Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Europäischer Rechtsprechungs-Identifikator (ECLI)

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Bis jetzt wurde noch nicht abschließend darüber entschieden, ob der Europäische Urteilsidentifikator (ECLI) umgesetzt werden soll; das Vereinigte Königreich prüft verschiedene Optionen.

Letzte Aktualisierung: 13/09/2019

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