Prüfung meines Antrags (aus einem anderen Land) in diesem Land

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Welche Behörde entscheidet in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug über einen Entschädigungsantrag?

Das Schwedische Amt für Kriminalitätsopfer: Brottsoffermyndigheten

Storgatan 49
Umeå, Schweden

Tel.: (+46)90708200
Fax : (+46)90178353

E- Mail: registrator@brottsoffermyndigheten.se
Website: http://www.brottsoffermyndigheten.se/

Postanschrift:
P.O. Box 470
SE-901 09
Umeå, Schweden

Kann ich meinen Antrag direkt an die Behörde in diesem Land schicken, die über meinen Antrag entscheiden wird, selbst wenn es sich um einen Fall mit grenzüberschreitendem Bezug handelt (ohne mich an die Anlaufstelle in meinem Heimatland wenden zu müssen)?

Ja. Wenn die Straftat in Schweden stattgefunden hat, kann der Antrag direkt an das Schwedische Amt für Kriminalitätsopfer geschickt werden.

In welcher/n Sprache/n akzeptieren die Behörden, die Entschädigung leisten:

– den Antrag?

– die Begleitunterlagen?

Der Antrag und die Begleitunterlagen werden in schwedischer und englischer Sprache akzeptiert.

Wer trägt die Kosten, wenn die Entschädigungsbehörde den Antrag/die Begleitunterlagen aus einem anderen EU-Land übersetzen lässt?

Das Schwedische Amt für Kriminalitätsopfer trägt die Übersetzungskosten.

Fallen in diesem Land Verwaltungs- oder andere Gebühren für die Bearbeitung meines Antrags (der aus einem anderen EU-Land übermittelt wurde) an? Falls ja, wer trägt die Kosten dafür?

Nein.

Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich bei dem Verfahren anwesend sein muss und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird? Wie kann ich sie geltend machen? An wen muss ich mich wenden?

Der Antragsteller muss nicht anwesend sein. Die Bearbeitung erfolgt in einem schriftlichen Verfahren.

Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich persönlich anwesend sein muss?

Es bestehen Möglichkeiten für Dolmetschleistungen, wenn dies im Verfahrensverlauf erforderlich ist.

Werden meine ärztlichen Atteste aus meinem Heimatland akzeptiert oder anerkannt – oder wird mein Gesundheitszustand/meine Verletzung von medizinischen Sachverständigen dieses Landes untersucht?

Ärztliche Atteste und ärztliche Bescheinigungen aus anderen Ländern können akzeptiert werden. Sofern eine zusätzliche Beurteilung erforderlich ist, beauftragt das Schwedische Amt für Kriminalitätsopfer gewöhnlich medizinische Sachverständige mit der Erstellung eines Gutachtens auf der Grundlage der verfügbaren medizinischen Nachweise.

Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich mich in diesem Land einer ärztlichen Untersuchung unterziehen muss?

Gewöhnlich ist eine ärztliche Untersuchung in Schweden nicht erforderlich, wenn Sie in einem anderen EU-Land ansässig sind. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Kostenerstattung, wenn eine weitere Untersuchung dieser Art erforderlich wird.

Wie lange dauert es etwa, bis eine Entscheidung über Entschädigung durch die Behörde/Stelle ergeht?

Die Bearbeitungszeiten variieren je nach der Art des Falles und der Arbeitsbelastung der Behörde. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt gewöhnlich etwa drei Monate, kann aber kürzer oder länger sein. Die Fälle werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und gewöhnlich wird keinem Fall Vorrang eingeräumt.

In welcher Sprache erhalte ich die Entscheidung über meinen Antrag?

Die Entscheidung wird in schwedischer Sprache abgefasst sein. Wenn Sie kein Schwedisch sprechen, erhalten Sie außerdem eine Zusammenfassung der Entscheidung auf Englisch.

Wie kann ich gegen die Entscheidung vorgehen, wenn ich nicht damit einverstanden bin?

Beschwerden gegen Entscheidungen des Schwedischen Amts für Kriminalitätsopfer sind nicht möglich, das Amt kann jedoch seine Entscheidung auf Ersuchen oder auf eigene Initiative ändern, wenn neue Umstände bekannt werden oder andere Gründe dafür vorliegen.

Ein Antragsteller, der mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, muss das Amt schriftlich um eine erneute Prüfung der Sache ersuchen. In dem Ersuchen sind die gewünschte Änderung und die Gründe dafür genau zu benennen. Eventuelle ergänzende Unterlagen sind zusammen mit dem Ersuchen einzureichen.

Der Antragsteller hat jederzeit die Möglichkeit, die Entscheidung von der Schiedsstelle für Opferentschädigungssachen (Nämnden för brottsskadeersättning) prüfen zu lassen.

Kann ich nach den Vorschriften des anderen Landes einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) hinzuziehen?

Eine Entschädigung für die Kosten eines rechtlichen Vertreters wird nur gewährt, wenn besondere Gründe dafür vorliegen. Für den Ersatz strafrechtlicher Schäden wird gewöhnlich keine anwaltliche Unterstützung benötigt. Die Einreichung eines Antrags ist recht einfach. Die Behörde ist zudem verpflichtet, den Personen, die eine Entschädigung beantragen, Auskünfte zu erteilen und sie zu beraten. Darüber hinaus ist die Behörde dafür verantwortlich, die für eine Entscheidung des Falls erforderlichen Nachweise einzuholen.

Gibt es Opferhilfeorganisationen in diesem Land, die mich in einem Fall mit grenzüberschreitendem Bezug bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?

Wenn Sie in einem Fall mit grenzüberschreitendem Bezug einen Antrag einreichen möchten oder Fragen zur Entschädigung haben, ist es am besten, wenn Sie sich an das Schwedische Amt für Kriminalitätsopfer wenden, um Unterstützung und Auskünfte zu erhalten. Informationen finden Sie unter https://www.brottsoffermyndigheten.se/. Sie können das Amt auch anrufen: +46 90 70 82 00.

Letzte Aktualisierung: 22/12/2020

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