Prozesskostenhilfe

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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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Prozesskostenhilfe


*muss ausgefüllt werden

Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden

Ministère de la Justice

Verwaltungsadresse: 13, rue Erasme; L-1468 Luxembourg-Kirchberg

Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden

Entfällt

Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge

Die Anträge auf Prozesskostenhilfe sind dem Justizministerium auf dem Postweg an dessen Postanschrift, L-2934 Luxemburg, zu übermitteln. In besonders dringenden Fällen können Anträge auf Prozesskostenhilfe zwecks beschleunigter Bearbeitung per Fax an folgende Nummern gesandt werden:

  • (352) 22 52 96 oder
  • (352) 26 68 48 61

Wurde ein Antrag per Fax übermittelt, ist das Original so bald wie möglich auf dem Postweg nachzureichen.

Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann

Ein an Luxemburg gerichteter Antrag muss in einer der dort geltenden Verwaltungssprachen, abgefasst sein, d. h. in:

  • Luxemburgisch
  • Französisch oder
  • Deutsch
Letzte Aktualisierung: 31/03/2023

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