagen an die Staatsanwaltschaft des zuständigen Gerichts weiterzuleiten, die die Vereinbarung genehmigt, wenn sie Ihrer Ansicht nach dem Wohl des Kindes dient. Ist die Staatsanwaltschaft jedoch der Ansicht, dass die Vereinbarung dem Wohl des Kindes widerspricht, leitet sie diese innerhalb von fünf Tagen an den Präsidenten des Gerichts weiter, der unverzüglich einen Termin innerhalb der folgenden dreißig Tage für die Vorladung der Parteien festlegt.

Wurde die Vereinbarung genehmigt, ist sie gerichtlichen Entscheidungen bezüglich einer Trennung oder Scheidung gleichwertig.

Sind die Eltern nicht verheiratet, ist nur die erste Lösung möglich (d. h. durch das Gericht genehmigte Vereinbarung).

6 Was sind andere Wege der Konfliktlösung, ohne vor Gericht zu gehen, wenn die Eltern nicht zu einer Einigung über die elterliche Verantwortung kommen können?

Um sämtliche Probleme bezüglich der Ausübung der elterlichen Verantwortung zu lösen, können die Eltern eine Familienmediation in Anspruch nehmen. Ziel der Mediation ist nicht die Versöhnung des Paares, sondern eine Einigung über die Bedingungen zur Ausübung der elterlichen Verantwortung herbeizuführen und dadurch Konflikte zu vermeiden oder zu vermindern. Jedoch müssen alle gemeinsamen Lösungen dem Gericht vorgelegt werden, das prüft, ob die Interessen des Kindes gewahrt wurden.

Dauert der Streit weiter an, wird dieser vor das für Trennungs-, Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren zuständige Gericht gebracht.

7 Welche Angelegenheiten kann der Richter in Bezug auf das Kind entscheiden, wenn die Eltern vor Gericht gehen?

Es muss zwischen zwei Szenarien unterschieden werden.

a) Sind sich die Eltern bei besonders wichtigen Angelegenheiten uneinig, können sie die Streitsache vor ein Gericht bringen. In solchen Fällen schlägt das Gericht zunächst die Lösungen vor, die dem Wohl des Kindes und der Familiengemeinschaft am ehesten gerecht werden. Dauert der Streit weiter an, gewährt das Gericht demjenigen Elternteil die Befugnis über die Entscheidung bestimmter Fragen, von dem es annimmt, dass dieser am ehesten das Kindeswohl berücksichtigt.

b) Die Eltern können beim Gericht eine Klage erheben, um eine Entscheidung bezüglich des Sorgerechts für die Kinder und ihre Unterbringung zu treffen (in der Regel bei Trennung der Eltern). In diesem Fall entscheidet das Gericht über Folgendes:

  • das Sorgerecht für die Kinder, wobei in erster Linie die Lösung des gemeinsamen Sorgerechts gewählt wird (d. h. beide Elternteile haben das Sorgerecht),
  • die Zeiten und Bedingungen des Aufenthalts bei jedem Elternteil, die Höhe des Unterhalts und im Allgemeinen den Beitrag jedes Elternteils zu den Ausgaben für die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder.

Da die wichtigsten Entscheidungen auch bei Trennung oder Scheidung der Eltern einvernehmlich getroffen werden müssen, können die Eltern, wenn sie in einzelnen Angelegenheiten uneins sind, die Streitigkeit vor ein Gericht bringen, wie unter Punkt a) erläutert.

8 Bedeutet es, wenn das Gericht entscheidet, dass ein Elternteil die alleinige elterliche Verantwortung für ein Kind hat, dass er oder sie alle Angelegenheiten in Bezug auf das Kind entscheiden kann, ohne sich zuerst mit dem anderen Elternteil zu beraten?

Ein Elternteil, dem das alleinige Sorgerecht für die Kinder übertragen wurde, übt die alleinige elterliche Verantwortung aus, sofern das Gericht nichts anderes bestimmt. Der betroffene Elternteil kann insbesondere auch in nicht routinemäßigen Verwaltungsangelegenheiten alleine entscheiden.

Aber selbst wenn einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen wurde, müssen Entscheidungen bezüglich der Bildung, Erziehung und Gesundheit, die dem Wohl des Kindes dienen, von beiden Elternteilen getroffen werden, sofern bei der Sorgerechtsentscheidung nichts anderes festgelegt wurde.

Im Allgemeinen wird von Richtern festgelegt, dass das Einverständnis des nicht sorgeberechtigten Elternteils nicht benötigt wird, wenn dieser abwesend, desinteressiert oder nicht erreichbar ist oder sich in der Vergangenheit gewalttätig oder missbräuchlich verhalten hat.

Der nicht sorgeberechtigte Elternteil hat das Recht und die Pflicht, die Bildung, Erziehung und Lebensumstände des Kindes im Auge zu behalten, und kann vor Gericht gehen, wenn er oder sie der Meinung ist, dass Entscheidungen getroffen wurden, die dem Wohl des Kindes widersprechen.

9 Was bedeutet es in der Praxis, wenn das Gericht entscheidet, dass die Eltern die gemeinsame elterliche Verantwortung für ein Kind haben?

Beim gemeinsamen Sorgerecht wird die elterliche Verantwortung von beiden Elternteilen ausgeübt. Dies bedeutet, dass beide Elternteile sich über den Werdegang ihrer Kinder einig sein und unter Berücksichtigung des Kindeswohls gemeinsam Entscheidungen bezüglich der Bildung, Erziehung und Gesundheit treffen sowie gemeinsam den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes festlegen müssen. Nur bei Entscheidungen in routinemäßigen Verwaltungsangelegenheiten üben die Eltern normalerweise die elterliche Verantwortung in den jeweiligen Zeiträumen, in denen die Kinder bei ihnen wohnen, getrennt aus.

10 An welches Gericht oder welche Behörde soll ich mich wenden, um einen Antrag in Bezug auf die elterliche Verantwortung zu stellen? Welche Formalitäten müssen beachtet werden und welche Schriftstücke muss ich meinem Antrag beifügen?

Die ordentlichen Gerichte (Tribunale ordinario) sind für sämtliche Sorgerechtsverfahren und alle damit verbundenen Angelegenheiten bezüglich der elterlichen Verantwortung zuständig.

Bezieht sich ein Streit auf die Entziehung, Einschränkung oder die Wiederaufnahme der elterlichen Verantwortung, ohne dass das Sorgerecht für die Kinder eine Rolle spielt, ist das Jugendgericht (Tribunale per i minorenni) zuständig.

11 Welches Verfahren findet in diesen Fällen Anwendung? Gibt es ein Eilverfahren?

Das Verfahren im Zusammenhang mit dem Sorgerecht und der Ausübung der elterlichen Verantwortung für eheliche Kinder bei einem Trennungs- oder Scheidungsstreitfall ist in dem Abschnitt über die Scheidung beschrieben.

Maßnahmen, die das Sorgerecht und die Ausübung der elterlichen Verantwortung für uneheliche Kinder betreffen, werden vom Gericht in einer geschlossenen Sitzung nach Einholung zusammenfassender Informationen und nach Anhörung der Staatsanwaltschaft und der Eltern beschlossen. In Eilfällen kann das Gericht vorübergehende Maßnahmen zum Wohl des Kindes anordnen.

In beiden Fällen kann das Gericht zum Schutz des Kindes vorübergehende Sofortmaßnahmen ergreifen. In beiden Fällen ist ein ordentliches Gericht zuständig, jedoch unterscheiden sich die Verfahren in Abhängigkeit davon, ob es sich um Kinder eines verheirateten oder eines unverheirateten Paares handelt.

Wie bei allen Verfahren im Zusammenhang mit Kindern wird das Kind vom Richter angehört, wenn es mindestens zwölf Jahre alt ist oder jedenfalls selbst zu einer Entscheidung fähig ist.

12 Kann ich Verfahrenskostenhilfe bekommen, um die Kosten des Verfahrens zu decken?

Zur Deckung der Kosten von Trennungs-, Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren sowie von Verfahren zur Einschränkung oder Entziehung der elterlichen Verantwortung kann Verfahrenskostenhilfe in Anspruch genommen werden.

13 Ist es möglich, einen Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung in Bezug auf die elterliche Verantwortung einzulegen?

Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über die elterliche Verantwortung können beim Berufungsgericht (Corte d’Appello - Gericht zweiter Instanz) eingelegt werden.

14 In bestimmten Fällen kann es erforderlich sein, sich an ein Gericht oder eine andere Behörde zu wenden, um eine Entscheidung zur elterlichen Verantwortung zu vollstrecken. Welches Verfahren findet in solchen Fällen Anwendung?

Entscheidungen des Gerichts über die elterliche Verantwortung sind vollstreckbar.

15 Was soll ich tun, um eine Entscheidung zur elterlichen Verantwortung, die in einem anderen Mitgliedstaat ergangen ist, in diesem Mitgliedstaat anerkennen und vollstrecken zu lassen?

Eine in einem Gericht eines anderen EU-Mitgliedstaats ergangene Entscheidung über die elterliche Verantwortung wird automatisch anerkannt. Nach der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 vom 27. November 2003 kann jedoch jede berechtigte Partei beantragen, dass über die Anerkennung oder Nichtanerkennung der Entscheidung befunden wird.

Für die Vollstreckung der Entscheidung muss die berechtigte Partei einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung beim örtlich zuständigen Berufungsgericht stellen. Sobald die Entscheidung für vollstreckbar erklärt wurde, wird sie unter den gleichen Bedingungen vollstreckt, die auch bei einer Entscheidung in diesem Mitgliedstaat gegolten hätten.

16 An welches Gericht in diesem Mitgliedstaat soll ich mich wenden, um mich gegen die Anerkennung einer Entscheidung zur elterlichen Verantwortung zu wenden, die von einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats getroffen wurde? Welches Verfahren findet in solchen Fällen Anwendung?

Die zuständige Justizbehörde ist das örtlich zuständige Berufungsgericht (unter Berücksichtigung des Ortes, an dem die Entscheidung vollstreckt wird und gemäß den nationalen Rechtsvorschriften). Der Rechtsstreit wird in Form eines streitigen Verfahrens durchgeführt und endet mit einem Feststellungsurteil, gegen das ein auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gestützter Rechtsbehelf eingelegt werden kann (ricorso per cassazione).

17 Welches Recht ist in einem Verfahren zur elterlichen Verantwortung anwendbar, wenn das Kind oder die Beteiligten nicht in diesem Mitgliedstaat leben oder unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben?

Da Italien das Haager Übereinkommen von 1996 unterzeichnet hat, gelten die Bestimmungen dieses Übereinkommens. Aus diesem Grund unterliegen die Zuweisung und das Erlöschen, die Ausübung sowie die Entziehung oder Einschränkung der elterlichen Verantwortung dem Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kindes.

 

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Letzte Aktualisierung: 21/07/2022

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