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Über das Netz

Slowenien
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

Die Arbeit des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen (EJN) erfolgt in Slowenien über drei Kontaktstellen und 16 Netzmitglieder.

Bei den Kontaktstellen handelt es sich um Bedienstete des Justizministeriums der Republik Slowenien. Auf diese Weise kann die Arbeit der Kontaktstellen täglich abgestimmt und koordiniert werden.

Die Bezirksgerichte, von denen es in der Republik Slowenien elf gibt, leisten internationale Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen. Infolgedessen bestellte Slowenien im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d der Entscheidung des Rates vom 28. Mai 2001 über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen jeweils einen Vertreter eines jeden Bezirksgerichts zum Mitglied des EJN. Zusätzlich berief Slowenien zwei Richter mit besonderen Kenntnissen auf dem Gebiet des Familienrechts zu Mitgliedern des Netzes, die speziell für Angelegenheiten der justiziellen Zusammenarbeit in Familiensachen zuständig sind. Einer dieser Richter ist am Bezirksgericht angestellt, der andere arbeitet im Justizministerium.

Seit der 2009 erfolgten Neufassung der Entscheidung des Rates über die Einrichtung des EJN ist auch die Zusammenarbeit mit anderen Rechtsberufen im Rahmen des EJN möglich. Seit 2011 zählen auch die Notarkammer Sloweniens (Notarska zbornica Republike Slovenije), die Anwaltskammer Sloweniens (Odvetniška zbornica Republike Slovenije) und die Kammer der Vollstreckungsbeamten Sloweniens (Zbornica izvršiteljev Slovenije) zu den Netzmitgliedern.

Die Beteiligung von Richtern und Angehörigen anderer Rechtsberufe am EJN spielt für die Erreichung der Ziele des EJN eine wichtige Rolle, denn sie gewährleistet eine unmittelbare Zusammenarbeit zwischen Richtern und Angehörigen anderer Rechtsberufe. Diese Zusammenarbeit wiederum ist wichtig, damit besonders gelagerte Fälle in den Gerichten reibungsloser entschieden werden können.

Die Kontaktstellen und die EJN-Mitglieder kommunizieren häufig per E-Mail, Telefon oder im persönlichen Gespräch miteinander, wenn entsprechender Bedarf besteht. Zudem kommen sie auf nationaler Ebene zu jährlichen Sitzungen zusammen.

Letzte Aktualisierung: 01/02/2017

Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.