Umzug ins Ausland mit Kindern/Aufenthaltsbestimmung

Slowakei
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 In welchen Fällen darf ein Kind von einem Elternteil ohne Einwilligung des anderen Elternteils in ein anderes Land verbracht werden?

Wenn es sich nur um einen kurzfristigen Aufenthalt, beispielsweise einen kurzen Studienaufenthalt, einen Besuch bei Verwandten, den Besuch eines Freizeitcamps oder einen Ferienaufenthalt handelt. Es kommt darauf an, dass weder das Kind noch der Elternteil die Absicht hat, den Aufenthalt des Kindes dauerhaft in das andere Land zu verlegen.

2 In welchen Fällen ist die Einwilligung des anderen Elternteils erforderlich, um das Kind in ein anderes Land verbringen zu dürfen?

Wenn es sich um eine dauerhafte Verbringung in ein anderes Land handelt.

3 Wie kann das Kind rechtmäßig in ein anderes Land verbracht werden, obwohl der andere Elternteil die erforderliche Einwilligung nicht erteilt hat?

In dem Fall muss man sich an ein Vormundschaftsgericht (poručenský súd) wenden, das in dieser wichtigen Frage elterlicher Verantwortung entscheidet. Das Gericht kann insbesondere die dauerhafte Verbringung des Kindes in ein anderes Land genehmigen.

4 Gelten für das vorübergehende Verbringen (z. B. Ferien, ärztliche Behandlung) dieselben Bestimmungen wie für das dauerhafte Verbringen? Bitte fügen Sie gegebenenfalls entsprechende Einwilligungsformulare bei.

Siehe oben. Derartige Formulare gibt es nicht.

Letzte Aktualisierung: 22/04/2022

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