Elterliche Sorge und Umgangsrecht/Besuchsrecht

Griechenland
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Was bedeutet der Ausdruck "Elterliche Verantwortung" in der Praxis? Was sind die Rechte und Pflichten des Inhabers elterlicher Verantwortung?

Elterliche Verantwortung ist ein Recht und eine Verpflichtung der Eltern. Sie umfasst die Sorge für die Person des Kindes, die Verwaltung des Vermögens des Kindes und die Vertretung des Kindes bei allen Angelegenheiten, Rechtsgeschäften oder Rechtsstreitigkeiten, die das Kind oder das Vermögen des Kindes betreffen. Die elterliche Verantwortung stellt somit den Schutz der Personen- und Vermögensrechte des minderjährigen Kindes sicher.

2 Wer hat generell die elterliche Verantwortung für ein Kind?

Die elterliche Verantwortung wird von den beiden Elternteilen gemeinsam ausgeübt. Eine Entscheidung der Eltern hinsichtlich der Ausübung der elterlichen Verantwortung muss zum Wohle des Kindes getroffen werden.

3 Kann eine andere Person statt der Eltern ernannt werden, wenn diese die elterliche Verantwortung für ihre Kinder nicht ausüben können oder wollen?

Wenn ein Elternteil die elterliche Verantwortung aus praktischen Gründen (z. B. Krankenhausaufenthalt, Verbüßung einer Haftstrafe) oder aus rechtlichen Gründen (Geschäftsunfähigkeit) nicht ausüben kann, ruht die elterliche Verantwortung dieses Elternteils; die elterliche Verantwortung wird dann ausschließlich von dem anderen Elternteil ausgeübt.

Können beide Elternteile die elterliche Verantwortung nicht ausüben, erhält das minderjährige Kind einen Vormund. Die Eltern behalten die elterliche Verantwortung, die jedoch ruht, solange sie von ihnen nicht ausgeübt werden kann.

4 Wie wird die Frage elterlicher Verantwortung für die Zukunft geregelt, wenn sich die Eltern scheiden lassen oder trennen?

Wenn sich die Eltern scheiden lassen oder trennen, wird die Frage der elterlichen Verantwortung – sofern beide Elternteile noch leben – gerichtlich entschieden. Die elterliche Verantwortung kann einem Elternteil oder, wenn sich die Eltern einig sind und den Aufenthalt des Kindes gemeinsam festlegen, beiden Elternteilen gemeinsam zugesprochen werden. Das Gericht kann etwas anderes entscheiden und kann insbesondere die Ausübung der elterlichen Verantwortung zwischen den Eltern aufteilen oder einer anderen Person übertragen.

5 Welche Formalitäten müssen beachtet werden, um eine Einigung der Eltern über die elterliche Verantwortung rechtlich bindend zu machen?

Wenn ein Gericht über die Ausübung der elterlichen Verantwortung zu bestimmen hat, wie dies bei einer Scheidung oder Trennung der Fall ist, berücksichtigt es etwaige Vereinbarungen zwischen den Eltern. Solche Vereinbarungen sind für das Gericht jedoch nicht bindend. Für Vereinbarungen dieser Art bestehen keine besonderen Formerfordernisse, solange sie dem Gericht rechtmäßig zur Kenntnis gebracht werden. Dies geschieht üblicherweise durch die Vorlage eines von den Beteiligten verfassten Dokuments, in dem die von ihnen getroffene Vereinbarung niedergelegt ist. Diese Vorgehensweise ist bei einer Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen von Eltern mit minderjährigen Kindern gesetzlich ausdrücklich vorgesehen. In diesem Fall ist dem Gericht eine schriftliche Vereinbarung der Eltern vorzulegen, in der das Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder geregelt ist.

Im Übrigen können die Eltern die Ausübung der elterlichen Verantwortung formfrei, d. h. ohne die Einhaltung von Formalitäten oder Befolgung eines förmlichen Verfahrens, vereinbaren, um festzulegen, welche Aspekte von dem einen und welche von dem anderen Elternteil in der Praxis ausgeübt werden: Ein Elternteil könnte beispielsweise das Sorgerecht für das Kind haben und der andere das Vermögen des minderjährigen Kindes verwalten und seine Interessen vertreten.

6 Was sind andere Wege der Konfliktlösung, ohne vor Gericht zu gehen, wenn die Eltern nicht zu einer Einigung über die elterliche Verantwortung kommen können?

Wenn sich die Eltern nicht über die elterliche Verantwortung einigen können, eine Entscheidung aber im Interesse des Kindes ist, wird die Angelegenheit vom Gericht entschieden. Die Mediation ist ein alternatives Mittel der Streitschlichtung.

7 Welche Angelegenheiten kann der Richter in Bezug auf das Kind entscheiden, wenn die Eltern vor Gericht gehen?

Wenn sich die Eltern in einer bestimmten Frage der Ausübung ihrer elterlichen Verantwortung uneinig sind und den Streit vor ein Gericht bringen, kann nur das Gericht in dieser Sache entscheiden. Dabei kann es sich um eine beliebige Frage im Rahmen der Ausübung der elterlichen Verantwortung handeln, die zu Unstimmigkeiten zwischen den Eltern führt und bei der jeder Elternteil auf seiner Meinung beharrt, sodass im Interesse des Kindes eine Lösung gefunden werden muss. Es kann sich um objektiv ernste Angelegenheiten, wie die Auswahl eines Vornamens, die Zustimmung zu einem operativen Eingriff und dergleichen, oder um eine Angelegenheit handeln, die objektiv nicht von besonderer Bedeutung ist, von den Eltern jedoch für wichtig genug erachtet wird, um ein Gericht anzurufen.

8 Bedeutet es, wenn das Gericht entscheidet, dass ein Elternteil die alleinige elterliche Verantwortung für ein Kind hat, dass er oder sie alle Angelegenheiten in Bezug auf das Kind entscheiden kann, ohne sich zuerst mit dem anderen Elternteil zu beraten?

Grundsätzlich ja, soweit die Angelegenheit Teil des dem einen Elternteil übertragenen Sorgerechts für das Kind ist. Die Eltern haben immer die Möglichkeit, die gerichtliche Lösung, mit der einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen wird, nicht zu übernehmen: Auch nach ergangener Entscheidung des Gerichts können sie sich darauf einigen, eine andere Regelung zu beantragen, die dem anderen Elternteil eine Rolle bei der elterlichen Sorge für das Kind einräumt, vorausgesetzt natürlich, dass diese Regelung dem Wohle des Kindes dient.

9 Was bedeutet es in der Praxis, wenn das Gericht entscheidet, dass die Eltern die gemeinsame elterliche Verantwortung für ein Kind haben?

Dies bedeutet, dass Entscheidungen in Fragen der elterlichen Sorge von den Eltern gemeinsam getroffen werden müssen.

10 An welches Gericht oder welche Behörde soll ich mich wenden, um einen Antrag in Bezug auf die elterliche Verantwortung zu stellen? Welche Formalitäten müssen beachtet werden und welche Schriftstücke muss ich meinem Antrag beifügen?

Das zuständige Gericht ist immer das einzelrichterliche Gericht erster Instanz (μονομελές πρωτοδικείο). Der Antrag muss beim örtlich zuständigen Gericht eingereicht und dem Antragsgegner zugestellt werden. Die Schriftstücke mit der Begründung des Antrag sind dem Gericht ebenfalls vorzulegen.

11 Welches Verfahren findet in diesen Fällen Anwendung? Gibt es ein Eilverfahren?

Das einzelrichterliche Gericht erster Instanz entscheidet nach einem besonderen Verfahren, das in den Artikeln 681 B und 681 C der Zivilprozessordnung niedergelegt ist. Es lehnt sich an das Verfahren für arbeitsrechtliche Streitigkeiten an, um die Bearbeitung zu beschleunigen. Aufgrund des überwiegend persönlichen Charakters von Streitigkeiten in Fragen der elterlichen Verantwortung kommen auch bestimmte Bestimmungen des Verfahrens in Scheidungssachen und Regelungen aus den Verfahren der nicht streitigen Gerichtsbarkeit im Hinblick auf die Untersuchungsbefugnis und die Beweisaufnahme auf eigene Veranlassung des Gerichts zur Anwendung. Wenn Streitigkeiten über die Ausübung der elterlichen Verantwortung jedoch mit einer der in Artikel 592 Absatz 1 der Zivilprozessordnung genannten Ehestreitigkeiten (z. B. Scheidung und Aufhebung einer Ehe) oder den in Artikel 614 Absatz 1 der Zivilprozessordnung (z. B. Vaterschaftsfeststellung) genannten Streitigkeiten in Verbindung stehen, muss das Gericht das Verfahren gemäß den Artikeln 598‑612 und 616‑622 der Zivilprozessordnung anwenden. In dringenden Angelegenheiten können auch vorläufige Maßnahmen (ασφαλιστικά μέτρα) ergriffen und in Notfällen einstweilige Anordnungen (προσωρινή διαταγή) erlassen werden.

12 Kann ich Verfahrenskostenhilfe bekommen, um die Kosten des Verfahrens zu decken?

Ja, unter den allgemeinen Bedingungen, die für Prozesskostenhilfe gelten.

13 Ist es möglich, einen Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung in Bezug auf die elterliche Verantwortung einzulegen?

Eine gerichtliche Entscheidung in Bezug auf die elterliche Verantwortung kann aufgehoben oder abgeändert werden, wenn sich die Umstände geändert haben, die das Gericht zu seiner Entscheidung bewogen haben. Anderenfalls kann eine Entscheidung in Bezug auf die elterliche Verantwortung mit den gewöhnlichen Rechtsbehelfen (Berufung (έφεση), Revision (Überprüfung auf Rechtsfehler – αναίρεση), Einspruch gegen ein Versäumnisurteil (ανακοπή ερημοδικίας), Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens (αναψηλάφηση)) gemäß den üblichen Vorschriften angefochten werden.

14 In bestimmten Fällen kann es erforderlich sein, sich an ein Gericht oder eine andere Behörde zu wenden, um eine Entscheidung zur elterlichen Verantwortung zu vollstrecken. Welches Verfahren findet in solchen Fällen Anwendung?

Eine Entscheidung in Bezug auf die elterliche Verantwortung ist gemäß Artikel 950 der Zivilprozessordnung vollstreckbar, wenn durch die Entscheidung auch Verpflichtungen auferlegt werden, d. h. nicht nur die Frage der elterlichen Verantwortung oder des Sorgerechts für ein minderjähriges Kind oder der Umgang mit dem Kind geregelt werden, sondern darin auch die Herausgabe oder Rückgabe des Kindes angeordnet oder die Regelung des Umgangs festgelegt wird oder den Parteien Zuwiderhandlungen untersagt werden. Insbesondere gilt: a) Nach einem Beschluss, in dem die Herausgabe oder Rückgabe eines Kindes angeordnet wird, hat der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Weisungen des Gerichts Folge zu leisten. Wird der gerichtliche Beschluss missachtet, kann dieser Beschluss die automatische Verhängung eines Ordnungsgelds bis zu 50 000 EUR, das an den Antragsteller der Herausgabe oder Rückführung des Kindes zu zahlen ist, oder eine Ordnungshaft von bis zu einem Jahr oder beide Ordnungsmittel zusammen vorsehen (indirekte Vollstreckung (έμμεση εκτέλεση)); und b) wird einem Elternteil das Recht auf Umgang mit dem Kind vorenthalten, können der Person, die diesen Umgang vereitelt, in dem Beschluss über das Umgangsrecht Ordnungsgeld und Ordnungshaft angedroht werden (ergänzende Vollstreckung (αναπληρωματική εκτέλεση)).

15 Was soll ich tun, um eine Entscheidung zur elterlichen Verantwortung, die in einem anderen Mitgliedstaat ergangen ist, in diesem Mitgliedstaat anerkennen und vollstrecken zu lassen?

Die in anderen Mitgliedstaaten ergangenen Entscheidungen über die elterliche Verantwortung werden automatisch anerkannt, ohne dass es hierfür weiterer Formalitäten der griechischen Verwaltungsbehörden bedarf. Die griechischen Gerichte sind zuständig, über die Gültigkeit einer ausländischen Entscheidung oder einen Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung zu entscheiden, ohne dass eine vorherige Prüfung der Zuständigkeit des Ursprungsmitgliedstaats erforderlich ist. Bei einem Antrag auf Anerkennung in Griechenland können die griechischen Gerichte die Anerkennung einer Entscheidung über die elterliche Verantwortung ablehnen, wenn diese: a) immer unter Berücksichtigung des Kindeswohls gegen die öffentliche Ordnung verstößt oder b) mit einer späteren, vor griechischen Gerichten ergangenen Entscheidung über die elterliche Verantwortung unvereinbar ist. Außerdem können die Gerichte in Griechenland, wenn sie nach der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates auf der Grundlage des Aufenthaltsorts des Kindes zuständig sind, als Gerichte des Mitgliedstaats, in dem die Anerkennung beantragt wird, die Frage der elterlichen Verantwortung für das Kind in einer eigenen späteren Entscheidung in der Sache anders entscheiden. Hierfür bedarf es keiner vorherigen Prüfung der Zuständigkeit des Ursprungsmitgliedstaats und der Rechtskraft seiner Entscheidung (z. B. ob dagegen Rechtsmittel eingelegt werden können).

16 An welches Gericht in diesem Mitgliedstaat soll ich mich wenden, um mich gegen die Anerkennung einer Entscheidung zur elterlichen Verantwortung zu wenden, die von einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats getroffen wurde? Welches Verfahren findet in solchen Fällen Anwendung?

In den beschriebenen Fällen ist das einzelrichterliche Gericht erster Instanz zuständig, das den Fall nach dem für die Art der Streitigkeit maßgeblichen Verfahren anhört.

17 Welches Recht ist in einem Verfahren zur elterlichen Verantwortung anwendbar, wenn das Kind oder die Beteiligten nicht in diesem Mitgliedstaat leben oder unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben?

Die Beziehungen zwischen den Eltern und dem Kind werden der Rangfolge nach durch folgendes Recht geregelt: 1) das Recht ihrer letzten gemeinsamen Staatsangehörigkeit, 2) das Recht ihres letzten gewöhnlichen Aufenthalts, 3) das Recht der Staatsangehörigkeit des Kindes.

 

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Letzte Aktualisierung: 15/12/2020

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