Gerichtsgebühren – Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

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Einführung

Für Gebühren im Zusammenhang mit dem europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen gelten die Bestimmungen

der Gebührenliste A, zweite Tabelle der nachgeordneten Rechtsvorschrift 380.01 (Small Claims Tribunal Act - Gesetz über das Gericht für geringfügige Forderungen)

des Artikels 2 der Gebührenliste B der Gerichtsverfassungs- und Zivilprozessordnung (Kapitel 12 der maltesischen Gesetzessammlung Laws of Malta)

Kanzleigebühren können nicht mit einem elektronischen Zahlungssystem entrichtet werden.

Welche Gebühren fallen an?

Formblatt A – Klageformblatt

Formblatt C – Antwortformblatt

Formblatt D – Bestätigung eines Urteils oder eines gerichtlichen Vergleichs nach dem europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen

Wie viel muss ich zahlen?

Formblatt A – Klageformblatt: eine Kanzleigebühr in Höhe von 40,00 EUR zuzüglich 7,20 EUR pro Zustellung an einen Beklagten

Formblatt C – Antwortformblatt: eine Kanzleigebühr in Höhe von 25,00 EUR zuzüglich 7,20 EUR für die Zustellung

Formblatt D – Bestätigung eines Urteils oder eines gerichtlichen Vergleichs nach dem europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen: eine Kanzleigebühr in Höhe von 20,00 EUR

Was passiert, wenn ich die Gerichtsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?

Die Formblätter werden erst bearbeitet, wenn die Gerichtsgebühren entrichtet wurden.

Wie kann ich die Gerichtsgebühren bezahlen?

Die Gerichtsgebühren sind auf das folgende Konto einzuzahlen:

Kontoinhaber:

COURT SERVICES AGENCY

IBAN:

MT94VALL22013000000050011428265

Nationaler Bankcode:

SORT CODE 22013

Kontonummer:

50011428265

BIC/SWIFT-Code:

VALLMTMT

Name der Bank:

BANK OF VALLETTA

Anschrift der Bank:

VALLETTA BRANCH
REPUBLIC STREET
VALLETTA

Kontowährung:

EUR

Was muss ich nach Zahlung der Gebühren tun?

Sie müssen die Quittung der Bank vorlegen, die die Zahlung ausgeführt hat.

Letzte Aktualisierung: 05/10/2023

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