Opferrechte – nach Mitgliedstaat

Slowakei

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Slowakei

Sie gelten als Opfer einer Straftat, wenn Sie durch eine Straftat einen Schaden erlitten haben, z. B. wenn Sie körperlich verletzt wurden oder wenn durch ein Ereignis, das nach nationalem Recht eine Straftat darstellt, ein Schaden an Ihrem (materiellen oder immateriellen) Eigentum verursacht wurde. Als Opfer einer Straftat haben Sie vor, in und nach einem Gerichtsverfahren bestimmte individuelle gesetzliche Rechte.

Opfer von Straftaten genießen im Strafverfahren Sonderrechte und können diese während der gesamten Verfahrensdauer jederzeit ausüben.

Das Strafverfahren beginnt in der Slowakei mit strafrechtlichen Ermittlungen durch die Polizei, um Beweismittel in Bezug auf die Straftat und die der Tat beschuldigte Person zu erheben. Reichen die Beweise aus, wird das Gerichtsverfahren eröffnet. Das Gerichtsverfahren endet entweder mit der Feststellung der Schuld des Angeklagten durch das Gericht oder mit einem Freispruch. Dabei wird gegebenenfalls auch eine Entscheidung über Ihre Schadenersatzforderung für den Ihnen entstandenen Schaden gefällt. Gegen die Entscheidung des Gerichts können Sie bei einem höheren Gericht Rechtsmittel einlegen.

Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort die von Ihnen gesuchten Informationen:

1 - Meine Rechte als Opfer einer Straftat

2 - Anzeige einer Straftat und meine Rechte im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren

3 - Meine Rechte nach dem Gerichtsverfahren

4 - Entschädigung

5 - Mein Anspruch auf Unterstützung und Hilfe

Letzte Aktualisierung: 27/03/2023

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