Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Slowakei
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Besteht ein eigenes Verfahren für Bagatellsachen?

Ein spezielles Verfahren für geringfügige Forderungen ist nicht vorgesehen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für Zivilverfahren. Bis zu einem Streitwert von 2000 EUR findet keine mündliche Verhandlung statt; stattdessen wird nur eine einfache Beurteilung vorgenommen.

1.1 Anwendungsbereich des Verfahrens, Streitwert

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für Zivilverfahren.

1.2 Anwendung des Verfahrens

Der Antrag auf Einleitung des Verfahrens ist in der üblichen Weise wie bei allen anderen Klageanträgen zu stellen.

1.3 Vordrucke

Besondere Vordrucke sind nicht zu verwenden.

1.4 Beistand

Die Parteien müssen vom Gericht jederzeit über ihre Verfahrensrechte und -pflichten aufgeklärt werden. Sie können sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen oder sich an das Zentrum für Prozesskostenhilfe (Centrum právnej pomoci) wenden.

https://www.centrumpravnejpomoci.sk

1.5 Vorschriften bei der Beweiserhebung

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für Zivilverfahren.

1.6 Schriftliches Verfahren

In der Regel wird wie bei anderen Zivilverfahren vorgegangen.

1.7 Gestaltung der richterlichen Entscheidung

In der Regel wird wie bei anderen Zivilverfahren vorgegangen.

1.8 Übernahme der Prozesskosten

In der Regel wird wie bei anderen Zivilverfahren vorgegangen.

Über die Erstattung der Prozesskosten entscheidet das Gericht je nach Erfolg einer Partei. Wenn eine Partei nur teilweise Erfolg hat, erstattet das Gericht die Prozesskosten anteilig, oder es entscheidet, dass keiner Partei die Prozesskosten zu erstatten sind. Hat eine Partei die Einstellung des Verfahrens zu verantworten, erstattet das Gericht der gegnerischen Partei die Prozesskosten. Ist eine Partei für die Entstehung von Verfahrenskosten verantwortlich, die andernfalls nicht angefallen wären, erstattet das Gericht der anderen Partei diese Kosten. In Ausnahmefällen beschließt das Gericht aus besonderen Gründen die Nichterstattung der Prozesskosten.

1.9 Möglichkeit der Anfechtung

Jede Partei kann ein Urteil in der im Zivilverfahren üblichen Weise anfechten. Bei dem Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, kann innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt werden.

Letzte Aktualisierung: 22/04/2022

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