Europäischer Vollstreckungstitel

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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – europäischer Vollstreckungstitel


*muss ausgefüllt werden

1. Verfahren für die Berichtigung und den Widerruf (Artikel 10 Absatz 2)

Die tschechischen Bezirksgerichte (okresní soudy) verfahren gemäß § 167 des Gesetzes Nr. 99/1963 (Zivilprozessordnung) in der geänderten Fassung.

2. Überprüfungsverfahren (Artikel 19 Absatz 1)

Die tschechischen Bezirksgerichte (okresní soudy) verfahren gemäß § 58 und §§ 201 - 243g des Gesetzes Nr. 99/1963 (Zivilprozessordnung) in der geänderten Fassung.

3. Zugelassene Sprachen (Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe c)

Tschechisch

4. Zur Bestätigung von öffentlichen Urkunden bestimmte Behörden (Art. 25)

Bezirksgerichte (okresní soudy).

Letzte Aktualisierung: 18/05/2023

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