Brüssel-IIa-Verordnung – Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung

Portugal

Inhalt bereitgestellt von
Portugal

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

Portugal

Familienrecht – Brüssel-IIa-Verordnung – Ehesachen und Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung


*muss ausgefüllt werden

Artikel 67 (a)

Die gemäß Artikel 53 bestimmte Zentrale Behörde ist die folgende:

DGRSP - Direcção-Geral de Reinserção e Serviços Prisionais (Generaldirektion für Resozialisierung und Strafvollzug)

GJC - Gabinete Jurídico e Contencioso (Abteilung für Rechtsangelegenheiten)

Travessa da Cruz do Torel 1

1150-122 Lissabon

Tel.: (+351) 218 812 200

Fax: (+351) 218 853 653

Homepage

E-Mail: gjc@dgrsp.mj.pt

Artikel 67 (b)

Die gemäß Artikel 57 Absatz 2 für Mitteilungen an die Zentralen Behörden zugelassenen Sprachen sind Portugiesisch, Englisch und Französisch.

Artikel 67 (c)

Die gemäß Artikel 45 Absatz 2 für die Bescheinigung über das Umgangsrecht und die Rückgabe des Kindes zugelassenen Sprachen sind Portugiesisch und Englisch.

Artikel 21 und 29

Für die in den Artikeln 21 und 29 genannten Fälle sind folgende Stellen zuständig:

- die Abteilung für Jugend- und Familienangelegenheiten des Amtsgerichts (Juízo de Família e Menores); oder, falls nicht vorhanden,

- die lokale Zivilabteilung des Amtsgerichts (Juízo Local Cível), falls vorhanden; ansonsten

– die Abteilung mit allgemeiner Zuständigkeit des Amtsgerichts (Juízo Local de Competência Genérica).

Artikel 33

Rechtsbehelfe gemäß Artikel 33 sind bei dem Rechtsmittelgericht (Tribunal da Relação) einzulegen.

Artikel 34

Gemäß Artikel 34 der Verordnung kann nur beim Obersten Gerichtshof (Supremo Tribunal de Justiça) Revision (recurso restrito à matéria de direito) eingelegt werden.

 

Diese Webseite ist Teil von „Ihr Europa“.

Ihre Meinung zum Nutzen der bereitgestellten Informationen ist uns wichtig!

Your-Europe

Letzte Aktualisierung: 29/01/2024

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.