Nationale Gerichte und außergerichtliche Stellen

Rumänien

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Rumänien

Nationale Gerichte

Bürgerbeauftragte/-r

Einrichtungen zum Schutz spezieller Menschenrechte

Weitere spezialisierte Stellen

Nationale Gerichte

Je nachdem, welchem Rechtsgebiet die Handlung, durch die die Rechte einer Person verletzt wurden, grundsätzlich zuzuordnen ist (also Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht usw.), kann die betroffene Person die Sache entweder direkt vor Gericht bringen – bei zivilrechtlichen Angelegenheiten in der Regel durch Klageerhebung – oder sich gemäß den gesetzlich festgelegten Verfahren an andere öffentliche Einrichtungen wenden.

Eine Person, deren Rechte durch eine unter das Strafgesetzbuch fallende Handlung verletzt wurden, kann die Tat entweder bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft anzeigen, woraufhin ein Strafverfahren gemäß der Strafprozessordnung eingeleitet wird.

In verwaltungsrechtlichen Streitfällen kann nach dem Gesetz Nr. 554/2004 jede Person, die sich von einer öffentlichen Stelle durch einen Verwaltungsakt oder die Nichtbearbeitung eines Antrags innerhalb der gesetzlichen Frist in ihren Rechten oder berechtigten Interessen verletzt fühlt, beim zuständigen Verwaltungsgericht die Aufhebung des Verwaltungsaktes, die Anerkennung des beanspruchten Rechtes oder berechtigten Interesses sowie die Wiedergutmachung des zugefügten Schadens beantragen. Ebenso kann jede Person, die sich durch einen einzelnen, für ein anderes Rechtssubjekt bestimmten Verwaltungsakt in ihren Rechten oder berechtigten Interessen verletzt fühlt, die Sache vor das Verwaltungsgericht bringen. In der Regel muss die betreffende Person, bevor sie die Sache vor das zuständige Verwaltungsgericht bringt, das in Artikel 7 des Gesetzes Nr. 554/2004 näher beschriebene Vorverfahren durchlaufen. Dazu muss sie die betreffende öffentliche Stelle oder gegebenenfalls die dieser übergeordnete Stelle ersuchen, den Verwaltungsakt ganz oder teilweise aufzuheben.

Die Zuständigkeit der Gerichte und der anderen oben genannten Einrichtungen ist in den geltenden Gesetzgebungsakten (etwa der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung oder dem Gesetz Nr. 554/2004) geregelt.

Die Gerichtsverfahren sind in der Regel Verfahren des einfachen Rechts mit bestimmten, durch das jeweilige Rechtsgebiet bestimmte Besonderheiten (nähere Informationen dazu finden Sie unter https://portal.just.ro/SitePages/ghid.aspx, nur in rumänischer Sprache).

Die Kontaktdaten der Gerichte und weitere Informationen finden Sie im Gerichtsportal  Portalul instanţelor de judecată (nur in rumänischer Sprache).

Bürgerbeauftragte/-r

Bürgerbeauftragte/-r

(AVOCATUL POPORULUI)

Anschrift der Zentrale:

Strada Eugeniu Carada No 3
Sector 3
Bukarest

Karte: https://avp.ro/index.php/en/contact-2/

Kontaktdaten der Zentrale:

Dispatcherzentrum, Telefonnr.: (+40) (0)21 3127134;
Telefonzentrale: (+40) (0)21 3129462
E-Mail: avp@avp.ro
Website: https://avp.ro

Sprechstunden:

Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr für Gespräche mit Fachpersonal (Berater und Sachverständige). Auf Wunsch können Bürgerinnen und Bürger auch einen Gesprächstermin mit dem oder der Bürgerbeauftragten und dessen oder deren Stellvertreter/-innen vereinbaren.

Anschriften der regionalen Zweigstellen:

Regionale Zweigstellen des/der rumänischen Bürgerbeauftragten

Überblick über die Einrichtung (Rechtsgrundlage, Vorstellung, Organisation, Aufgaben, Beschwerden, Verfahren)

https://avp.ro/index.php/en/presentation/scurt-istoric/ (Rumänisch und Englisch).

Muster-Beschwerdeformular:

https://avp.ro/index.php/cum-sesizez-avocatul-poporului/formularul-unei-petitii/

Die wichtigsten den bzw. die Bürgerbeauftragte/n betreffenden Vorschriften:

  • Artikel 58 bis 60, Artikel 65 Absatz 2, Artikel 146 Buchstaben a und d der Verfassung Rumäniens;
  • Gesetz Nr. 35/1997 über die Errichtung und Arbeitsweise der Institution des Bürgerbeauftragten, neu veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens, Teil I Nr. 844 vom 15. September 2004, in der nachfolgend geänderten und ergänzten Fassung;
  • Verordnung über die Errichtung und Arbeitsweise der Institution des Bürgerbeauftragten, neu veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens, Teil I Nr. 922 vom 11. Oktober 2004, in der durch den Beschluss Nr. 6/2007 der Ständigen Vertretungen der Abgeordnetenkammer und des Senats geänderten und im Amtsblatt Rumäniens Nr. 445 vom 29. Juni 2007 veröffentlichten Fassung;
  • Gesetz Nr. 554/2004 über Verwaltungsbeschwerden, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens Teil I Nr. 1154 vom 7. Dezember 2004, in der nachfolgend geänderten Fassung;
  • Gesetz Nr. 202/2010 über bestimmte Maßnahmen zur Beschleunigung der Bearbeitung von Rechtssachen, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens, Teil I Nr. 714 vom 26. Oktober 2010 in der nachfolgend geänderten und ergänzten Fassung.

Zweck und Besonderheiten:

  1. Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen in ihren Beziehungen zu Behörden;
  2. der oder die Bürgerbeauftragte ist eine eigenständige, von anderen Behörden unabhängige Behörde;
  3. die Einrichtung verfügt innerhalb des Staatshaushalts über einen eigenen Etat;
  4. er oder sie übt seine bzw. ihre Aufgaben nicht anstelle anderer Behörden aus;
  5. der oder die Bürgerbeauftragte unterliegt keinem imperativen oder repräsentativen Mandat und ist niemandem gegenüber weisungsgebunden;
  6. die Tätigkeit des oder der Bürgerbeauftragten ist öffentlich; auf Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern, deren Rechte und Freiheiten verletzt worden sind, oder in anderen begründeten Fällen können diese Tätigkeiten jedoch für vertraulich erklärt werden;
  7. der oder die Bürgerbeauftragte wird von Amts wegen oder auf Ersuchen von natürlichen Personen, Unternehmen, Vereinen oder anderen juristischen Personen tätig. Beschwerden können unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter, Geschlecht, politischer Zugehörigkeit oder religiösen Überzeugungen eingereicht werden.

Stellvertreter des bzw. der Bürgerbeauftragten

Der bzw. die Bürgerbeauftragte wird von Stellvertretern unterstützt, die auf folgende Tätigkeitsbereiche spezialisiert sind:

  1. Menschenrechte, Gleichbehandlung von Männern und Frauen, Religionen und nationalen Minderheiten;
  2. Rechte von Kindern, Familien, jungen Menschen, Rentnern und Menschen mit Behinderungen;
  3. Streitkräfte, Justizwesen, Polizei, Haftanstalten;
  4. Eigentum, Arbeit, soziale Sicherheit, Steuern und Abgaben.

Wer in welchen Angelegenheiten Beschwerde bei dem oder der Bürgerbeauftragten einlegen kann:

1. Rechtsakte und Maßnahmen, gegen die Beschwerde eingereicht werden kann

Beschwerden sind gegen Verwaltungsakte oder Maßnahmen von Behörden, die zur Verletzung der Rechte und Freiheiten von Bürgern führen, möglich.

Dem Gesetz nach fallen Akte eigenständiger Körperschaften des öffentlichen Rechts ebenfalls in die Kategorie der Verwaltungsakte und somit in die Zuständigkeit des oder der Bürgerbeauftragten.

Untätigkeit von Verwaltungsbehörden und der verspätete Erlass von Akten gelten ebenfalls als Verwaltungsakte.

Folgendes fällt nicht in die Zuständigkeit des oder der Bürgerbeauftragten, und eventuell dazu eingereichte Beschwerden werden ohne Angabe von Gründen abgelehnt:

  • Akte der Abgeordnetenkammer, des Senats oder des Parlaments;
  • Akte und Maßnahmen von Abgeordneten und Senatoren;
  • Akte und Maßnahmen des Präsidenten von Rumänien;
  • Akte und Maßnahmen der Regierung mit Ausnahme von Gesetzen und Verordnungen;
  • Akte und Maßnahmen des Verfassungsgerichtshofs;
  • Akte und Maßnahmen des Präsidenten des Legislativrates;
  • Akte und Maßnahmen einer Justizbehörde.

2. Wer kann sich mit Beschwerden an den oder die Bürgerbeauftragte/-n wenden?

Jede natürliche Person kann sich unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter, Geschlecht, politischer Zugehörigkeit oder religiösen Überzeugungen mit einer Beschwerde an den bzw. die Bürgerbeauftragte/-n wenden.

3. Die Institution des bzw. der Bürgerbeauftragten erfüllt ihre Pflicht zum Schutz der Rechte und Freiheiten von Bürgern in ihren Beziehungen mit Behörden:

  • auf Antrag der benachteiligten Person;
  • von Amts wegen.

4. Voraussetzungen für die Annahme und Prüfung einer Beschwerde:

  • Sie muss schriftlich abgefasst sein und kann per Post, E-Mail oder Fax übermittelt oder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten (der sich ausweisen muss) in der Zentrale oder einer regionalen Zweigstelle entweder im Rahmen eines persönlichen Gesprächs oder an der Anmeldung abgegeben werden.
  • In begründeten Fällen kann dem Beschwerdeführer gestattet werden, die Eingabe auf Wunsch mündlich oder über den Dispatcherdienst einzureichen. Die Beschwerde wird dann von den zuständigen Mitarbeitern auf einem Standardformular aufgenommen.
  • Sie muss vom Beschwerdeführer unterzeichnet sein.
  • Sie muss Folgendes enthalten:
    • vollständige Angaben zu der mutmaßlich in ihren bürgerlichen Rechten und Freiheiten verletzten Person (Name, Vorname, Wohnsitz);
    • Angaben über den zugefügten Schaden (verletzte Rechte und Freiheiten, Bezeichnung und Beschreibung der betroffenen Maßnahmen);
    • Angaben zur betreffenden Behörde bzw. zum betreffenden Beamten;
    • Nachweis der Verzögerung oder der Weigerung der staatlichen Verwaltungsbehörde, die Angelegenheit den Rechtsvorschriften entsprechend innerhalb der festgelegten Frist zu bearbeiten;
    • obligatorische Angabe, ob die Beschwerde Gegenstand eines anhängigen Gerichtsverfahrens ist oder war;
    • Angaben zu den zuvor in Kenntnis gesetzten Behörden;
    • als Anlagen beizufügen sind jegliche Dokumente, die zur Begründung der Beschwerde dienen können;
  • bei dem oder der Bürgerbeauftragten eingereichte Beschwerden sind von der Stempelsteuer befreit.

5. In folgenden Fällen wird eine Beschwerde abgewiesen:

  • wenn der Gegenstand einer Beschwerde nicht in die Zuständigkeit des oder der Bürgerbeauftragten fällt;
  • wenn Beschwerden anonym (nicht registriert) oder im Namen einer anderen Person ohne deren Zustimmung eingereicht werden;
  • wenn Beschwerden länger als ein Jahr nach dem Tag, an dem die mutmaßliche Verletzung von Rechten oder Freiheiten eintrat oder an dem der betroffenen Person die mutmaßliche Verletzung bekannt wurde, eingereicht werden;
  • offensichtlich unbegründete Beschwerden können unter Angabe von Gründen abgelehnt werden.

6. Vorgehen bei der Bearbeitung von Beschwerden:

  • Untersuchungen – der oder die Bürgerbeauftragte ist berechtigt, eigene Untersuchungen durchzuführen, von den Verwaltungsbehörden dafür benötigte Auskünfte und Unterlagen einzuholen sowie Behördenleiter und Beamte, die für die Beilegung von Beschwerden erforderliche Auskünfte erteilen können, zu befragen und deren Aussagen aufzunehmen.
  • Empfehlungen – in Ausübung seiner bzw. ihrer Aufgaben spricht der bzw. die Bürgerbeauftragte Empfehlungen aus. In diesen Empfehlungen weist er bzw. sie die Verwaltungsbehörden gegebenenfalls auf die Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten oder Maßnahmen hin.
  • Sonderberichte – stellt der oder die Bürgerbeauftragte im Rahmen der Untersuchungen Mängel in den Rechtsvorschriften oder schwere Fälle von Korruption oder Verstößen gegen nationale Gesetze fest, übermittelt er oder sie den Präsidenten der beiden Kammern des Parlaments oder gegebenenfalls dem Premierminister einen Bericht mit diesen Feststellungen.
  • Dispatcherdienst – die Zentrale des bzw. der Bürgerbeauftragten und die 14 regionalen Zweigstellen unterhalten einen Dispatcherdienst (Telefonnr. 021 312 7134 [Zentrale]; https://avp.ro/index.php/contact/birouri-teritoriale/). Bürgerinnen und Bürger können während der folgenden Zeiten anrufen: Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
  • Gesprächstermine – können mit dem Fachpersonal der Einrichtung vereinbart werden. Nach den Vorschriften über die Errichtung und Arbeitsweise der Einrichtung des Bürgerbeauftragten besteht für Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus die Möglichkeit, sich zu einem persönlichen Gespräch mit dem bzw. der Bürgerbeauftragten persönlich oder seinen bzw. ihren Stellvertretern oder aber mit den Vertretern der regionalen Zweigstellen anzumelden.

Einrichtungen zum Schutz spezieller Menschenrechte

Bürgerbeauftragte/r für Kinderrechtsfragen

NATIONALE BEHÖRDE FÜR KINDERSCHUTZ UND ADOPTION (AUTORITATEA NAȚIONALĂ PENTRU PROTECȚIA COPILULUI ȘI ADOPȚIE)

Anschrift:

Bulevardul G-ral Gheorghe Magheru No 7
Sector 1
010322 Bukarest

Kontaktdaten:

Tel.: (+40) (0)21 3153633, (+40) (0)21 3153630, (+40) (0)21 3100789, (+40) (0)21 3100790
Fax: (+40) (0)21 3127474
E-Mail: office@anpfdc.ro
Website: http://www.copii.ro

Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr:

Montag bis Donnerstag: 08:30-16:30 Uhr

Freitag: 08:30-14:00 Uhr

Abteilung für Adoptionen: Dienstag und Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Überblick über die Einrichtung (Rechtsgrundlage, Vorstellung, Organisation, Aufgaben, angebotene Dienstleistungen):

http://www.copii.ro/despre-noi/misiune/,
http://www.copii.ro/activity/child-protection-system/overview/?lang=en.

Die Generaldirektion für Kinderschutz ist eine Fachdirektion der Nationalen Behörde für den Schutz der Rechte des Kindes und für die Adoption.

Aufgaben:

  • Ausarbeitung und Begründung von Programmen im Bereich des Familienschutzes und zur Verhütung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt sowie zum Schutz und zur Förderung der Rechte des Kindes;
  • Überwachung der Einhaltung der Rechte des Kindes und Empfehlungen für Maßnahmen an zentrale oder lokale Behörden;
  • zentrale Erfassung und Zusammenfassung von Informationen über die Einhaltung der Grundsätze und Regeln des durch das Gesetz Nr. 18/1990 ratifizierten Übereinkommens über die Rechte des Kindes (in der neu veröffentlichten und geänderten Fassung) sowie Verfolgung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen des Ausschusses für die Rechte des Kindes;
  • Koordinierung und methodische Anleitung der Tätigkeit von Diensten, deren Aufgabe es ist, die Trennung von Kindern von ihren Eltern zu verhindern oder den besonderen Schutz von Kindern zu gewährleisten, und der Tätigkeit von Kinderschutzausschüssen;
  • Erarbeitung von Normen, ausführlichen Regeln und Arbeitsverfahren für Dienste, die sich mit Gewalttätern befassen sowie für Dienste, deren Aufgabe es ist, die Trennung von Kindern von ihren Eltern zu verhindern und den besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie den Schutz der Familie und von Opfern häuslicher Gewalt zu gewährleisten;
  • Erarbeitung von Lizenzierungsverfahren und Bewertungskriterien für Dienste zur Vermeidung der Trennung von Kindern von ihren Eltern, zum besonderen Schutz von Kindern, Jugendlichen und Opfern häuslicher Gewalt sowie Lizenzierung dieser Dienste;
  • Koordinierung und methodische Anleitung von Tätigkeiten zur Unterstützung von Familien und Opfern häuslicher Gewalt sowie der für sie erbrachten Dienstleistungen.

Gleichstellungsgremium

NATIONALER RAT ZUR BEKÄMPFUNG VON DISKRIMINIERUNG (CONSILIUL NAȚIONAL PENTRU COMBATEREA DISCRIMINĂRII - CNCD)

Anschrift der Zentrale:

Piata Valter Maracineanu Nos 1-3, Sector 1, 010155 Bukarest

Telefonnr.: (+40) (0)21 3126578; (+40) (0)21 3126579
Fax: (+40) (0)21 3126585
E-Mail: support@cncd.org.ro
Website: https://www.cncd.ro/

Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr:

Montag bis Donnerstag: 8:00-16:30 Uhr; Freitag: 08:00-14:00 Uhr

Anschriften der regionalen Geschäftsstellen und des Forschungszentrums:

https://www.cncd.ro/contact/

Überblick über die Einrichtung (Rechtsgrundlage, Vorstellung, Organisation, Aufgaben, Beschwerden, Verfahren)

https://www.cncd.ro/,
https://www.cncd.ro/proiecte,
https://www.cncd.ro/despre-cncd-prezentare-generala/

Rechtsgrundlage:

Grundlage für die Tätigkeit des Nationalen Rates zur Bekämpfung von Diskriminierung ist die Regierungsverordnung Nr. 137/2000 über die Verhütung und Ahndung aller Formen von Diskriminierung in der neu veröffentlichten Fassung.

Vorstellung der Einrichtung:

Der Nationale Rat zur Bekämpfung von Diskriminierung (CNCD) ist eine vom Parlament kontrollierte, eigenständige staatliche Behörde, die mit der Bekämpfung von Diskriminierung beauftragt ist. Der Rat ist ein Garant für die Einhaltung und Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung nach den geltenden nationalen Rechtsvorschriften und den von Rumänien geschlossenen internationalen Abkommen. Grundlage für die Tätigkeit des Nationalen Rates zur Bekämpfung von Diskriminierung ist die Regierungsverordnung Nr. 137/2000 über die Verhütung und Ahndung aller Formen von Diskriminierung in der neu veröffentlichten Fassung.

1. Welche Angaben muss eine Beschwerde enthalten?

Eine Beschwerde muss zwingend folgende Angaben enthalten:

  • Name und Vorname des Beschwerdeführers;
  • die Anschrift, die vom Beschwerdeführer zur Beantwortung angegeben wurde und die Anschrift, unter der der CNCD beim Beschwerdeführer eventuell erforderliche, zusätzliche fallrelevante Informationen anfordern kann;
  • die Telefonnummer, unter der der Beschwerdeführer für weitere Auskünfte erreichbar ist;
  • den eigentlichen Gegenstand der Beschwerde mit einer ausführlichen Beschreibung der mutmaßlich diskriminierenden Handlungen;
  • Angaben zu der Person, die der Diskriminierung beschuldigt wird (Anschrift, gegebenenfalls Telefonnummer usw.), damit diese zu einer Anhörung vor den Exekutivausschuss des CNCD geladen werden kann oder weitere Ermittlungen durchgeführt werden können.

2. Was geschieht nach Einreichen der Beschwerde?

Die Beschwerde wird registriert und dem Exekutivausschuss zur Bearbeitung weitergeleitet. Beschwerden können innerhalb eines Jahres nach der mutmaßlich diskriminierenden Handlung oder dem Tag, an dem der Betroffene davon Kenntnis erlangt hat, an den CNCD verwiesen werden. Die Person, die mutmaßlich diskriminiert wurde, kann sich an ein Gericht wenden, um die Folgen diskriminierender Handlungen berichtigen oder die Lage, die vor der diskriminierenden Handlung bestand, wiederherstellen zu lassen. Die Frist für die Beilegung der Beschwerde beträgt 90 Tage.

Der Exekutivausschuss untersucht, ob eine diskriminierende Handlung stattgefunden hat, indem er die Beteiligten mit Empfangsbestätigung vorlädt. Ein Nichterscheinen von Beteiligten steht der weiteren Bearbeitung einer Beschwerde nicht entgegen. Um eine korrekte Entscheidung sicherzustellen, können zusätzliche Ermittlungen durchgeführt und dazu auch Beteiligte befragt werden.

Der Beschwerdeführer muss nachweisen, dass die diskriminierende Handlung stattgefunden hat, während der Beschuldigte nachweisen muss, dass die betreffende Handlung keine Diskriminierung darstellt.

Die Entscheidung (der Beschluss des Exekutivausschusses) wird den Parteien innerhalb von 15 Tagen nachdem der Beschluss in der Sitzung des Exekutivausschusses gefasst wurde, schriftlich mitgeteilt. Die Parteien können den Beschluss des Exekutivausschusses innerhalb von 15 Tagen nach ihrem Zugang vor Gericht anfechten. Beide Parteien sind von der gerichtlichen Stempelsteuer befreit.

3. Wie werden diskriminierende Handlungen geahndet?

Diskriminierende Handlungen werden geahndet durch:

  • Verwarnung;
  • Bußgeld in Höhe von 1000 RON bis 30 000 RON, falls die Diskriminierung eine Einzelperson betraf;
  • Bußgeld in Höhe von 2000 RON bis 100 000 RON, falls die Diskriminierung eine Gruppe von Personen oder eine Gemeinschaft betraf.

NATIONALES AMT FÜR ROMA

(AGENȚIA NAȚIONALĂ PENTRU ROMI – ANR)

Kontaktdaten:

Str. Splaiul Independentei No 202, 8th floor, room 23, Sector 6, Bukarest

Tel.: (+40) (0)21 3113048
Fax: (+40) (0)21 3113047
E-Mail: info@anr.gov.ro.
Website: http://www.anr.gov.ro

Kontaktdaten der Regional- und Kreisämter:

http://www.anr.gov.ro/index.php/contact

Überblick über die Einrichtung (Mission, Struktur, Ergebnisse):

http://www.anr.gov.ro

Rechtsgrundlage:

Regierungsverordnung Nr. 78/2004 über die Errichtung des Nationalen Amtes für Roma, verabschiedet in der durch das Gesetz Nr. 7/2005 geänderten Fassung.

Nach Artikel 3 des Beschlusses Nr. 1703/2004 über die Errichtung und Arbeitsweise des Nationalen Amtes für Roma in seiner nachfolgend geänderten und ergänzten Fassung hat die Einrichtung folgende Hauptaufgaben:

  • Erarbeitung der Politik und Strategie der Regierung zum Schutz der Rechte der Roma-Minderheit und andere in Gesetzgebungsakten zur Regelung seines Tätigkeitsbereichs vorgesehene Aufgaben;
  • Initiierung und Durchführung von Schulungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung von Roma bei zentralen und lokalen Verwaltungsbehörden;
  • Bestätigung von Gesetzesentwürfen und anderen Gesetzgebungsakten, die für die Rechte und Pflichten von Angehörigen der Roma-Minderheit von Bedeutung sind;
  • Überwachung der Umsetzung nationaler und internationaler Gesetzgebungsakte zum Schutz der Roma-Minderheit;
  • Entgegennahme und Prüfung von Anfragen und Hinweisen von Institutionen, Organisationen oder Einzelpersonen und fachlich fundierte Stellungnahme dazu;
  • Entwicklung eines Systems zur Informationsübermittlung, Schulung und fachkundigen Beratung für die Roma-Minderheit;
  • Analyse und Bewertung potenziell diskriminierender Auswirkungen geltender Vorschriften und aktiver Einsatz für die Verbesserung des derzeitigen Rechtsrahmens.

Das Nationale Amt für Roma übt seine Funktionen wie folgt aus:

  • Es arbeitet mit den Ministerien und Behörden der Zentralverwaltung und der kommunalen Verwaltung, mit anderen öffentlichen Einrichtungen sowie mit natürlichen und juristischen Personen zusammen.
  • Es arbeitet mit zwischenstaatlichen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen in Rumänien und im Ausland zusammen.
  • Es nutzt Beratungs- und Hilfsangebote in Rumänien und im Ausland sowie von Aus- und Fortbildungsprogrammen für seine Mitarbeiter und finanziert sie aus den ihm zugewiesenen Haushaltsmitteln und anderen in Rumänien oder im Ausland den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen entsprechend beschafften Mittel.
  • Es initiiert und fördert Maßnahmen, Projekte und sektorale Programmen zur Verbesserung der Lage der Roma gemeinsam mit spezialisierten privaten Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen und nimmt daran teil.

NATIONALE BEHÖRDE FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN (AUTORITATEA NATIONALĂ PENTRU PERSOANELE CU DIZABILITĂȚI)

Anschrift der Zentrale:

Calea Victoriei No 194
Bukarest

Kontaktdaten:

Tel.: (+40) (0)21 2125438; (+40) (0) 21 2125439; (+40) (0)21 3220976; (+40) (0)21 3226303; (+40) (0)213226304; (+40) (0)21 3207155
Fax: (+40) (0)21 2125443
E-Mail: registratura@anph.ro

Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr:

Montag bis Freitag: 9:00 Uhr-16 Uhr (für den telefonischen Kontakt)

Überblick über die Einrichtung (Struktur, Aufgaben, Vorschriften für die Organisation und Arbeitsweise):

http://www.mmuncii.ro/j33/index.php/en/about-us

Rechtsgrundlage:

Die nationale Behörde für Menschen mit Behinderungen ist Teil der zentralen öffentlichen Verwaltung. Sie hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist dem Ministerium für Arbeit, Familie, soziale Sicherheit und Senioren unterstellt.

Die Behörde ist die zentrale Koordinierungsstelle für Maßnahmen, die dem besonderen Schutz und der Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen dienen. Dazu erarbeitet sie politische Grundsätze, Strategien und Normen für die Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und überwacht die Anwendung der einschlägigen Vorschriften.

Gesetzgebungsakte zur Regelung der Rechte von Menschen mit Behinderungen:

Menschen mit Behinderungen betreffende Rechtsakte:

  • Dringlichkeitsanordnung Nr. 86/2014 der Regierung zur Festlegung bestimmter Umstrukturierungsmaßnahmen auf zentraler Ebene der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetzgebungsakte;
  • Regierungsbeschluss Nr. 50/2015 zur Errichtung, Arbeitsweise und zu den Aufgaben der nationalen Behörde für Menschen mit Behinderungen.

Datenschutzbehörde

NATIONALE AUFSICHTSBEHÖRDE FÜR DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

(AUTORITATEA NAȚIONALĂ DE SUPRAVEGHERE A PRELUCRĂRII DATELOR CU CARACTER PERSONAL – ANSPDCP)

Anschrift der Zentrale:

B-dul G-ral. Gheorghe Magheru No 28-30, Sector 1, 010336 Bukarest

Kontaktdaten:

Tel.:  (+40) (0)31 8059211; (+40) (0)31 8059212
Fax: (+40) (0)31 8059602
E-Mail: anspdcp@dataprotection.ro
Website: https://www.dataprotection.ro

Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr:

  • Die Geschäftsstelle der Nationalen Aufsichtsbehörde ist Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet.
  • Gesprächstermine können Montag bis Freitag von 11:00 bis 13:00 Uhr vereinbart werden.

Überblick über die Einrichtung:

Die Nationale Aufsichtsbehörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in ihrer Tätigkeit völlig unabhängig und neutral. Die Behörde überwacht und prüft die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit sie unter das Gesetz Nr. 677/2001 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr (in seiner nachfolgend geänderten und ergänzten Fassung) fällt.

Zweck:

Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, insbesondere des Rechts auf Privatsphäre, Familie und Privatleben, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und dem freien Verkehr dieser Daten.

Rechtsgrundlage:

Gesetz Nr. 102/2005 über die Einrichtung, Organisation und Arbeitsweise der Nationalen Aufsichtsbehörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Aufgaben (Auswahl):

  • Entgegennahme und Prüfung von Meldungen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen;
  • Genehmigung der Datenverarbeitung in den im Gesetz vorgesehenen Fällen;
  • Entscheidung über die vorläufige Aussetzung oder Einstellung der Datenverarbeitung, die teilweise bzw. vollständige Löschung der verarbeiteten Daten, Weiterleitung von Fällen an die Strafverfolgungsbehörden oder Einleitung rechtlicher Schritte in Fällen, in denen die Behörde Verstöße gegen das Gesetz feststellt;
  • Aufklärung natürlicher und/oder juristischer Personen über die Pflicht zur Einhaltung der im Gesetz Nr. 677/2001 vorgesehenen Obliegenheiten und Verfahren;
  • Führung des öffentlichen Registers für die Verarbeitung personenbezogener Daten und dessen Verfügbarkeit für die Öffentlichkeit;
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden, Meldungen oder Anträgen natürlicher Personen und Mitteilung der erzielten Lösung oder gegebenenfalls der getroffenen Maßnahme;
  • Durchführung von Kontrollen im Vorfeld, wenn bei einer Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Datenverwalter mit besonderen Risiken für die Rechte und Freiheiten der Bürger zu rechnen ist;
  • Durchführung von Ermittlungen von Amts wegen oder aufgrund eingegangener Beschwerden oder Meldungen;
  • Empfehlungen und Stellungnahmen zu jeglichen Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz der Grundrechte und der Grundfreiheiten in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Antrag von Bürgern, Behörden oder Verwaltungsorganen.

Verfahren für die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden, Meldungen und Anträgen:

Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, können sich schriftlich an die Aufsichtsbehörde wenden, wenn sie sich in ihren Rechten nach dem Gesetz Nr. 677/2001 verletzt fühlen, sofern nicht zuvor in der gleichen Sache rechtliche Schritte unternommen worden sind. Vorher müssen sie sich jedoch an den Datenverwalter, gegen den sich die Beschwerde richtet, gewandt haben.

Standardformblätter zur möglichen Verwendung durch Personen, die beabsichtigen, bei der ANSPDCP eine Beschwerde einzureichen, sind auf der Website der Behörde erhältlich.

Weitere spezialisierte Stellen

ABGEORDNETER RICHTER

(JUDECĂTORUL DELEGAT)

Rechtsgrundlage:

Gesetz Nr. 254 vom 2. Juni 2013 über die Vollstreckung der in Strafverfahrenen durch Organe der Justiz ergangenen Urteile und angeordneten freiheitsentziehenden Maßnahmen und Beschluss Nr. 89/2014 des Obersten Rates der Magistratur zur Genehmigung der Vorschriften über die Organisation der Tätigkeit der zur Beaufsichtigung der Durchführung von Freiheitsstrafen abgeordnete Richter.

Vorstellung und Funktion:

Abgeordnete Richter sind Richter im rumänischen Justizsystem. Sie werden jährlich vom Präsidenten des Berufungsgerichts an die einzelnen, im Bezirk des Berufungsgerichts befindlichen Justizvollzugsanstalten abgeordnet. Zur Beaufsichtigung des Strafvollzugs abgeordnete Richter beaufsichtigen und überwachen die Einhaltung der Rechtsvorschriften bei der Vollstreckung von Freiheitsstrafen. Richter, die an Haftanstalten, zu denen auch Gewahrsams- und Sicherungsverwahrungszentren oder reine Sicherungsverwahrungszenten gehören, abgeordnet sind, beaufsichtigen und überwachen auch die Einhaltung der Rechtsvorschriften bei der Vollstreckung freiheitsentziehender Maßnahmen der Sicherungswahrung. Gleichzeitig gewährleistet der Richter den Schutz der gesetzlichen Rechte von Strafgefangenen.

Beschwerden:

  1. Ein Verurteilter kann innerhalb von drei Tagen, nachdem ihm die Bedingungen des Strafvollzugs bekanntgegeben worden sind, bei dem zur Beaufsichtigung des Strafvollzugs abgeordneten Richter Beschwerde gegen die Art der Festlegung dieser Bedingungen einlegen (Gesetz Nr. 254/2013, Artikel 39 Absatz 3).
  2. Ein Verurteilter kann innerhalb von drei Tagen, nachdem ihm der Beschluss eines Ausschusses zur Änderung der Strafvollzugsbedingungen bekanntgegeben worden ist, bei dem zur Beaufsichtigung des Strafvollzugs abgeordneten Richter Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegen (Gesetz Nr. 254/2013, Artikel 40 Absatz 11).
  3. Ein Verurteilter kann innerhalb von zehn Tagen, nachdem ihm ein Beschluss der Haftanstaltsverwaltung über Maßnahmen bezüglich der Ausübung der in dem genannten Gesetz vorgesehenen Rechte bekannt geworden ist, bei dem zur Beaufsichtigung des Strafvollzugs abgeordneten Richter Beschwerde gegen diese Maßnahmen einlegen (Gesetz Nr. 254/2013, Artikel 56 Absatz 2).
  4. Ein Verurteilter kann innerhalb von drei Tagen, nachdem ihm ein Beschluss des Disziplinarausschusses zur Verhängung einer Disziplinarstrafe bekanntgegeben worden ist, bei dem zur Beaufsichtigung des Strafvollzugs abgeordneten Richter Beschwerde gegen diesen Beschluss einlegen (Gesetz Nr. 254/2013, Artikel 104 Absatz 1).

Ein Inhaftierter kann innerhalb von drei Tagen, nachdem ihm der Beschluss eines Ausschusses zur Änderung der Gewahrsamsbedingungen bekanntgegeben worden ist, bei dem zur Beaufsichtigung freiheitsentziehender Maßnahmen zuständigen Richter Beschwerde gegen diesen Beschluss einlegen (Gesetz Nr. 254/2013, Artikel 153 Absatz 8).

GENERALINSPEKTION FÜR EINWANDERUNG

(INSPECTORATUL GENERAL PENTRU IMIGRĂRI)

Anschrift der Zentrale:

Strada Lt. col. Marinescu C-tin No 15A, Sector 5, Bukarest

Tel.: (+40) (0)21 4109940

Fax: (+40) (0)21 4107501

E-Mailadresse ausschließlich für die Zusendung von Ausweiskopien: igi@mai.gov.ro and document.igi@mai.gov.ro

Anschriften verschiedener Direktionen der Generalinspektion für Einwanderung:

https://igi.mai.gov.ro/contact/

Regionale Referate der Generalinspektion für Einwanderung:

https://igi.mai.gov.ro/en/contact-en/

Vorstellung der Einrichtung:

Aufbau und Arbeitsweise der Generalinspektion für Einwanderung entsprechen der einer Abteilung der zentralen öffentlichen Verwaltung. Die Generalinspektion ist eine öffentliche Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit; sie ist dem Ministerium für Verwaltung und Inneres (Ministerul Administrației și Internelor) unterstellt.

Zweck:

Die Generalinspektion für Einwanderung wurde im Rahmen der Umstrukturierung des Rumänischen Einwanderungsamtes (Oficiul Român pentru Imigrări) gegründet und führt Aufgaben auf dem Gebiet der Umsetzung von Rumäniens Politik in den Bereichen der Migration, des Asyls, der Integration von Ausländern und der Durchsetzung damit zusammenhängender Rechtsvorschriften aus.

Die Tätigkeit der Generalinspektion für Einwanderung stellt eine öffentliche Dienstleistung zur Wahrung sowohl der Interessen Einzelner als auch der Gemeinschaft dar; sie unterstützt staatliche Einrichtungen und arbeitet ausschließlich im Einklang mit dem Gesetz.

Rechtsgrundlage:

Der organisatorische Aufbau und die Pflichten der Generalinspektion für Einwanderung sind in der jeweils geänderten und ergänzten Fassung des Regierungsbeschlusses Nr. 639 vom 20. Juni 2007 dargelegt.

Die Generalinspektion gliedert sich in Zentraldirektionen, Dienststellen und weitere Fachabteilungen, regionale Zentren zur Unterbringung von Asylbewerbern und zur Bearbeitung von Asylanträgen, regionale Unterbringungszentren für in öffentlichen Gewahrsam genommene Ausländer sowie Dienstabteilungen auf Bezirksebene.

In Ausübung ihrer Pflichten arbeitet die Generalinspektion für Einwanderung mit dem Ministerium für Verwaltung und Inneres und anderen staatlichen Einrichtungen sowie mit Nichtregierungsorganisationen und ausländischen Staatsangehörigen zusammen, die sich im Zusammenhang mit Migration und humanitärem Schutz engagieren. Den Rechtsvorschriften entsprechend trifft die Generalinspektion Vereinbarungen mit gleichartigen Einrichtungen im Ausland sowie mit internationalen Organisationen.

Weitere für EU- und Nicht-EU-Bürger relevante Informationen, wie Asyl und Einwanderung, die Rechtsvorschriften sowie die Programme und Strategien der Generalinspektion für Einwanderung sind auf der Website der Generalinspektion (Rumänisch und Englisch) zu finden.

ARBEITSAUFSICHTSBEHÖRDE

(INSPECȚIA MUNCII)

Anschrift der Einrichtung:

Str. Matei Voievod No 14, Sector 2, Bukarest

Tel.: (+40) (0)21 3027030

Fax: (+40) (0)21 3027064; +40 21 2520097

E-Mail: comunicare@inspectiamuncii.ro

E-Mailadresse für die Zusendung von Ausweiskopien: copiedoc@inspectiamuncii.ro

Website: https://www.inspectiamuncii.ro/

Öffnungszeiten der Arbeitsaufsichtsbehörde

Montag bis Donnerstag: 08:00-16:30 Uhr

Freitag: 08:00-14:00 Uhr

Vorstellung der Einrichtung:

Die Arbeitsaufsichtsbehörde gehört zur zentralen öffentlichen Verwaltung und ist dem Ministerium für Arbeit, Familie, soziale Sicherheit und Senioren unterstellt. Ihre Zentrale befindet sich in der Gemeinde Bukarest.

Die Einrichtung hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und erfüllt die Funktionen einer staatlichen Behörde zur Kontrolle der Arbeitgeber-Arbeitnehmer Beziehungen, der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie der Marktaufsicht.

Zweck der Einrichtung:

Der Verantwortungsbereich der Arbeitsaufsichtsbehörde umfasst Folgendes: Gewährleistung der sozialen Sicherheit am Arbeitsplatz nach Artikel 41 der Verfassung Rumäniens (Neuveröffentlichung), nach dem IAO-Übereinkommen Nr. 81/1947 über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel, ratifiziert durch Erlass des Staatsrates Nr. 284/1973, und nach dem IAO-Übereinkommen Nr. 129/1969 über die Arbeitsaufsicht in der Landwirtschaft, ratifiziert durch Erlass des Staatsrates Nr. 83/1975.

Rechtsgrundlage:

Die Einrichtung und Arbeitsweise der Behörde ist geregelt durch:

  • Gesetz Nr. 108/1999 (Neuveröffentlichung) in der nachfolgend geänderten und ergänzten Fassung;
  • Regierungsbeschluss Nr. 1377/2009 in der nachfolgend geänderten und ergänzten Fassung.

Der Arbeitsaufsichtsbehörde unterstehen die folgenden Stellen:

Informationen über Beschwerden, die bei der Arbeitsaufsichtsbehörde eingereicht werden können, sind der Website der Einrichtung (Rumänisch) zu entnehmen.

Informationen von allgemeinem Interesse stehen auf der Website der Einrichtung (Rumänisch) zur Verfügung.

NATIONALE ARBEITSVERMITTLUNGSAGENTUR

(AGENȚIA NAȚIONALĂ PENTRU OCUPAREA FORȚEI DE MUNCĂ - ANOFM)

Anschrift der Zentrale:

Strada Avalanșei No 20-22, Sector 4, 040305 Bukarest

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00-16:30 Uhr

Freitag: 08:00-14:00 Uhr

Gesprächstermine:

Gesprächstermine mit dem Präsidenten der Nationalen Arbeitsvermittlungsagentur können jeweils für den ersten oder dritten Donnerstag im Monat zwischen 11:00 und 12:00 Uhr vereinbart werden. Terminvereinbarungen sind telefonisch unter der Nummer (+40) (0)21 3039831 möglich.

Website: https://www.anofm.ro/index.html?agentie=ANOFM&page=0

E-Mail: anofm@anofm.ro

Informationen über die Websites der Zweigstellen der Nationalen Arbeitsvermittlungsagentur in den Landkreisen sind der Website der Einrichtung (Rumänisch) zu entnehmen.

Vorstellung der Einrichtung:

Die Agentur bietet eine breite Palette an Dienstleistungen, dazu gehören unter anderem Berufsberatung, Berufsausbildungskurse, Beratungsdienste vor Arbeitskräftefreisetzungen, Praktika, Beratung bei Unternehmensgründungen, Subventionierung der Beschäftigung von Angehörigen benachteiligter Gruppen und die Bereitstellung günstiger Darlehen für die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Die Agentur dient Arbeitslosen ebenso wie Unternehmen.

Ihr wichtigstes Ziel ist die Erhöhung der Beschäftigungsquote und somit die Senkung der Arbeitslosigkeit.

Rechtsgrundlage:

- Gesetz Nr. 202 über die Errichtung und Arbeitsweise der Nationalen Arbeitsvermittlungsagentur;

- Regierungsbeschluss Nr. 1610 über die Satzung der Nationalen Arbeitsvermittlungsagentur (ANOFM).

Die wichtigsten Aufgaben der Nationalen Arbeitsvermittlungsagentur:

  • Institutionalisierung des sozialen Dialogs auf dem Gebiet der Beschäftigung und Berufsausbildung;
  • Anwendung von Strategien auf dem Gebiet der Beschäftigung und Berufsausbildung;
  • Anwendung von Maßnahmen der sozialen Sicherheit für Arbeitslose.

Weitere Informationen sind auf der Website der Einrichtung (Rumänisch) zu finden.

NATIONALE UMWELTSCHUTZBEHÖRDE

(AGENȚIA NAȚIONALĂ PENTRU PROTECȚIA MEDIULUI - ANPM)

Zentrale:

Splaiul Independenței No 294, Block B, Sector 6, 060031 Bukarest

Tel.: (+40) (0)21 2071101; (+40) (0)21 2071102

Fax: (+40) (0) 21 2071103

E-Mail: office@anpm.ro

Website: http://www.anpm.ro/

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00-16:30 Uhr

Freitag: 08:00-14:00 Uhr

Vorstellung der Einrichtung:

Die Nationale Umweltschutzbehörde ist Teil der zentralen öffentlichen Verwaltung und dem Umweltministerium unterstellt. Im Rahmen des Regierungsbeschlusses Nr. 1000 vom 17. Oktober 2012 bezüglich der Umstrukturierung und der Arbeitsweise der Nationalen Umweltschutzbehörde und nachgeordneter öffentlicher Einrichtungen erhielt die Behörde Befugnisse zur Umsetzung politischer Strategien und Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Umweltschutzes.

Zweck:

Die Nationale Umweltschutzbehörde handelt im Rahmen europäischer und internationaler Zusammenarbeit zum Schutz ökologischer Grundsätze und zur Umsetzung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Umweltschutzes.

Die Aufgaben der Nationalen Umweltschutzbehörde:

  • Sicherstellung einer strategischen Umweltplanung;
  • Überwachung von Umweltfaktoren;
  • Befassung mit der Zulassung von Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Umwelt haben;
  • Umsetzung umweltrechtlicher Vorschriften und umweltpolitischer Strategien auf nationaler und lokaler Ebene;
  • Übermittlungen von Berichten an die Europäische Umweltagentur zu folgenden Themen: Luftqualität, Klimawandel, Schutzgebiete, Verunreinigung von Boden und Wasser.

Beschwerden können gemäß der Regierungsverordnung Nr. 27/2002 zur Regelung der Beilegung von Beschwerden (verabschiedet durch das Gesetz Nr. 233/2002) per E-Mail an office@anpm.ro gerichtet werden.

Anonymen Beschwerden oder Beschwerden ohne Angaben zur Person wird nicht nachgegangen.

NATIONALE VERBRAUCHERSCHUTZBEHÖRDE

(AUTORITATEA NAȚIONALĂ PENTRU PROTECȚIA CONSUMATORILOR - ANPC)

Anschrift:

Bulevardul Aviatorilor No 72, Sector 1, 011865 Bukarest

E-Mail: cabinet@anpc.ro

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00-16:30 Uhr

Freitag: 08:00-14:00 Uhr

Rechtsgrundlage:

  • Regierungsbeschluss Nr. 700/2012 über die Errichtung und Arbeitsweise der Nationalen Verbraucherschutzbehörde.

Zu den Aufgaben der Verbraucherschutzbehörde zählt Folgendes:

  1. Erarbeitung von Verbraucherschutzstrategien und Sicherstellung einer entsprechenden Verzahnung mit entsprechenden EU-Strategien gemeinsam mit weiteren auf Verbraucherschutz spezialisierten Stellen der öffentlichen Verwaltung auf zentraler und lokaler Ebene sowie mit nichtstaatlichen Verbrauchereinrichtungen;
  2. Angleichung des nationalen Rechtsrahmens an die EU-Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes;
  3. Erarbeitung von Entwürfen für verbraucherschutzrechtliche Gesetzgebungsakte, die der Regierung zur Genehmigung und Verabschiedung vorgelegt werden, wobei diese Gesetzgebungsakte die Herstellung, Verpackung, Etikettierung, Konservierung, Lagerung, Beförderung, Einfuhr und Vermarktung von Erzeugnissen, die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, und das Verbot asymmetrischer Vertragsstrafen zwischen Abnehmern und Erbringern öffentlicher Dienstleistungen und anderer Dienstleistungen allgemeinen Interesses betreffen, um Gefahren für das Leben, die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher zu vermeiden sowie Beeinträchtigungen ihrer rechtmäßigen Rechte und Interessen zu verhindern;
  4. Vorbereitung von Verfahren bezüglich der Ziele, der Bedingungen und der Methoden einer Zusammenarbeit bei der Durchführung von Verbraucherschutzaktivitäten gemeinsam mit anderen Facheinrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Ein vollständiges Verzeichnis der Pflichten der Verbraucherschutzbehörde ANPC ist der  Website der Einrichtung (Rumänisch und Englisch) zu entnehmen.

Meldungen und Beschwerden:

Verbraucherinnen und Verbraucher können Meldungen und Beschwerden an die Zentralen der Regional- oder Kreiskommissariate für Verbraucherschutz oder an das Kommissariat für Verbraucherschutz der Gemeinde Bukarest senden, ausschlaggebend ist dabei der jeweilige Amtsbereich, in dem der Wirtschaftsteilnehmer, gegen den sich die Beschwerde richtet, seine Geschäftstätigkeit ausübt.

Wenn Sie eine Meldung oder Beschwerde einreichen möchten, öffnen Sie bitte den Link  INFO Beschwerden; dort finden Sie die Hinweise zum  Verfahren für die Einreichung von Beschwerden und  die Kontaktdaten der Regional- und Kreiskommissariate für Verbraucherschutz (Rumänisch und Englisch).

Nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften müssen Beschwerden und Meldungen schriftlich oder in elektronischer Form eingereicht werden; sie können aber auch persönlich vorgetragen werden.

Beschwerden können in elektronischer Form auf der Website eingereicht werden.

Beschwerden oder Meldungen müssen im Namen des Beschwerdeführers bzw. der meldenden Person eingereicht werden.

Beschwerden und Meldungen werden innerhalb der gesetzlichen Frist (nach Regierungsverordnung Nr. 27/2002) bearbeitet, sofern alle erforderlichen Belege, d. h. Rechnungen für steuerliche Zwecke, Kassenbon oder sonstige Quittungen, der Vertrag oder Garantieschein, um den es geht, oder sonstige, zweckdienliche Dokumente beigefügt wurden.

Für eine Bearbeitung durch die Kommissariate müssen Beschwerden die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. Andernfalls werden sie wegen fehlender Angaben eingestellt.

NATIONALE KRANKENVERSICHERUNGSAGENTUR

(CASA NAȚIONALĂ DE ASIGURĂRI DE SĂNĂTATE - CNAS)

Anschrift::

Calea Călărașilor No 248, Bl. S19, Sector 3, 030634 Bukarest

Website: http://www.cnas.ro/

E-Mail: relpubl1@casan.ro

Tel.: (+40) (0) 37-2309236

Fax: (+40) (0) 37-2309165

Vorstellung der Einrichtung:

Die Nationale Krankenversicherungsagentur (CNAS) ist eine eigenständige, öffentliche Einrichtung, die dem nationalen Interesse dient und eine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Ihr Aufgabenbereich beinhaltet die Sicherstellung einer beständigen, koordinierten Arbeitsweise des sozialen Krankenversicherungssystems in Rumänien.

Rechtsgrundlage:

  • Dringlichkeitsanordnung der Regierung Nr. 150 vom 20. November 2002;
  • Dringlichkeitsanordnung der Regierung Nr. 180/2000;
  • Gesetz Nr. 145/1997.

Zweck:

Entwicklung und Aufrechterhaltung eines sozialen Krankenkassensystems, in dem die Rechte der Versicherten geachtet und ihre Bedürfnisse erfüllt werden.

Allgemeine Ziele:

  • Schutz der Versicherten vor Kosten von Gesundheitsdienstleistungen bei Krankheit oder Unfall;
  • Sicherstellung eines umfassenden, gerechten und diskriminierungsfreien Versicherungsschutzes der Versicherten unter der Voraussetzung der effizienten Nutzung der Sozialen Einheitskrankenkasse Rumäniens.

Einzelziele:

  • Sicherstellung des Zugangs zu Gesundheitsdienstleistungen, Arzneimitteln und medizintechnischen Geräten;
  • Sicherstellung eines gerechten, diskriminierungsfreien Schutzes unter der Voraussetzung der effizienten Nutzung der Sozialen Einheitskrankenkasse Rumäniens;
  • Steigerung der Zufriedenheit der Versicherten mit der Qualität der Dienste;
  • Verbesserung der Übermittlung von Informationen an die Versicherten.

STÄNDIGE WAHLBEHÖRDE

(AUTORITATEA ELECTORALĂ PERMANENTĂ)

Anschrift der Zentrale:

Str. Stavropoleos No 6, Sector 3, 030084 Bukarest

Tel.: (+40) (0)21-3100824

Website: https://www.roaep.ro/prezentare/en/

E-Mail: comunicare@roaep.ro

Vorstellung der Einrichtung:

Die Ständige Wahlbehörde ist eine eigenständige Verwaltungseinrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit, der allgemeine Befugnisse in Wahlangelegenheiten verliehen wurden. Ihr Auftrag besteht darin, für die Organisation und Abhaltung von Wahlen und Referenden zu sorgen und sicherzustellen, dass die Finanzierung politischer Parteien und Wahlkampagnen im Einklang mit der Verfassung und den einschlägigen Rechtsvorschriften sowie internationalen und europäischen Normen erfolgt.

Rechtsgrundlage:

  • Beschluss Nr. 4 vom 22. Juni 2016 zur Genehmigung der Vorschriften für die Organisation und Arbeitsweise der Ständigen Wahlbehörde und des Zentrums für „Wahlsachverständige“;
  • Gesetz Nr. 334/2006 über die Finanzierung der Tätigkeiten und Wahlkampagnen politischer Parteien (Neuveröffentlichung);
  • Gesetz Nr. 208/2015 über die Wahlen zum Senat und zur Abgeordnetenkammer und über die Organisation und Arbeitsweise der Ständigen Wahlbehörde in der nachfolgend geänderten und ergänzten Fassung.

Zweck:

  • Sicherstellung regelmäßiger, freier und fairer Wahlverfahren unter effizientem und transparentem Einsatz menschlicher, finanzieller und wirtschaftlicher Ressourcen;
  • Sicherstellung einer korrekten und transparenten Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkampagnen;
  • Sicherstellung eines integrierten Ansatzes beim Management des Wahlverfahrens.

Funktionen (keine vollständige Auflistung):

  • strategische Funktion: Festlegung sektorspezifischer Ziele in ihrem Tätigkeitsgebiet;
  • ordnungspolitische Funktion: Vorbereitung des zur Erfüllung der strategischen Pflichten in Wahlangelegenheiten erforderlichen Rechtsrahmens sowie Vorbereitung und Genehmigung von Normen und verpflichtenden technischen Vorschriften für sämtliche, mit wahlbezogenen Aufgaben betraute Einrichtungen und Behörden; Vorlage des Rechtsrahmens zur Genehmigung,
  • Managementfunktion: Sicherstellung der Organisation und Koordination der für das Abhalten von Wahlverfahren erforderlichen Tätigkeiten und Ressourcen;
  • Funktion als staatliche Behörde: Sicherstellung der Überwachung und landesweiten Anwendung von speziell auf das Wahlsystem bezogenen Vorschriften sowie von Vorschriften zur Modernisierung des rumänischen Wahlsystems, Sicherstellung von dessen Verknüpfung mit den Wahlsystemen anderer EU-Länder;
  • Kontrollfunktion: Überprüfungen der Konformität mit dem Gesetz und gegebenenfalls Anwendung der im Gesetz vorgesehenen Sanktionen;

Informationen über weitere Funktionen sind hier verfügbar.

Aufgaben (keine vollständige Auflistung):

  • Erstellung von Vorschlägen bezüglich der mit der Abhaltung von Wahlen verbundenen Logistik, Übermittlung der Vorschläge an die Regierung und die betroffenen örtlichen Behörden, Überwachung der Umsetzung von Vorschlägen;
  • Überwachung der zur Abgrenzung der Bereiche von Wahllokalen, der Auswahl von Räumlichkeiten für Wahllokale und der Standorte für Wahlbüros eingesetzten Methode;
  • Überwachung der fristgerechten Bereitstellung der Ausstattung und Zubehöre für Wahllokale: Standard-Wahlurnen und Wahlkabinen, Stempel und Stempelkissen, Behälter zum Transport der Wahlzettel usw.; Überwachung der sicheren Aufbewahrung dieser Ausstattungsgegenstände und Zubehöre in der Zeit zwischen Wahlen;
  • Überwachung des Verfahrens für die Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit der Mittel für die gestaffelte Bereitstellung der mit der Abhaltung von Wahlverfahren verbundenen Logistik;
  • Überwachung der Sicherheit der Wahllokale, Wahlzettel sowie sonstiger, für Wahlen erforderlicher Dokumente und Materialien;
  • Überwachung der Erstellung und des Drucks der ständigen Wählerlisten;
  • Überwachung und Kontrolle der Aktualisierung des Wählerverzeichnisses.

Informationen über weitere Aufgaben sind hier verfügbar.

RUMÄNISCHES INSTITUT FÜR MENSCHENRECHTE

(INSTITUTUL ROMÂN PENTRU DREPTURILE OMULUI - IRDO)

Anschrift:

B-dul Nicolae Bălcescu No 21, Sector 1, Bukarest

Tel.: (+40) (0)21-3114921

Website: https://irdo.ro/english/index.php

E-Mail office@irdo.ro

Vorstellung der Einrichtung:

Das Rumänische Institut für Menschenrechte (IRDO) ist eine unabhängige nationale Einrichtung, die nach ihrem Gründungsgesetz mit Aufgaben auf den Gebieten der Forschung, der Schulung, der Verbreitung von Informationen und der Erbringung fachkundiger Beratung betraut wurde. In diesem Gesetz sind auch Garantien für die Unabhängigkeit und Neutralität nach den von den Vereinten Nationen und dem Europarat festgelegten Kriterien vorgesehen; beide Organisationen empfehlen die Gründung solcher Institute in demokratischen Staaten.

Im Zuge der Durchführung seiner besonderen Aufgaben auf den Gebieten der Forschung, Schulung und Bereitstellung von Informationen und fachkundiger Beratung behält das Rumänische Institut für Menschenrechte sowohl die in internationalen Abkommen in Bezug auf die Menschenrechte festgelegten Regeln und Normen als auch die einschlägige Rechtsprechung internationaler Gerichtshöfe im Auge.

Überdies ist das Rumänische Institut für Menschenrechte gewähltes Mitglied einer Reihe internationaler, der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte gewidmeter Einrichtungen.

Die Dienste des Instituts stehen jedem zur Verfügung, der sie benötigt. Die Grundsatzdokumente und bibliografischen Nachweise stehen kostenlos zur Verfügung oder werden zu den reinen Vervielfältigungskosten übermittelt.

Das Institut kann von wissenschaftlichen Institutionen oder Einrichtungen mit fachspezifischen Forschungsarbeiten beauftragt werden. Auch erstellt es auf Ersuchen von Fachforen in Rumänien und im Ausland Gutachten. Die Gebühren für derartige Dienstleistungen werden von der Institutsleitung festgelegt.

Rechtsgrundlage:

Gesetz Nr. 9/1991 über die Errichtung des Rumänischen Instituts für Menschenrechte.

Zweck:

Zu den Aufgaben des Menschenrechtsinstituts gehört es sicherzustellen, dass öffentliche Einrichtungen, nichtstaatliche Vereinigungen und rumänische Bürgerinnen und Bürger stets gut über Menschenrechtsangelegenheiten und darüber informiert sind, wie die Menschenrechte in anderen Ländern, insbesondere in den Teilnehmerstaaten der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa garantiert werden.

Gleichzeitig ist das Institut bestrebt, bei internationalen Einrichtungen und der allgemeinen Öffentlichkeit im Ausland das Bewusstsein für die bestehenden praktischen Vorkehrungen zur Sicherstellung der Wahrung und des Schutzes der Menschenrechte in Rumänien zu schärfen.

Die Aufgaben des Rumänischen Instituts für Menschenrechte:

  1. Einrichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb eines Dokumentationszentrums mit Texten internationaler Übereinkommen, Gesetzen, Urkunden, Studien und Veröffentlichungen über Menschenrechte sowie bibliografischen Nachweisen, das allen Nutzern offensteht;
  2. regelmäßige Informationen an öffentliche Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Bürgerinnen und Bürger, indem insbesondere auf internationale Urkunden, praktische Verfahren und Gepflogenheiten auf dem Gebiet der Menschrechte aufmerksam gemacht wird, erforderlichenfalls auch mittels Bereitstellung von Übersetzungen;
  3. Organisation von Schulungsprogrammen, die entweder speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit besonderen Verantwortlichkeiten für den Schutz der Menschenrechte zugeschnitten sind, oder die so gestaltet sind, dass sie breitere Kreise der Öffentlichkeit für Menschenrechtsfragen sensibilisieren;
  4. regelmäßig oder auf Anfrage erfolgende Übermittlung von Informationen über die von der Regierung und nichtstaatlichen Einrichtungen in Rumänien unternommenen Anstrengungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte, über ähnliche Anstrengungen in anderen Ländern sowie über die von Rumänien übernommenen internationalen Verpflichtungen und die Art und Weise, wie diese erfüllt werden;
  5. Übermittlung von Dokumenten mit Bezug auf Aspekte der Menschenrechte, die in Gesetzgebungsvorschlägen berührt werden, sowie in anderen, vom Parlament geprüften Angelegenheiten auf Anfrage an die Parlamentsausschüsse;
  6. Durchführung von Forschungsarbeiten zu verschiedenen Aspekten der Förderung und Wahrung der Menschenrechte in Rumänien und im Ausland;
  7. Veröffentlichung eines Menschenrechtsbulletins und Sicherstellung seiner weiten Verbreitung, unter anderem mittels Bereitstellung von Übersetzungen in andere Sprachen;
  8. Organisation öffentlicher Meinungsumfragen zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz der Menschenrechte in Rumänien.

Weitere Informationen über das Rumänische Institut für Menschenrechte sind der Website der Einrichtung (Rumänisch und Englisch) zu entnehmen.

Letzte Aktualisierung: 21/08/2018

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