Europäischer Zahlungsbefehl

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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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Europäische grenzüberschreitende Verfahren – Europäischer Zahlungsbefehl


*muss ausgefüllt werden

Artikel 29(1)(a) - Zuständige Gerichte

Für Anträge auf Erlassung eines Europäischen Zahlungsbefehles ist ausschließlich das Bezirksgericht für Handelssachen Wien zuständig (§ 252 Absatz 2 österreichische Zivilprozessordnung - ZPO).

Artikel 29(1)(b) - Überprüfungsverfahren

Anträge auf Überprüfung gemäß Artikel 20 Absatz 1 und 2 werden verfahrensrechtlich wie Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand behandelt. Eine einem Antrag nach Absatz 2 stattgebende Entscheidung ist jedoch anfechtbar (§ 252 Absatz 5 österreichische Zivilprozessordnung - ZPO).

Artikel 29(1)(c) - Kommunikationsmittel

Eingaben im Europäischen Mahnverfahren können - neben der Papierform - auch elektronisch über den WebERV (webbasierter Elektronischer Rechtsverkehr) eingebracht werden. Grundsätzlich steht der WebERV allen natürlichen und juristischen Personen offen. Technische Voraussetzung dafür sind eine spezielle Software und die Zwischenschaltung einer Übermittlungsstelle. Eine jeweils aktuelle Liste der Übermittlungsstellen kann unter: http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/km/kmhlp05.nsf/all/erv abgerufen werden.

Eine Eingabe per Fax und E-Mail ist nicht möglich.

Artikel 29(1)(d) - Zugelassene Sprachen

Die gemäß Artikel 21 Absatz 2 litera b zulässige Sprache ist Deutsch.

Zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache darf jedermann vor den Bezirksgerichten Oberpullendorf und Oberwart die ungarische Sprache, vor den Bezirksgerichten Ferlach, Eisenkappel und Bleiburg die slowenische Sprache und vor den Bezirksgerichten Eisenstadt, Güssing, Mattersburg, Neusiedl am See, Oberpullendorf und Oberwart die kroatische Sprache verwenden.

Letzte Aktualisierung: 07/06/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.